Wie im Whistleblower-Netzwerk Blog schon mehrfach berichtet , haben drei Bundesministerien einen in den Koalitionsfraktionen noch nicht abgestimmten Entwurf zur Einführung einer gesetzlichen Regelung des Informantenschutzes (bzw. Whistleblowerschutzes) für Arbeitnehmer vorgelegt. Im BGB soll hierzu eine neuer Paragraph 612a eingefügt werden. Dieses Thema wird am Mittwoch, dem 4.6.2008 Gegenstand einer Öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz sein.
Whistleblower-Netzwerk e.V. hat hierzu bisher noch keine eigene Stellungnahme abgegeben. Der Verein will zunächst das Ergebnis der Anhörung abwarten, um dann, auf der Basis seiner grundsätzlichen Forderung nach Einführung eines effektiven und umfassenden gesetzlichen Whistleblowerschutzes, auf seiner Mitgliederversammlung am 7.6.2008 über das weitere Vorgehen zu beraten.
Schon ab Montag 2.6.2008 wird hier aber die schriftliche Fassung der persönlichen Stellungnahme von Guido Strack, des Vorsitzenden des Whistleblower-Netzwerks, zu den 43 Fragen des Bundestagsausschusses veröffentlicht werden. Strack ist einer von 13 für die Bundestagsanhörung eingeladenen Sachverständigen.