Der Grosse Rat ist das Parlament des Kantons Basel-Stadt. Er besteht aus 130 Mitgliedern, welche alle vier Jahre vom Volk gewählt werden und zweimal pro Monat im Rathaus zu Basel in öffentlicher Sitzung tagen. Er ist als staatspolitisches Unikum gleichzeitig staatliches (kantonales) und kommunales Parlament, weil die Stadtgemeinde Basel seit 1875 über keine eigenen Behörden mehr verfügt und hat befasst sich jetzt auf Antrag seiner Geschäftsprüfungskommission, der „Whistleblower“ in der Verwaltung besser schützen will.
„Nicht nur auf Bundesebene, auch auf kantonaler und kommunaler Ebene gibt es inzwischen Bestrebungen, die auf einen verstärkten Schutz von Hinweisgebenden zielen. Es stellt sich nun die Frage, wie der Kanton Basel-Stadt als Arbeitgeber mit dieser Thematik umgeht. Die Ombudsstelle sieht die Problematik im Zusammenhang mit Whistleblowing hauptsächlich darin, dass es keine definierte Anlaufstelle gibt und dass es an Mechanismen fehlt, um hinweisgebende Personen vor möglichen Repressalien zu schützen.
Vor diesem Hintergrund bittet die GPK die Regierung zu prüfen und zu berichten
– ob die Ombudsstelle offiziell als Anlaufstelle für hinweisgebende Staatsangestellte bezeichnet werden könnte und ob es hierfür einer gesetzlichen Regelung bedarf
– ob es eines besonderen Rechtsschutzes für Whistleblower in der kantonalen Verwaltung bedarf und wie ein solcher Rechtsschutz aussehen könnte.“
Whistleblower-Netzwerk sieht hierin eine gute Anregung für Länder und Kommunen auch in der Bundesrepublik Deutschland sich einmal mit dem Thema Whistleblowerschutz in der eigenen Verwaltung zu beschäftigen.