In einem heute auf handelsblatt.com erschienenen Artikel wird, analog zu der aktuellen Pressemitteilung des Whistleblower Netzwerks, anlässlich der Liechtenstein/Zumwinkel-Affäre auf die positiven Auswirkungen der Whistleblowerschutzgesetze in den USA und Großbritannien hingewiesen:
„Wie bei der Korruptionsbekämpfung zeigt sich aber auch beim Steuerbetrug: Häufig kommen derartige Verfahren über Tipp-Geber ins Rollen. In Deutschland gelten sie zu Unrecht als Verräter, gilt ihr Tun als anrüchig. Nicht so in den USA. Dort wird der „whistleblower“, der Betrug oder Korruption etwa in Unternehmen meldet, inzwischen qua Gesetz geschützt. Und er findet Anlaufstellen bei den Staatsanwaltschaften.
In den USA und Großbritannien schreiben Gesetze sogar vor, wie Tipp-Geber bei Fahndungserfolgen zu belohnen sind. In Deutschland dagegen streiten erst einmal Bund und Länder, wer das Informationshonorar zahlen muss. Wenn also Großbritannien und Irland nicht auf Steinbrücks Zug in der EU aufspringen und sich weiter gegen neuen Zwang gegen Liechtenstein wenden, heißt dies gerade nicht, dass es Steuerhinterzieher dort leichter hätten. Eher im Gegenteil: An den Regeln deutelt im Betrugsfall niemand herum, sie werden ganz pragmatisch angewendet.“