Durch Hinweisgeber kamen in Bayern Salmonellen-, Finanz-, Missbrauch- oder Kunst-Skandale ans Licht. Statt Dank erhielten sie die Kündigung. Dabei ist eine funktionierende Demokratie auf Insider-Hinweise angewiesen, meint das bundesweite Whistleblower-Netzwerk. Eine neue EU-Richtlinie stärkt den Hinweisgeberschutz.
BSZ: Frau Falter, sind Whistleblower Helden oder Verräter?
Annegret Falter: Das ist wohl eine Frage der Perspektive. Whistleblower haben eine Loyalitätspflicht ihrem Arbeitgeber gegenüber. Wenn sie Rechtsbrüche oder sonstige Missstände aus ihrem Arbeitsumfeld öffentlich machen, dann kann es schon sein, dass der Arbeitgeber das als Verrat ansieht. Der Whistleblower dagegen hat möglicherweise erkannt, dass er oder sie noch eine andere, vielleicht höhere Loyalitätspflicht hat – nämlich der Gesellschaft gegenüber. Er befindet sich in einem Loyalitätskonflikt. Da geht es ja zum Beispiel um den Schutz der Gesundheit der Menschen.