Im Blog des Dresdner Rechtsanwalts Jens Hänsch ist eine interessante Meldung aus der Realität von Whistleblowerinnen in Deutschland 2010 zu lesen.
Die Mitarbeiterin eines Franchise-Unternehmens hatte dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Infomationen über Handlungen ihres Chefs zugeleitet, die sie für illegal hielt. Der Chef bekam davon Wind, erlangte Akteneinsicht und erfuhr so den Namen der Mitarbeiterin, woraufhin diese nunmehr ihre Kündigung in Händen hält.
Interessant ist aber auch die Reaktion des Anwalts. In seinem Blog heißt es: „Arbeitsrechtsstreitigkeiten sind öffentlich, § 52 ArbGG. Ich werde es der Mandantin nicht verwehren können, sämtliche abtrünnigen Franchisenehmer zum Termin mitzubringen.“
Falls wir den genauen Gerichtstermin erfahren, werden wir ihn gerne veröffentlichen. Dann kann sich jeder selbst ein Bild machen, wie in Deutschland mit Whistleblowern umgegangen wird.