Schutz vor Rachekündigung und Diskriminierung sollen Whistleblower demnächst in der Schweiz genießen. Dies jedenfalls ist der Kern der Vorgaben die National- und Ständerat jetzt dem Bundesrat in Form einer Motion mit auf den Weg gegeben haben.
Nach den im Gesetzgebungsprozess vorgenommenen Einschränkungen muss der Whistleblower aber aufgrund seiner Treuepflicht zuerst den Arbeitgeber informieren. Ein Gang an die Öffentlichkeit soll nur als ultima ratio möglich sein.
Weiter heißt es in den Berichten der schweizer Medien:
Genügt die heutige Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen bei missbräuchlicher Kündigung nicht, soll der Bundesrat eine Verschärfung der Sanktionen gegen den Arbeitgeber vorschlagen. Prüfen soll er überdies, ob Amtsträger des Bundes zu verpflichten sind, Verdachtsgründe für eine Straftat der zuständigen Behörde zu melden.