Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2006 und 2007

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat jetzt seinen 1. Tätigkeitsbericht zu dem, seit dem 1.1.2006 geltenden IFG veröffentlicht. Berichte hierüber finden sich z.B. bei heise und Golem und auch archiv.twoday.net weist auf einige wichtige Punkte des Berichts hin.

Besonders interessant machen den Bericht die zahlreichen Einzelfallschilderungen von Fällen wie Toll-Collect und Irische Vorratsdatenspeicherungsklage über Fragen im Zusammenhang mit Betriebsgeheimnissen bis hin zur Frage des Verhältnisses von beamtenrechtlichen Informationsansprüchen zum IFG. Auch für Whistleblower kann das IFG in bestimmten Fällen einen Weg darstellen, um an Dokumente zu gelangen, welche die eigenen Behauptungen belegen.

Insgesamt dürfte es aber derzeit noch zu früh sein, um zu einem klaren Bild über die IFG Praxis zu gelangen. Der Tätigkeitsbericht enthält zwar einige eher zugangsfreundliche Rechtsauffassungen, dauerhaft dürfte der Auslegung des IFG durch die Verwaltungsgerichte aber größere Bedeutung zukommen. Dort sind die meisten Verfahren derzeit aber noch anhängig, was zugleich auf ein weiteres großes Problem des IFG hinweist. Während nach § 7 Absatz 5 des IFG der Informationszugang innerhalb eines Monats erfolgen soll, dauern Beschwerdeverfahren beim Bundesbeauftragten und erst Recht verwaltungsgerichtliche Klagen wesentlich länger. Für die Antragssteller ist es aber in vielen Fällen essentiell die Information schnell zu bekommen. Ein Obsiegen nach jahrelangem Rechtsstreit ist demgegeüber oft wertlos, was letztlich die Frage nach der Effektivität sowohl des Verfahrens beim Bundesbeauftragten als auch jener des Rechtswegs aufwirft.

Ein anderer Schwachpunkt der Informationsfreiheit in Deutschland liegt darin, dass das IFG nur für Bundesbehörden gilt und nur die Hälfte der Länder über eigene Landesinformationsfreiheitsgesetze verfügt. Das älteste (und eines der besten) von diesen, das brandenburgische Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz feierte vor kurzen mit einer Festschrift seinen zehnten Geburtstag.

Ergänzungen:
Stellungnahme von Transparency International
ausführlicher Bericht im Blog Informationsfreiheitsgesetz
auch Rheinland-Pfalz plant Informationsfreiheitsgesetz

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