Ähnlich wie in Deutschland tut man sich auch in Frankreich schwer mit dem Thema Whistleblowing und bemüht oft das historische Schreckgespenst des Denunziantentums.
Ein weiteres Problem ist dort – wie hier – die Frage der Vereinbarkeit von anonymem Whistleblowing, welches an US-Börsen gelistete Unternehmen auf Grund des US Sarbanes-Oxley-Acts einführten, mit dem nationalen Datenschutzrecht. Nachdem durch die Empfehlung der Artikel 29 Arbeitsgruppe der der EU-Datenschutzbeauftragten vom 1. Februar 2006 diesbezüglich eine gewisse Klärung eingetreten war, kommt nun auch in Frankreich die Diskussion um einen besseren Schutz auch von nicht anonymen Whistleblowing in Gang.
Der stellvertretende Arbeitsminister Gérard Larcher hat jetzt eine Studie veröffentlicht und laut eines Berichts im Figaro angekündigt einen Dialog mit den Sozialpartner über einen gesetzlichen Schutz von Whistleblowern zu initiieren.
Auch in Frankreich gibt es derzeit noch keine speziellen gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Whistleblowern, im Unterschied zu Deutschland gilt dort das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aber in viel stärkerem Maße auch im Verhältnis zum Arbeitgeber.
Weitere Informationen zum Thema Whistleblowing in Frankreich finden sich z.B. bei CNIL und cercle-ethique.