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Pressespiegel vom 6.11.2020

Liebe Leser*innen!

Auch wenn die US-Wahl diese Woche viele andere Nachrichten überschattet, halten wir Sie natürlich weiter auf dem Laufenden – wie immer mit der Berichterstattung der letzten zwei Wochen zu Themen wie Whistleblowing, Hinweisgeberschutz, Geheimhaltung und Transparenz.

Besonders empfehlen wir den Beitrag im Verfassungsblog, in dem Robert Brockhaus, Christian Thönnes und Simon Gerdemann erläutern, warum eine 1:1-Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt. Außerdem geht es heute um das Lieferkettengesetz, Zensurvorwürfe von Enthüllungsjournalist Glenn Greenwald und das Whistleblower-Ehepaar Stepanow.

Herzliche Grüße
Lotte Ziegler
(Geschäftsstelle)

„Snowden beantragt Russische Staatsbürgerschaft“

Deutschland, 02.11.2020 – Spiegel

Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wollen Edward Snowden und seine Frau Lindsay Mills die russische Staatsbürgerschaft beantragen, zusätzlich zu ihrer US-amerikanischen. Hintergrund sei die Geburt ihres ersten Kindes, voraussichtlich im Dezember. Nach der Aufdeckung von NSA-Überwachungsmethoden 2013 war Snowden auf seiner Flucht in einem Moskauer Flughafens gestrandet und lebt seitdem in Russland.

Wirecard: „Rüffel für die Aufseher“

Deutschland, 03.11.2020 – Tagesschau

Im Wirecard-Skandal habe die deutsche Finanzaufsicht an vielen Stellen versagt, schreibt die Tagesschau mit Berufung auf Untersuchungen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Insbesondere die Nähe der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zur Politik sehe die ESMA kritisch.

Betrug ist die russische Mentalität‘“

Deutschland, 02.11.2020 – Frankfurter Allgemeine Zeitung

Das Whistleblower-Ehepaar Julia und Witali Stepanow traut sich weiterhin nicht, aus den USA in ihre Heimat Russland zurückzukehren. „Wenn sie uns in Russland töten, werden die Russen behaupten, es sei ein Unfall“, sagte Julia Stepanow laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dem britischen Evening Standard. Die frühere Leichtathletin und ihr Mann hatten vor sechs Jahren den Doping-Skandal im russischen Sport enthüllt.

Wer Flüsse vergiftet, soll dafür geradestehen‘"

Schweiz, 01.11.2020 – ZEIT

Die ZEIT berichtet über die Schweizer Konzernverantwortungsinitiative, die globale Verantwortung von Schweizer Unternehmen fordert – ähnlich dem in Deutschland geplanten Lieferkettengesetz. Schon seit Jahren werde ein solches Gesetz in der Schweiz diskutiert, heute sei die Zustimmung „bis weit ins bürgerliche Lager“ hoch. Ende November soll über das Volksbegehren abgestimmt werden.

„Experten befürworten mehrheitlich Lieferkettengesetz“

Deutschland, 30.10.2020 – beck-aktuell

In einer Sitzung des Bundestags-Ausschusses für Menschenrechte befürwortete eine Mehrheit der angehörten Expert*innen das geplante Lieferkettengesetz, so beck-aktuell. Deutschland habe eine Vorreiterrolle, fand Nanda Bergstein von der Tchibo GmbH. Maren Leifker von Brot für die Welt forderte sogar ein Lieferkettengesetz für alle Unternehmen – nicht nur für große, wie es etwa im französischen Sorgfaltspflichtgesetz steht.

Streit bei The Intercept: „Einer gegen alle“

Deutschland, 30.10.2020 – Süddeutsche Zeitung

Der Enthüllungsjournalist Glenn Greenwald hat bei der von ihm mitgegründeten Enthüllungsplattform The Intercept gekündigt und wirft ihr Zensur vor, so die Süddeutsche Zeitung. In seinem Text über Joe Biden habe er die Stellen streichen sollen, an denen er sich kritisch über Biden und die US-amerikanische Medienlandschaft äußerte. The Intercept wies die Vorwürfe deutlich zurück.

„Lambrecht und Seehofer uneins über Lobbyregister“

Berlin, 29.10.2020 – Süddeutsche Zeitung

Der Süddeutschen Zeitung zufolge gibt es zum geplanten Lobbyregister weiterhin Streit zwischen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU). Lambrecht halte den Vorschlag Seehofers für unzureichend und fordere schärfere Vorschriften zur Aufdeckung von Lobbyaktivitäten.

„Ungleicher Schutz für Whistleblower“

Deutschland, 29.10.2020 – Verfassungsblog

Bei einer 1:1-Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtline wäre nur die Meldung von Verstößen gegen europäische Rechtsakte geschützt. Dies wäre ein Akt gesetzgeberischer Willkür und damit ein klarer Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, erläutern Robert Brockhaus, Christian Thönnes und Simon Gerdemann im Verfassungsblog.
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