Das Urteil des Berufsgericht für Heilberufe gegen Dr. H, der wegen der Falschbegutachtung im Rahmen der Zwanspensionierung von vier hessischen Steuerfahndern um Rudolf Schmenger zu einer Geldbuße von 12.000 EUR verurteilt wurde, ist jetzt in der Hessenrecht- Sammlung von Juris kostenlos öffentlich zugänglich.
Vielen Dank an das T-Blog für den Hinweis.
Fragt sich allerdings auch noch, ob Dr. H wirklich so billig davon kommen darf. Zivilrechtlich müsste das Land Hessen – dessen Finanzminister ja immer noch behauptet, nicht der Drahtzieher der ganzen Affaire zu sein – spätestens mit Rechtskraft jenes Urteils nämlich eigentlich von Dr. H den durch die Frühpensionierungen entstandenen erheblichen Schaden der Landeskasse zurückverlangen. Oder sollte der – noch – Finanzminister dies etwa versäumen und sich so tatsächlich auch noch selbst dem Vorwurf der strafrechtlichen Untreue aussetzen wollen?