In Ergänzung zu der Tagung in Iserlohn bei welcher Prof. Dr. Siegwart-Horst Günther auf die Gefahren von Depleted Uranium hier ein Link auf einen informativen Artikel zum gleichen Thema in der Zeitschrift Zeit-Fragen.
Die Autorin Leuren Moret arbeitete in 2 US-Nuklearwaffenlaboratorien als Geowissenschafterin. 1991 wurde sie eine «Whistleblowerin» und arbeitet seither weltweit in verschiedenen Gemeinschaften als unabhängige Bürgerwissenschaftlerin und Strahlungsexpertin. Sie arbeitete in der UN-Subkommission mit, die das DU untersuchte.
Ein kleiner Auszug:
„Vier Gründe, warum der Einsatz von DU-Waffen gegen die UN-Menschenrechtskonvention verstösst – ein Legalitätstest für Waffen nach internationalem Recht:
• Zeitliches Kriterium – Waffen dürfen nicht weiterwirken nach der Schlacht.
• Umweltkriterium – Waffen dürfen nicht übermässig schädlich für die Umwelt sein.
• Territoriales Kriterium – Die Wirkung der Waffen muss auf das Schlachtfeld begrenzt sein.
• Humanitätskriterium – Waffen dürfen nicht auf unmenschliche Weise töten oder verwunden.
Karen Parker, die Anwältin für internationale Menschenrechte, hat festgestellt, dass DU-Waffen alle vier Kriterien für legale Waffen nach internationalem Recht verletzen und dass sie darüber hinaus illegal sind, weil sie chemische (Gift-)Waffen darstellen. Nach langen Bemühungen von Karen Parker entschied eine Unterkommission der UN-Menschenrechtskommission 1996, dass DU eine Massenvernichtungswaffe ist und nicht verwendet werden sollte.“