Leider war Whistleblowing noch kein zentrales Thema auf der diesjährigen Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Wirtschaftsethik die am vergangenen Wochenende in Bonn stattfand. Im Mittelpunkt stand vielmehr: „Corporate Social Responsibility – Reichweiten der Verantwortung“.
Bei genauerem Hinsehen zeigten sich dann jedoch immer wieder starke Bezüge zum Thema Whistleblowing. So konnte man z.B. erfahren, dass international im Rahmen der Überlegungen zur Schaffung von ISO 26000 auch Regelungen mit einbezogen werden sollen, die sich mit dem Schutz von Whistleblowern beschäftigen.
Während der Podiumsdiskussion „Politische Positionen zum CSR“ wurde die Frage nach der Einbeziehung von Whistleblowerschutz zwar zunächst vom Moderator Dr. Christian Ramthun (Wirtschaftswoche) auf jene nach der Einführung von Hinweisgebersystemen zur internen anonymen Meldung von korruptiven Handlungen verengt, immerhin Ver.di Vertreter Uwe Wötzel erkannte jedoch die viel weitergehende Reichweite und Bedeutung und setzte sich in seinem Statement klar für die Schaffung gesetzlicher Regelungen zum Whistleblowerschutz ein.
Im Abschlussvortrag machte Prof. Dr. Guido Palazzo (Universität Lausanne) schließlich deutlich, dass Corporate Responsibility (CR) gerade in einer globalisierten Welt mit zurückgehenden Regulierungsmöglichkeiten der Nationalstaaten eine große Bedeutung hat, da so Verantwortung gegenüber dem Markt und den Stakeholdern übernommen werden kann. Ein Prozess in dem NGOs eine immer wichtigender werdende Watchdog-Funktion zukommt.
Ein entscheidendes Problem hierbei dürfte aber die Frage sein, wie NGOs an die nötigen Informationen gelangen können um diese Rolle auch wirksam wahrnehmen zu können. Ein ähnliches Informationsproblem stellt sich, wenn es darum geht, diejenigen Organisationen und Firmen die CR nur als Hochglanzmarketing-Instrument verstehen, von jenen zu unterscheiden, die CR wirklich umsetzen und sich ernsthaft ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung stellen wollen.
Vielleicht sollten NGOs und die letztgenannten Organisationen einmal gemeinsam darüber nachdenken, ob hier die Öffnung von (zunächst intern dann aber) extern abgesicherten und sanktionsfreien Whistleblowingkanälen (z.B. zu gemeinsam getragenen Beschwerdestellen) ein Mittel sein könnte, um diese Informationsprobleme zu lösen und ernsthaften CR Anbietern die Möglichkeit zu schaffen, sich von anderen nicht nur durch Worte sondern konkrete Taten abzugrenzen. Whistleblowing als Lackmustest für CR scheint jedenfalls eine sehr interessante Überlegung die, vom dnwe und anderen wie z.B. CorA, weiter vertieft werden sollte.