Das Kommitee für Rechtsangelegenheiten und Menschenrechte des Europarats hat am 23.06.2009 einstimmig Entwürfe für eine Resolution und eine Empfehlung zum Schutz von Whistleblowern beschlossen, die im September/Oktober der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der Entscheidungsentwurf spricht sich dafür aus, alle Mitgliedstaaten des Europarats dazu aufzufordern, ihre Gesetzgebung zum Schutz von Whistleblowern zu überprüfen und sich dabei von den in dem Entwurf genannten Prinzipien leiten zu lassen. Ziel sollte es demnach sein, Whistleblowing, hier verstanden als die gutgläubige Warnung vor verschiedenen Arten unrechtmäßiger Handlungen inklusive aller ernsthafter Menschenrechtsverletzungen, als sichere Alternative zum Schweigen zu etablieren.
Gesetzlicher Schutz sollte den öffentlichen und den privaten Sektor erfassen und die Rechtsfragen aus den Bereichen Arbeits- und Beamtenrecht, Strafrecht, Medienrecht und Anti-Korruptionsrecht kodifiziren. Auch sollten Anreize für die Etablierung interner Whistleblowingmechanismen vorgesehen werden.
Jeder gutgläubige interne Whistleblower sollte vor jeglichen Repressalien verlässlich geschützt werden. Gleiches sollte dort wo internes Whistleblowing nicht funktioniert hat oder absehbar nicht funktionieren würde auch für externes Whistleblwoing, einschließlich solchen an die Medien gelten. Der Schutz müsse dabei auch vorläufige Schutzmechanismen und Umsetzungsmechanismen beinhalten, die die Untersuchung der vorgebrachten Missstände und Wiedergutmachung seitens des Arbeitgebers beeinhalten. Dabei betont der Entwurf im Bezug auf die Beweislast für Diskriminierungen, dass es dem Arbeitgeber obliegen sollte, jenseits vernünftigen Zweifels, nachzuweisen, dass beim Arbeitnehmer eingetretenen Nachteile nur aus Gründen entstanden sind, die nicht mit seinem Whistleblowing in Zusammenhang stehen. Schließlich wird auch die Notwendigkeit der Sanktionierung von jenen die Whistleblower diskriminieren sowie von jenen Personen angesprochen die böswillig Verleumdungen erheben.
Im Empfehlungsentwurf ist außerdem vorgesehen, den Ministerausschuss des Europarates aufzufordern, eine Europäische Konferenz zum Whistleblowerschutz durchzuführen und einen Entwurf für einen starkes internes Whistleblowing-System beim Europarat selbst aufzustellen.
Den Entwürfen des Rechtsausschusses des Europarates liegt ein lesenswerter Bericht des niederländischen EVP Abgeordneten P. OMTZIGT zu Grunde, in dem die Hintergründe der Vorschläge und vor allem auch der derzeitige Stand der Gesetzgebung zum Whistleblowing in vielen Mitgliedstaaten des Europarats, auf internationaler Ebene und in den USA dargestellt werden. Spezifische Whistleblowerschutzgesetzgebung existiert demnach in Europa derzeit vor allem in Großbritannien (PIDA), der Flämischen-Gemeinschaft in Belgien, in Frankreich, Norwegen, den Niederlanden und in Rumänien. Selbst in jenen Staaten werden aber vielfach nur bestimmte Sektoren (oft nur der öffentliche Sektor) und bestimmte Missstandsarten (oft nur Korruption) abgedeckt. Es gibt also noch viel zu tun!