In einem Interview mit Compliance-Magazin.de äußert sich der Präsident des Bundeskartellamtes Dr. Ulf Böge zur Bonusregelung nach welcher Whistleblower die Kartellrechtsverstöße aufdecken bei der Bußgeldzumessung begünstigt werden:
Ich schätze, dass wir seit 2002 von insgesamt 40 Kartellfällen, die wir hatten, allein 30 Fälle durch die Anwendung der Bonusregelung aufgedeckt haben. Sicherlich ging es am Anfang etwas schleppender voran, bis sich das Instrumentarium als solches herumgesprochen hatte bzw. die Anwälte ihre Mandanten entsprechend beraten haben, aber mit der Zeit hat die Inanspruchnahme der Bonusregelung stark zugenommen. Heute würde ich sie als einen Erfolgsschlager bezeichnen. …
Ich glaube dennoch, dass die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, einen gewissen Verfolgungsdruck ausgelöst haben. So mancher Kartellbruder wird sich angesichts der Bonusregel fragen, ob nicht der bisherige Kartellfreund plötzlich zum unzuverlässigen Partner mutiert und eine Kooperation mit der Kartellbehörde sucht.