Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Wirtschaftskriminalität 2007“ der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers.
Hotlines für Whistleblower sind demnach ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, welches bereits in 75% der nordamerikanischen Unternehmen eingesetzt wird, in Westeuropa aber erst in 31%. Noch niedriger ist diese Quote in Deutschland mit gerade einmal 22%. Während die Verbreitungsquote bei Großunternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern derzeit weltweit bereits bei 60% liegt, sind es in Deutschland selbst in dieser Unternehmenskategorie nur 34%. Andererseits ist jedoch die überwältigende Mehrheit (81%) der Unternehmen nach deren Einführung mit den Entdeckungs- und Präventionswirkungen der Hinweisgebersysteme zufrieden.
Beim genaueren Blick auf die Gründe für die Einführung von Whistleblowersystemen zeigt sich die entscheidende Bedeutung der US-Gesetzgebung durch den Sarbanes-Oxley-Act. Dieser schreibt seit 2002 Hinweisgebersysteme für an US-Börsen gelistete Unternehmen vor, was zu einem rasanten Anstieg der Implementierungsquote gerade in jener Unternehmensgruppe geführt hat.
Ausgehend von diesem Befund und unter Anerkennung der Notwendigkeit den Whistleblower vor Repressalien zu schützen und sicherzustellen, dass seiner Information die nötige Aufmerksamkeit geschenkt und sie nicht auf dem Dienstweg weggefiltert wird, kommt PwC zu dem Ergebnis, dass auch in Deutschland, wo bisher wie in vielen anderen Ländern keine gesetzlichen Regelungen existieren, die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für das Whistleblowing wünschenswert ist. So könne wie auch bei SOX eine präventive Win-Win-Situation für alle Beteiligten geschaffen werden.