Veranstaltung mit Expertinnen und Experten aus Journalismus, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
Bei den meisten großen Unternehmen können Whistleblower ihre Meldungen bereits
anonym einreichen, aber auch bei manchen staatlichen Stellen wie der BaFin, dem
Bundeskartellamt und einigen Landeskriminalämtern ist die anonyme Hinweisabgabe
möglich. Die EU-Whistleblowing-Richtlinie stellt es den Mitgliedstaaten frei, ob sie bei
der anstehenden nationalen Umsetzung Arbeitgeber und die zuständigen externen
Behörden verpflichten, anonyme Meldungen entgegenzunehmen.
Wir wollen daher mit Ihnen Vor- und Nachteile anonymer Hinweise diskutieren: Ist die
Identität von Hinweisgebenden von Bedeutung? Welche Herausforderungen
begleiten den Prozess? Erhöht Anonymität gar das Risiko, dass Mitarbeitende sich
gegenseitig anschwärzen?
Im Zentrum des Workshops stehen dabei Perspektiven
aus der Praxis: Welche technische Lösung verwendet das Magazin für
Computertechnik c’t für seine Tippgeber-Plattform? Wie sorgt die Robert Bosch
GmbH für die notwendige Transparenz bei der Bearbeitung von anonymen
Hinweisen? Wie funktioniert der Dialog zwischen Hinweisgebenden und dem
Landeskriminalamt Baden-Württemberg?
Agenda
Moderation: Thomas Kastning, Whistleblower-Netzwerk e.V.
16.00 – 16.15 Begrüßung und Einführung
Louisa Schloussen, Transparency International Deutschland e.V.
16.15 – 16.30 Impulsvortrag: Technische Umsetzung
Dr. Jürgen Rink, Chefredakteur c’t
16.30 – 17.20 Perspektiven der Praxis + Diskussion
Oliver Hoffmann, Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Holger Bleich, Investigativteam der c’t
Dr. Manuela Schlund, Robert Bosch GmbH
17.20 – 17.30 Verabschiedung und Ausblick
Annegret Falter, Whistleblower Netzwerk e.V.
Details und Anmeldung
11. November, 16:00-17:30 Uhr
digital (per Zoom)
Veranstalter: Transparency International Deutschland e.V. und Whistleblower-Netzwerk e.V.
Anmeldung bitte per Email an: veranstaltungen[at]transparency.de. Der
Teilnahmelink wird Ihnen mit der Bestätigung zugesandt. Die Veranstaltung ist kostenlos.