Da gibt unsere Bundesregierung Milliarden aus um die Wirtschaft in der Krise zu stützen und was unterstützt sie dabei auch: Betrüger als Krisengewinnler. Ob Banken, die der EZB Dreck als Sicherheit andrehen und mit dem so entliehenen Geld dem Staat mit Aufpreis die Krisenbekämpfung vorfinanzieren (am Ende zahlt der Steuerzahler), Autoschieber die abwrackprämierte Autos ins Ausland verbringen oder Unternehmer die das Kurzarbeitergeld und die volle Arbeitsleistung ihrer Mitarbeiter mitnehmen. Wurden vor allem die beiden letztgenannten Instrumente bisher vor allem gefeiert, so scheint allmählich auch deren Kehrseite sichtbar zu werden.
In FTD.de findet sich hierzu ein sehr illustrativer Beitrag, der auch eine wichtige Lektion in Sachen fehlender Whistleblowerschutz in Deutschland bereithält, wenn es dort heißt:
Aber: „Auch die Arbeitnehmer gehen ein Risiko ein“, warnt Rainer Kienast, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Sozietät CMS Hasche Sigle. „Bestätigt ein Arbeitnehmer zu Unrecht, dass er kurzgearbeitet hat, kann er sich der Beihilfe zum Betrug schuldig machen.“
Der Arbeitnehmer sitzt in einer Zwickmühle: Widersetzt er sich der Geschäftsführung, riskiert er seinen Job. Gibt er ihr nach, riskiert er, juristisch belangt zu werden. Der Anwalt empfiehlt in solchen Fällen, sich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder in größeren Unternehmen an die Whistleblower-Hotline zu wenden.
Von Strafanzeigen rät er ab. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer in der Regel erst versuchen, innerbetrieblich eine Klärung herbeizuführen.
So sieht es aus für abhängig Beschäftigte in unserem „Rechtstaat“, in dem ein effektiver gesetzlicher Whistleblowerschutz fehlt! Wobei der Hinweis des Anwalts auf die Whistleblower-Hotlines (wenn es denn überhaupt eine geben sollte) in jenen Fällen wohl auch nur deren Grenzen aufzeigt. Die Täter sitzen dann ja wohl genau dort, wo die Hinweise zusammenlaufen: in der Unternehmensspitze.