Whistleblower steht in Deutschland derzeit ja noch kein besonderer Kündigungsschutz zu. Aber auch jenen Gruppen denen er zusteht nützt er am Ende manchmal nichts. Getreu dem Motto wo Nachfrage ist wird bald auch ein Angebot entstehen, bieten einige Dienstleister und sogar Organe der Rechtspflege (Rechtsanwaltskanzleien) ihre Dienste an um besonders unliebsame Mitarbeiter auch dann loszuwerden, wenn dem eigentlich der Kündigungsschutz entgegensteht.
Mehr und Beispiele hierzu finden sich in aktuellen Artikeln bei TAZ und FR-online.