Warum hat das Jobcenter team.arbeit.hamburg Frau Hannemann nicht gekündigt?

Ein Beitrag von Annegret Falter

Am 22.4.2013 wurde Frau Inge Hannemann, Mitarbeiterin des Jobcenter team. arbeit. hamburg, ihre „Freistellung vom Dienst bis auf Widerruf“ übergeben. Eine Freistellung durch den Arbeitgeber wie in diesem Fall kann bedeuten: Man prüft die Gründe und Erfolgsaussichten für eine personen- und verhaltensbedingte Kündigung und möchte während dessen die Angestellte möglichst nicht mehr sehen. Was aus der Sicht der Jobcenter-Zentrale wenn auch nicht klug, so doch nachvollziehbar sein mag.
Nicht nachvollziehbar dürfte dieser Umgang mit einer kritischen Mitarbeiterin für all diejenigen sein, für die der öffentliche Widerstand einer Arbeitsvermittlerin gegen die Hartz IV – Sanktionspraxis einen Akt berufsethischer Verantwortung und Zivilcourage darstellt, der durch Art. 5 GG gedeckt ist. Nicht nachvollziehbar auch für die Steuerzahler, die eine Arbeitnehmerin bezahlen müssen, die bei vollen Bezügen von der Pflicht zur ‚Erbringung ihrer Arbeitsleistung‘ vorläufig entbunden ist. Nicht nachvollziehbar für Whistleblower-Netzwerk, war es doch die in Hamburg allein regierende SPD, die sich in ihrem Wahlprogramm und noch in der letzten Woche im Bundestag explizit für den rechtlichen Schutz von Whistleblowern einsetzt.
Was wirft man Inge Hannemann konkret vor?
Man wirft ihr erstens Meinungsäußerungen vor, die sie in ihrer Freizeit in ihrem Blog http://altonabloggt.wordpress.com/ geschrieben hat. Der ist ihrem Arbeitgeber seit langem ein Dorn im Auge. Sie nimmt da kein Blatt vor den Mund. Im Mittelpunkt ihrer Kritik steht die Sanktionspraxis der Jobcenter nach §§ 31 und 32 SGB II. Davon hat sie aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen am Arbeitsplatz nun einmal keine gute Meinung. Die muss sie aber auch nicht haben. Die haben viele Menschen nicht – Bürgerrechtler, Anwälte, Wissenschaftler, Betroffene; von der Riesengruppe der überforderten Mitarbeiter in den Jobcentern (Krankenstand in Hamburg 26%) und den von Klagen überschwemmten Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ganz zu schweigen. Auch die Linkspartei fordert die Abschaffung von Sanktionen gegenüber ALG II-Empfängern. „Die Wirkung der Sanktionen ist verheerend, weil sie Menschen immer wieder in Existenznot bringt – und dabei werden auch noch Fehler gemacht“, kritisierte unlängst Katja Kipping und sprach von einer Erfolgsquote von 60 Prozent der Klagen gegen Sanktionen. Zudem drückten Hartz-IV-Sanktionen auf die Löhne, weil sie Arbeitslosen gar keine andere Wahl ließen, als selbst extrem schlecht bezahlte Jobs anzunehmen (dpa v. 21.4.2013).
Da hatte Frau Hannemann einige Tage zuvor mit Fraktionsmitgliedern ein Gespräch geführt.
Frau Hannemann spricht auch offen über eine „Sanktionsquote“, die in den Jobcentern vorgegeben würde (analog zur Vermittlungsquote, Anzahl der Kundengespräche, Anzahl der Eingliederungsvereinbarungen). Diese Information tauchte schon früher immer mal gerüchteweise auf, wurde aber bisher offiziell nicht zugegeben. Eine Sanktionsquote könnte nämlich als Beleg dafür herangezogen werden, dass der „Sinn“ von Sanktionen nicht nur in der ‚Motivierung‘ von ‚Arbeitsunwilligen‘ liegt, sondern – auch oder vor allem – in der Einsparung von Transferleistungen. Jobcenter müssen bekanntlich wirtschaftlich arbeiten („im Sinne des Steuerzahlers“); dazu verhelfen womöglich die Kürzung der 382 € ALG II, der Miete, der Sonderzahlungen…
Wenn dem so wäre – wäre das nun nur „peinlich“ für die Verantwortlichen in Politik und Sozialverwaltung? Oder wäre das vielleicht sogar ein „ein Verstoß gegen das Grundgesetz“? Letzteres ist die – durchaus vertretbare – Meinung von Frau Hannemann und ein weiterer Grund für ihre Freistellung. Schließlich sollen ihr noch diffuse Vorwürfe zu Fehlverhalten am Arbeitsplatz in Bezug auf ihre persönliche Sanktionspraxis gemacht worden sein. Aber kann die Behörde das belegen? Für eine Kündigung scheint es jedenfalls nicht zu reichen.
Den Freistellungsbescheid selber darf Frau Hannemann nicht veröffentlichen, weil das gegen ihre ‚Verschwiegenheitspflicht‘ verstieße. Durch diese arbeitsrechtlich vorgegebene Schranke wird es den Bürgerinnen und Bürgern wieder einmal unmöglich gemacht sich in solch einer, die Gesellschaft als angeblich soziales Ganzes betreffenden Angelegenheit ein informiertes Urteil zu bilden.
Das Jobcenter hat Frau Hannemann also nicht gekündigt, sondern „nur“ freigestellt. Aber eine Freistellung ist kein bezahlter Urlaub auf unbestimmte Zeit, sondern eine ernste, eine existenzielle Drohung. Was wird damit bezweckt? Ein „Schuss vor den Bug“ von Frau Hannemann? Damit sie angesichts einer drohenden Kündigung endlich den Mund hält? Damit sie aufhört zu bloggen, zu nerven, sich um die Befindlichkeiten ihrer ‚Kunden‘ zu kümmern, in den sozialen Medien zu posten und der Presse Interviews zu geben?
Damit endlich Ruhe einkehrt an der Sanktionsfront ?
Wenn sich das Jobcenter team.arbeit.hamburg da mal nicht täuscht. Frau Hannemann gehört zu denen, die sich ihres eigenen Verstandes und ihres moralischen Kompass‘ zu bedienen trauen – und die sich zu wehren wissen. Ihr Unterstützerkreis im Netz wächst stündlich. Die von Whistleblower-Netzwerk unterstützte Petition, welche die Aufhebung der Freistellung und aller Sanktionen gegen Frau Hannemann fordert, hatte nach einem Tag bereits über 4.600 Unterschriften.
 

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