Fiket das Blog aus und über Schweden erklärt in dieser Woche den Begriff der mit Mitteilungsfreiheit übersetzt werden kann:
Während das Öffentlichkeitsprinzip Außenstehenden Einblick in die schwedischen Behörden gibt, sorgt die Mitteilungsfreiheit dafür, dass Insider getrost Information an die Presse oder Buchautoren geben können. Whistleblower werden ermutigt und vor negativen Konsequenzen geschützt. Etwas mehr im Detail besagt die Mitteilungsfreiheit unter anderem,
- dass jeder das Recht hat, Informationen zum Zweck der Veröffentlichung herauszugeben, sowohl aus Behörden als auch Firmen.
- dass das Thema keine Rolle spielt. Es besteht sogar Straffreiheit, wenn man gegen Geheimhaltungsvorschriften verstößt (solange man keinen Hochverrat, Spionage etc. begeht).
- dass der Informant anonym bleiben darf, wenn gewünscht. Der Bruch der Anonymität ist strafbar.
- dass Behörden nicht nachforschen dürfen, wer der Whistleblower war.
Mit diesen Regeln ist es nicht schwer nachzuvollziehen, dass alle Nase lang prekäre Informationen an die schwedische Öffentlichkeit gelangen. Es ist wohl kein Zufall, dass Schweden das Land der Welt mit der niedrigsten Korruption ist.
Anschaulich dargestellt wird dies alles dann auch noch anhand eines aktuellen Falles, den sich die hessische Landesregierung durchaus auch einmal ansehen sollte. Heißt es da doch über eine ranghohe Politikerin: „als sie sich öffentlich in der Opferrolle gegenüber der böswilligen Mitarbeiterin [der Whistleblowerin] darstellte, war das Maß voll und sie wurde prompt von der Regierung gefeuert. Der Mitteilungsschutz ist heilig und Whistleblower, ungeachtet derer eigenen Motive, anzugreifen ein unpopulärer Zug.“ – Oh glückliches Schweden.