Immer mehr Unternehmen fragen sich, ob sie nicht zur Risikofrüherkennung und zur Bekämpfung und Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität ein Hinweisgebersystem einrichten oder einen externen oder internen Ombudsmann als Ansprechpartner für Whistleblower beauftragen sollten. Auch wenn das Whistleblower-Netzwerk dem aus verschiedenen Gründen durchaus kritisch gegenüber steht, so kann dies – unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen – doch einen ersten Schritt zum besseren Schutz von Whistleblowern darstellen.
Nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes bestehen für Betriebsräte in Deutschland regelmäßig Mitbestimmungsrechte, wenn es um die Einrichtung solcher Systeme geht. Außerdem können solche Systeme in der Praxis letztlich nur dann funktionieren, wenn sie von der Belegschaft angenommen und vom Betriebsrat getragen werden. Andererseits besteht aber nach Erfahrungen wie jenen mit Wal-Mart und jüngst Lidl bei Betriebsräten und Gewerkschaften verständliche Skepsis, wenn es darum geht dem Unternehmen weitere Überwachungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Deutsche Ängste vor Nestbeschmutzern, Denunzianten und Spitzeln tun ein Übriges.
In dieser Ausgangssituation gilt es Betriebsräte von den möglichen Vorteilen eines betrieblichen Whistleblowerschutzes zu überzeugen und sie zu befähigen, die Interessen der Belegschaft und potentieller Whistleblower im Dialog mit der Unternehmensleitung effektiv zu vertreten. Die Top-Akademie bietet hierzu am 27.5.2008 eine Tagung zur Schulung von Betriebsräten an. Referent ist RCC-Inhaber, Rechtsanwalt und Mediator Björn Rohde Liebenau, der sich schon lange intensiv mit dem Thema Whistleblowing beschäftigt u.a. auch in seinem Buch:
Rohde-Liebenau, Björn: Whistleblowing — Beitrag der Mitarbeiter zur Risikokommunikation; ISBN: 3-86593-036-0; 2005.
In der Tagungsankündigung sind folgende Schulungsinhalte aufgeführt:
+ Überblick über das Thema Whistleblowing und Fallbeispiele
+ Rechtliche Aspekte und Entscheidungen der Gerichte
+ Einordnung in die Disziplinen der Unternehmensführung
+ Bedeutung des Whistleblowings für die Korruptionsprävention
+ Mindestanforderungen an ein „Whistleblowing-System“
+ Chancen für die Betriebsratsarbeit .