Das Whistleblower-Netzwerk zeigt – in Kooperation mit der Regionalgruppe Hamburg von Transparency International sowie dem DokZentrum ansTageslicht.de an der HAW Hamburg vom 29.9. -14.10. im Foyer des Bezirksamtes Eimsbüttel (Grindelberg 66, 20144 Hamburg) die Fotoausstellung „ Whistleblower in Deutschland“. Am Montag den 29.9. findet um 18:00 Uhr eine Eröffnungsveranstaltung statt. Die Ausstellung ist danach Mo-Fr von 8:00 – 17:00 Uhr kostenlos für die Öffentlichkeit zugänglich. Sie findet sich auch online auf der Website des Whistleblower-Netzwerks unter www.whistleblower-net.de/ausstellung.
Anhand von 25 Beispielen, die jeweils mit einem großformatigen Portrait des Berliner Fotografen Petrov Ahner und einem erläuternden Text versehen sind, zeigt die Ausstellung, dass Whistleblower in Deutschland nach wie vor sehr hohe Risiken eingehen, wenn sie auf ungelöste Probleme, Missstände, Korruption oder Gefahren aufmerksam machen. Dies endet häufig im Verlust der Arbeitsplatzes und damit der finanziellen sowie gesundheitlichen Existenz.
Beispiel: Der Fall der ehemaligen Tierärztin Dr. Magrit Herbst, die in den 90er Jahren auf BSE-Probleme im Schlachthof Bad Bramstedt aufmerksam gemacht hatte. Sie wurde gekündigt und fristet seither ihr Leben als mittellose Rentnerin. Ihr Fall ist in der Ausstellung dokumentiert. Sie wird bei der Eröffnung anwesend sein und kämpft noch heute um ihre Rehabilitierung. Der betreffende Schlachthof wurde in diesem Jahr für mehrere Wochen geschlossen, nachdem ein anderer Whistleblower auf mögliche Verstöße gegen den Tierschutz hingewiesen hatte. Außerdem bestätigte gerade auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages von Schleswig-Holstein den unzureichenden Schutz von Whistleblowern auch im Öffentlichen Dienst.
Wie wichtig Whistleblower als Frühwarnsystem sind, zeigt auch der Fall der Jobcenter-Mitarbeiterin aus Hamburg, Inge Hannemann, bekannt auch als „Hartz IV-Rebellin“. Seit mehreren Jahren weist sie auf Missstände bei der täglichen Arbeit in den Jobcentern hin, kritisiert willkürliche Sanktionspraktiken und Sanktionsquoten – Dinge, die sich auch regelmäßig bei der Flut von Prozessen vor den Sozialgerichten bestätigen. Jetzt will sogar das Bundesarbeitsministerium einlenken und die Sanktionspraxis entschärfen. Inge Hannemann wurde nicht gekündigt – sie wurde vom Dienst freigestellt, wogegen sie sich vor Gericht wehrt. Bisher erfolglos. Auch ihr Beispiel ist Bestandteil der Ausstellung und ausführlich dokumentiert unter www.ansTageslicht.de/Hannemann.
Sie wird bei der Ausstellungseröffnung ein Statement abgeben.
„Obwohl internationale Organisationen und Institutionen, darunter auch der Europarat und das Europaparlament seit Jahren Schutzregelungen für Whistleblower immer wieder einfordern, hängt die Bundesrepublik hinterher,“ resümiert Prof. Dr. Johannes Ludwig vom Netzwerk, gleichzeitig Initiator von ansTageslicht.de. „Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien sind offenbar nicht bereit, das als Grundrecht zu akzeptieren, was 2011 der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden hat: Dass das Aufmerksammachen auf Missstände ein Menschenrecht ist.“ Auch der dieser Entscheidung zugrunde liegende Fall einer Altenpflegerin ist in der Ausstellung dokumentiert.