Diese klare Aussage findet sich schon in der Überschrift einer Presseerklärung der SPD-Bundestagsfraktion anlässlich eines Fachgespräches zum gesetzlichen Whistleblowerschutz. In gewisser Weise hat damit auch die E-Petition von Simon Stützer, die bis zum heutigen letzten Tage der Mitzeichnungsmöglichkeit von immerhin 5366 Personen mitgezeichnet wurde, ihr erstes Etappenziel erreicht. Zwar hätte es eigentlich 50.000 Mitzeichner gebraucht, um eine öffentliche Befassung im Petitionsausschuss zu erzwingen, sobald die SPD ihre Ankündigung in die Tat umsetzt, wird sich aber sogar der Bundestag insgesamt öffentlich mit der Frage beschäftigen müssen, wie gesetzlicher Whistleblowerschutz in Deutschland in Zukunft aussehen soll.
Whistleblower-Netzwerk e.V. war bei dem eingangs erwähnten Fachgespräch der SPD-Fraktionsarbeitsgruppen Arbeit und Soziales und Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz ebenfalls vertreten. Wir haben aus diesem Anlass unsere eigenen Vorschläge hinsichtlich der konkreten Elemente eines bestmöglichen gesetzlichen Whistleblowerschutzes auch noch einmal schriftlich zusammengefasst und hatten den Eindruck, dass diese bei den anwesenden SPD Abgeordneten auf großes Interesse stießen.
Zugleich erneuerten wir auch nochmals unsere Kritik an dem 2008 gescheiterten Vorschlag der großen Koalition, Whistleblowing nur durch einen einzigen Paragraphen im BGB und rein arbeitsrechtlich regeln zu wollen. Gerade die Insolvenz des im aktuellen Dioxin-Skandal operierenden Unternehmens – und Insolvenz dürfte bei der Aufdeckung von erheblichen Missständen durch Whistleblowing gerade in kleinen und mittleren Unternehmen eine typische Folge sein – zeigt, dass eine solcher Minimalansatz etwaige Whistleblower nicht vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes bewahrt und somit keine hinreichenden Anreize für – aus gesellschaftlicher Sicht unbedingt nötiges – Whistleblowing setzt.
Wir sind gespannt, welche unserer Vorschläge die SPD in ihren, für noch vor der Sommerpause angekündigten, Gesetzesentwurf aufnehmen wird und rufen auch die anderen Fraktionen des deutschen Bundestages auf, sich mit dem Thema zu beschäftigen und eigene Vorschläge vorzulegen. Schließlich hat sich die Bundesrepublik im Rahmen der G20 ohnehin verpflichtet bis Ende 2012 einen best möglichen gesetzlichen Whistleblowerschutz einzuführen und umzusetzen.