Helfen Sie mit, die Verantwortung von Amtsträgern zu stärken
Das Problem:
Whistleblower, also Menschen, die auf Missstände hinweisen, machen in Deutschland leider immer noch viel zu häufig die Erfahrung, dass z.B. auch „öffentliche“ Institutionen (Behörden, Ministerien) sie im Einsatz für öffentliche Interessen nicht unterstützen. Stattdessen werden derlei Hinweise geleugnet, vertuscht oder die Aufklärung auf die lange Bank geschoben. Wenn nach vielen Jahren die Fakten dann doch noch ans Tageslicht kommen, können die verantwortlichen Amtsträger oder untätige Strafverfolger nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Einer der Gründe: etwaige Straftaten, z.B. Strafvereitelung im Amt, Begünstigung im Amte, Rechtsbeugung, Verleitung von Untergebenen zu strafbaren Handlungen, sind verjährt.
Allen, die glauben, solche Fälle gäbe es doch gar nicht, sei die Lektüre des Buchs „Macht und Missbrauch“ des CSU-Mitglieds und ex-Ministerialrats Wilhelm Schlötterer, ein Blick auf die aktuelle Affäre um die hessischen Steuerfahnder und der Besuch der Webseite unseres Kooperationspartners des Dokumentionszentrums „ansTageslicht.de“ an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg empfohlen, die neben den genannten noch weitere Fälle dokumentiert.
Unsere Initiative:
Mit einer E-Petition an den Deutschen Bundestag hat der Vorsitzende des Netzwerks, Guido Strack, im November 2009 eine Initiative gestartet, um Änderungen herbei zu führen. Unser Vorschlag lautet: die Verjährung von Amtsdelikten, insbesondere von Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung, soll nicht einsetzen, solange der Amtsträger noch sein oder ein vorgesetztes Amt innehat. Ähnlich wie bei sexuellen Straftaten gegen Minderjährige, bei denen bereits heute ein Verjährungsaufschub gilt, besteht nämlich auch hier die Gefahr, dass die Aufdeckung der Straftat durch ein Abhängigkeitsverhältnis und die besondere Machtstellung der Täter be- oder verhindert wird. Diese nutzen die ihnen durch ihr Amt verliehene hierarchische Macht und ihre damit oft einhergehende Stellung als Vorgesetze zur Vertuschung und Einschüchterung. Ohne die viel zu selten vorhandene Bereitschaft von Untergebenen, als Whistleblower bzw. Zeugen gegen ihre ‚Chefs’ auszusagen, wird sich aber andererseits deren strafbares Verhalten meist nicht gerichtsfest nachweisen lassen. Zugleich macht es ihre Weisungsgebundenheit selbst Staatsanwälten schwer, gegen Regierungsmitglieder und deren Amigos vorzugehen, so lange diese in Amt und Würden sind. Schließlich gibt es oft, z.B. bei Korruption und Strafvereitelung, auch keinen unmittelbar persönlich Geschädigten, sondern nur rechtswidrig Begünstigte, die ebenfalls schweigen.
Der konkrete Gesetzesvorschlag:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen …
§78b Absatz 1 StGB wird ergänzt um eine Regelung, der zu Folge die Verjährung von Straftaten, die von Amtsträgern im Amt begangen werden, ruht, solange die Amtsträger dieses Amt oder eine ihm übergeordnete Stelle inne haben. Dies soll auch für Richter und Schiedsrichter und insbesondere für die §§ 258 a (Strafvereitelung im Amt) und 339 StGB (Rechtsbeugung) gelten.
Die Reaktionen:
Trotz guter Argumente stand die Petition bisher unter keinem guten Stern. Der Petitionsausschuss lehnte die Behandlung als E-Petition ohne jede Begründung ab und schlägt nach Einholung einer Stellungnahme des Justizministeriums nunmehr deren Einstellung durch den Ausschussdienst vor, wodurch eine politische Diskussion im Petitionsausschuss selbst vermieden würde. Dies, obwohl sich Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger jüngst beim politischen Aschermittwoch selbst noch für eine effektive Strafverfolgung von etwaigen Straftaten im Umfeld der Affären um die Bayerische Landesbank stark gemacht hat, ebenso aktuell der katholischen Kirche große Aufklärungsdefizite vorwirft.
Wie es weiter geht:
Bis zum 18.03.2010 will Whistleblower-Netzwerk e.V. jetzt an einer Antwort an den Petitionsausschuss arbeiten. Zugleich wollen wir aber auch versuchen, eine öffentliche Diskussion über unseren Vorschlag zu initiieren und die zuständigen Politikerinnen und Politiker von seiner Notwendigkeit zu überzeugen. Gerade von jenen Rechtspolitikern, die ansonsten nach schärferem Einschreiten rufen, sollte doch eigentlich erwarten werden, dass sie diese Petition unterstützen. Oder sollten sie eventuell Angst haben, es sich dadurch mit einigen Kollegen und vasallentreuen Beamten zu verscherzen?
Helfen Sie mit!
Wie die bisherige Behandlung durch Bürokratie und Politik zeigt, braucht diese Initiative die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, die die Verantwortung von Amtsträgern einfordern. Unterstützen Sie uns, z.B. in dem Sie:
- über unsere Initiative berichten, bloggen und diskutieren!
- Fragen und Unterstützungsschreiben an Bundestagsabgeordnete und Parteien richten!
- uns weitere gute Argumente zur Unterstützung liefern!
- uns Fallbeispiele, insbesondere von Einstellungsverfügungen von Staatsanwaltschaften mit der Begründung „Verjährung“, zusenden!
- bei uns aktiv werden oder uns durch eine Spende unterstützen!
- andere kreative Ideen entwickeln!