Während in Deutschland die Initiativen der Opposition für einen gesetzlichen Whistleblowerschutz am Widerstand der Bundesregierung scheitern und letztere sich auch nicht daran stört, damit ihr auf G20-Ebene gegebenes Versprechen zu brechen, wird der Whistleblowerschutz in den US demnächst wohl weiter verbessert.
In der letzten Woche hat das Repräsentantenhaus einstimmig dem Whistleblower Protection Enhancement Act (WEPA – S.743) zugestimmt mit dem Millionen von US-Bundesbediensteten die Rechte bekommen, um abgesichert auf Korruption und Fehlverhalten in der US-Bundesverwaltung hinweisen zu können.
Im Vergleich zu Deutschland besonders bemerkenswert ist, dass die US-Parlamentarier dabei nicht etwa die bisherige Rechtsprechung zu Whistleblowing-Fällen als sakrosankt ansehen. Vielmehr sind einige Bestimmungen des Gesetzesentwurfs gerade darauf ausgelegt jene Schwachstellen im bisherigen Whistleblowerschutz zu beseitigen, die durch Rechtsprechung und auch Verwaltungspraxis zu Tage getreten sind.
Anzumerken ist allerdings auch, dass der Text jetzt noch der – als sicher geltenden – Zustimmung des Senates bedarf, um Gesetz zu werden und dass 2010 ein ähnlicher Gesetzesentwurf in letzter Minute an einem taktischen Winkelzug eines anonym agierenden Senators scheiterte. Außerdem hält in den USA die strafrechtliche Verfolgung von Bradley Manning und anderen Whistleblower durch die Obama-Administration weiterhin an.