Eine Entschädigung von 3 Monatslöhnen und eine Abfindung von 9 Monatslöhnen muss der Kanton Zürich nach einem aktuellen Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, laut beobachter.ch, an Bettina Ecklin zahlen. Ecklin war demnach als Juristin bei Amt für Wirtschaft und Arbeit in Zürich beschäftigt und kritisierte intern die rechtswidrige und willkürliche Vorzugsbehandlung eines Kollegen. Als dies erfolglos blieb, kündigte sie selbst fristlos. Das Bundesgericht bestätigte jetzt, dass ihr eine Weiterbeschäftigung umzumutbar war und die Kündigung durch sie zu Recht erfolgte.
Eine solche Entscheidung wäre in Fällen sehr krassen Mobbings in Deutschland nach entsprechender Ankündigung mit Fristsetzung rein zivilrechtlich grundsätzlich ebenfalls denkbar. Dazu raten wird man einem Arbeitnehmer hierzulande allerdings kaum können, da das Prozessrisiko hierbei schon aufgrund der typischer Weise sehr schwierigen Beweissituation viel zu groß sein dürfte. Andererseits ist es immer eine gute Idee in einer solchen Situation selbst aktiv nach einem neuen Arbeitsplatz zu suchen und sich so weitere Optionen – darunter eventuell auch jene der Eigenkündigung – zu eröffnen.