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Liebe Freundinnen und Freunde von Whistleblower-Netzwerk,
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sehr geehrte Damen und Herren,
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wir sehen außergewöhnliche politische Zeiten: Wie selten zuvor stehen Regierungen unter Handlungsdruck, da die Folgen der COVID-19-Pandemie kein Abwarten und kein Nichts-Tun erlauben. Plötzlich erleben wir in Deutschland eine Renaissance des aktiven Staates, das Ende der Austeritätspolitik und ein Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß.
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In dieser sich verändernden Umgebung, die geprägt ist von einer unvollständigen Informationslage und einem enormen zeitlichen und wirtschaftlichen Druck, steigt die Wahrscheinlichkeit von Fehlverhalten und Fehlentscheidungen. Obwohl also gerade jetzt Hinweise auf Rechtsverstöße wichtig wären, wurde wieder einer Whistleblowerin fristlos gekündigt – und das ausgerechnet im Zusammenhang mit den Missständen in der Fleischindustrie.
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Da kommt der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ gerade recht. Und umso selbstverständlicher erscheint es, denjenigen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen zu bieten, die Missstände und Fehlverhalten aufdecken. Oder?
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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) scheint da anderer Meinung zu sein. Nur so lässt sich erklären, dass das von Peter Altmaier geführte Haus sich für eine sogenannte 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz ausspricht. Als wir davon erfuhren, waren wir – gelinde gesagt – erstaunt. So würden die Anwendungsbereiche der Richtlinie auf eine lange und komplizierte Liste von Unionsrecht beschränkt, sodass die Meldung einer Geldwäsche geschützt wäre, die Meldung von Zwangsprostitution aber nicht. Es entstünde ein selbst für Compliance-Fachleute kaum zu durchsteigender Vorschriften-Dschungel. Wie soll es da einem potenziellen Whistleblower gehen? Das Ziel der Richtlinie, der Schutz von Whistleblowern, würde nicht nur nicht gestärkt, sondern torpediert.
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Es bleibt zu hoffen, dass ähnliche Ideen nicht auch bei den anderen 27 EU-Mitgliedstaaten entstehen. Den aktuellen Stand der dortigen Umsetzungsdebatten kann man von jetzt an in einem „EU-Whistleblowing Meter“ verfolgen. Diese von uns mitgetragene Initiative ist Teil unserer Strategie, unsere Beiträge verstärkt in den europäischen Diskurs einzuspeisen. Unter anderem bieten wir daher unsere Webseite jetzt auch auf Englisch an – nicht zuletzt unsere Timeline zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie.
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Solche Öffentlichkeitsarbeit ist in den vergangenen anderthalb Jahren dank der finanziellen Förderung durch die „Open Society Initiative for Europe (OSIFE)“, der tatkräftige Arbeit unserer ehrenamtlichen Vereins-, Vorstands- und Beiratsmitglieder sowie Ihren Mitgliedsbeiträgen und Spenden möglich gewesen. Vielen Dank für vergangene und künftige Unterstützung!
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Kommen Sie gut durch diese außergewöhnlichen Zeiten und bleiben Sie gesund
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Inhaltsverzeichnis
3. Aus Politik & Gesetzgebung
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- EU-Whistleblowing-Richtlinie
- Corona & Whistleblowing
- Verbandssanktionengesetz
- BND-Gesetz
- EU-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
4. Aktuelle Whistleblowing-Fälle
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- Wirecard
- Tönnies
- Ralf Özkara (Ex-AfD-Vorsitzender Baden-Württemberg)
- Julian Assange
- Kapitän der USS Theodore Roosevelt
- Rick Bright (Ex-Leiter der US-Behörde für biomedizinische Forschung)
- KSK-Hauptmann
- Cum-Ex
- OSIFE-Förderung
- Online-Seminare für Jugendliche
- Klaus Hennemann, Beiratsmitglied
- Klaus Bergmann, Beiratsmitglied
- Wirtschaftsführer für Junge Juristen
- Neues Buch von Christopher Wylie (Cambridge-Analytica-Whistleblower)
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2. Aus Politik & Gesetzgebung
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Die Verabschiedung der EU-Whistleblowing-Richtlinie war ein Freudentag, erste Signale aus dem Bundesjustizministerium zur Umsetzung vielversprechend – nun folgt die Ernüchterung: Bei der notwendigen Übersetzung in nationales Recht setzt sich das Bundeswirtschaftsministerium für eine Beschränkung auf eine 1:1-Umsetzung ein. Wenn ein Whistleblower Verstöße gegen europäische Produktvorgaben meldet, wäre er künftig geschützt, wenn er rassistische Gewalttaten oder schwerwiegende Pflegemängel aufdeckt weiterhin nicht. Wir haben uns daher u.a. mit einem Offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt.
