Die Schweizer Regierung (Bundesrat) hat jetzt ihren Bericht zu den Resultaten des im Frühjahr durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens zur Einführung von Whistleblowerschutzregelungen im schweizer Zivilrecht vorgelegt (Teilrevision des Obligationenrechts [Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz]). Im Ergebnis wird es, obwohl die Diskussionen bereits seit mehreren Jahren andauern, in der Schweiz in naher Zukunft wohl keinen gesetzlichen Whistleblowerschutz geben. Zwar hatten sich in der Vernehmlassung die überwiegende Mehrheit der Beteiligten für eine solche Regelung ausgesprochen, doch der Bundesrat scheint, ausweislich seiner Pressemitteilung, eher auf die ablehnenden Stimmen der SVP und der Wirtschaftsverbände hören zu wollen und spielt auf Zeit:
Die Teilrevision des Obligationenrechts zur Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern ist in der Vernehmlassung von einer Mehrheit grundsätzlich befürwortet worden. Bevor der Bundesrat allerdings über das weitere Vorgehen entscheidet, will er die im geltenden Recht vorgesehenen Sanktionen bei Kündigungen überprüfen. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zu dieser Frage eine weitere Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Schon bevor diese weitere Runde eingeläutet wird, scheint außerdem festzustehen, dass die wesentlichste arbeitsrechtliche Voraussetzung für effektiven Whistleblowerschutz nicht erfüllt werden wird. Die Kündigung eines Whistleblowers für sein Whistleblowing soll in der Schweiz auch zukünftig wirksam bleiben, denn nur so kann der letzte Satz der Pressemitteilung verstanden werden: „Die Nichtigkeit der Kündigung wird im Arbeitsrecht eine Ausnahme bleiben.“ Anders ausgedrückt: Whistleblower werden weiter ihren Job verlieren, dank schwarzer Listen keinen neuen mehr bekommen und bestenfalls mit einer Einmalzahlung abgespeist werden.