Zivilcourage nicht nur bei Gewalttaten

Nach den erschreckenden Vorkommnissen und der brutalen Tötung von Dominik Brunner, ist das Wort „Zivilcourage“ in Deutschland derzeit in aller Munde. Viele Menschen fragen sich, warum hat sonst keiner geholfen? Warum musste Dominik Brunner sterben? Einige Politiker greifen zu ihren „Lieblings-Patentrezepten“, wie dem Ruf nach härteren Strafen und mehr Überwachungskameras. Andere meinen mehr Zivilcourage sei lernbar und empfehlen Kurse und Trainings.

Aber greift die Diskussion um Zivilcourage zur Abwendung von Gewalt und Rechtsradikalismus – und darauf wird die Problematik von vielen verengt – nicht viel zu kurz?

Wie sollen Menschen in derartigen Situationen – auch bei noch so viel Training – Zivilcourage beweisen, wenn sie ansonsten in ihrem Alltagsleben täglich erfahren müssen, dass Zivilcourage denjenigen die sie zeigen mehr schadet als nutzt? Ob in der Schule oder im Berufsleben, weiter kommen oft die Angepassten, die Duckmäuser und die Radfahrer (nach oben buckeln und nach unten strampeln), während jene die Kritik äußern, sich für andere als Profitinteressen einsetzen und aufmucken schnell und massiv in ihre Schranken verwiesen werden. Was die Betroffenen und Beobachter dabei lernen und wohl auch lernen sollen, ist sonnenklar. Zivilcourage ist es jedenfalls nicht.

Erfrischend von den deutschen Mainstream-Medien unterscheidet sich da schon ein Artikel in der österreichischen Presse, in dem auch die Verbindung zum Whistleblowing hergestellt wird:

In Wahrheit hat Zivilcourage keinen hohen Stellenwert. Es beginnt bei den Kindern, die den Eltern nicht widersprechen sollen, geht weiter in der Schule, wo „Petzen“ – egal warum – das Schlimmste ist, und führt in die U-Bahn, wo man die Freundin am Ärmel zupft: „Misch dich nicht schon wieder ein. Du bist peinlich.“ Besonders deutlich zeigt sich die Ablehnung bei „Whistleblowern“, Menschen, die Missstände (Korruption etc.) in ihrer Firma aufdecken. Denn auch wenn dies bloß intern passiert, die Motive lauter sind und die Information der Firma nützt, gelten Hinweisgeber als Nestbeschmutzer.

Unser Newsletter

Wollen Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten werden?

Unterstützen Sie uns!