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Schließlich zeigt die aktuelle Corona-Pandemie eindrücklich, wie wichtig Whistleblower für unsere Gesellschaft sind. Gerade in Zeiten, in denen der Staat ohne große öffentliche Debatte Grundrechte einschränkt und Hilfen in dreistelliger Milliarden-Höhe ausschüttet, brauchen wir Hinweisgeber. Deswegen haben wir und 95 andere europäische NGOs in einem Offenen Brief dazu aufgefordert, Whistleblower zu schützen.
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Der Umgang mit Stephan Kohn, Referent im Bundesinnenministerium, ist daher diskutabel, wie Annegret Falter in einem Beitrag für die
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die Nitro ausführt. Dieser hatte eine Streitschrift verschickt, in der er die Pandemiepolitik der Bundesregierung an den Pranger stellt. Er wurde daraufhin freigestellt. Gleichzeitig ist nicht jeder, der Verstöße gegen die Corona-Verordnungen meldet, ein Whistleblower, so Annegret Falter in einem Artikel für unser Online-Magazin.
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Mehr zur Rechtslage und zur Whistleblowing-Richtlinie finden Sie auf unserer neugestalteten Website – inzwischen sogar auf Englisch. Schauen Sie doch mal rein! Besonders empfehlenswert sind z.B. unsere FAQs zur aktuellen Rechtslage und zur EU-Whistleblowing-Richtlinie
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Erfreulicherweise sollen durch das geplante Verbandssanktionengesetz, auf dessen Entwurf sich die Große Koalition inzwischen geeinigt hat, Anreize für Unternehmen geschaffen werden, den Whistleblowerschutz ohne gesetzliche Pflicht zu verbessern. Unter anderem sieht dieses sogenannte „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ Strafmilderung für Unternehmen vor, die entsprechenden Compliance-Strukturen zur Prävention und Verhinderung von Korruption einführen. Dadurch stärkt es potenziell die Position von Whistleblowern und die Qualität interner Aufsichtsstrukturen.
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Seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist zuletzt das Bundesverfassungsgericht als es die anlasslose Überwachung des weltweiten Internetverkehrs im Ausland durch den Bundesnachrichtendienstes (BND) für grundgesetzwidrig erklärte. Bis Ende 2021 muss der Gesetzgeber das BND-Gesetz reformieren, um dabei die parlamentarische Kontrollfunktion und den Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen für Journalisten und Anwälte zu stärken.
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Auch auf europäischer Ebene darf die Angst vor Terror nicht dazu führen, dass Grundrechte wie Pressefreiheit und Whistleblowerschutz ausgehöhlt werden. Aus diesem Grund fordern wir gemeinsam mit Wikimedia, Reporter Ohne Grenzen, DJV und DJU in einem Offenen Brief Nachbesserungen am Entwurf der Europäischen Kommission über die Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Sonst birgt diese die Gefahr, dass Online-Plattformen künftig journalistische Inhalte und Whistleblowing-Inhalte löschen müssen.
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3. Aktuelle Whistleblowing-Fälle
Im Finanzsektor sind Whistleblowersysteme bereits Pflicht. Wie der Fall Wirecard jedoch zeigt, ist ein Hinweisgebersystem nur so effektiv wie die Bearbeitung der Meldungen. So gingen bereits Anfang 2019 bei der Finanzaufsicht BaFin Dokumente ein, die Unregelmäßigkeiten beim Zahlungsdienstleister Wirecard belegten. Doch viel passiert scheint damals nicht zu sein. Erst infolge des öffentlichen Drucks hat das Finanzministerium einen Umbau und eine Stärkung der Bankenaufsicht angekündigt.
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Nächstes Beispiel? Videoaufnahmen aus der Kantine und Berichte von Mitarbeitern zeigten schon sehr früh, wie ungeniert bei Deutschlands größtem Schlachtbetrieb Tönnies nach Ausbruch von Corona Hygienevorschriften
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ignoriert und Mitarbeiter trotz Symptomen von Krankmeldungen abgehalten wurden. Nun diskutiert endlich eine breite Öffentlichkeit über die unhaltbaren, allerdings lange bekannten Zustände in der Fleischindustrie und zwingt die Politik so zum Handeln. Nicht akzeptabel ist es daher, dass die Whistleblowerin wegen der Veröffentlichung des Videos ihren Job bei der Catering-Firma verloren hat.
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Dreist ist das Verhalten des AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen, der bis heute bestreitet, vom Ausmaß der Unterstützung der Goal AG für seinen Wahlkampf 2016 gewusst zu haben. Ralf Özkara, ehemaliger AfD-Chef von Baden-Württemberg, zufolge war Meuthen durchaus bekannt, dass derartige Unterstützung aus der Schweiz problematisch ist. Inzwischen hat die AfD das fällige Bußgeld akzeptiert, wohl um einen weiteren Rufschaden zu vermeiden. Ein weiteres Beispiel dafür, wie Whistleblower durch die Zusammenarbeit mit hartnäckigen Journalisten zur Aufdeckung von Fehlverhalten beitragen.
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Zehn Jahre nach Veröffentlichung des Videos Collateral-Murder durch Wikileaks drängt sich mehr denn je die Frage auf, welche Kriegsverbrechen sonst noch verheimlicht werden. Nur so lässt sich die Verbissenheit und Härte erklären, mit der an Chelsea
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Manning und Julian Assange ein Exempel statuiert werden soll. Ob Assange tatsächlich an die USA ausgeliefert wird, hängt entscheidend davon ab, ob ihn dort ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren erwartet oder ein politischer Schauprozess. Vorerst ruht der Prozess jedoch – allerdings nicht wegen Assanges schlechtem Gesundheitszustand: Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine ordnungsgemäße Prozessführung derzeit nicht möglich, so die zuständige Richterin. Indes hat die US-Staatsanwaltschaft die Anklage erweitert und wirft Assange nun zusätzlich vor, andere zum Hacken animiert zu haben.
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Bei der US-Armee sind Mitarbeiter mit Zivilcourage nach wie vor nicht gerne gesehen, wie der Fall des Kapitäns der USS Theodore Roosevelt belegt. Nachdem auf dem Flugzeugträger zahlreiche Corona-Fälle aufgetreten waren, forderte er in einem Brandbrief eindringlich dessen Evakuierung. Daraufhin wurde er seines Amtes enthoben, weil er Panik geschürt und gegen die Befehlskette verstoßen habe. (Öffentlicher) Widerspruch scheint im US-Gesundheitsministeriums ebenso wenig gerne gesehen. Rick Bright, Leiter der US-Behörde für biomedizinische Forschung und Entwicklung, wurde versetzt nachdem er sich Trumps Vorstoß widersetzt hatte, den Einsatz von Hydroxychloroquin zur Corona-Behandlung voranzutreiben. Eigenen Aussagen zufolge protestierte er bereits seit 2017 regelmäßig gegen „Vetternwirtschaft und Vergabe von Aufträgen an Unternehmen mit politischen Verbindungen zur Regierung“.
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Im deutschen Verteidigungswesen stehen Whistleblower anscheinend ebenfalls nicht besonders hoch im Kurs, wie der Brandbrief eines Hauptmanns des „Kommandos Spezialkräfte“ (KSK) der Bundeswehr an Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer offenbarte. Darin prangert er an, dass den Mitgliedern eingebläut werde, keine derartigen Vorkommnisse zu melden. Zudem würden innerhalb des KSK rechtsextreme Tendenzen geduldet und teilweise sogar wissentlich vertuscht. Probleme über die in den letzten Jahren immer wieder berichtet wurde –
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aber erst nachdem der Brandbrief öffentlich bekannt wurde, scheint das Verteidigungsministerium mit der notwendigen Entschlossenheit zu reagieren.
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Ohne die Zusammenarbeit von Journalisten und Hinweisgeber wüssten wir wahrscheinlich bis heute nicht, mit welcher Unverfrorenheit Teile der Finanzindustrie den deutschen Staat bei Cum-Ex-Geschäften um Milliarden betrogen haben. Im März wurden diese Praktiken vom Bonner Landgericht erstmals gerichtlich als strafbar eingestuft. Die in diesem Prozess Hauptangeklagten und die Privatbank M.M. Warburg wurden zu Bewährungsstrafen und Strafzahlungen verurteilt. Prozesse gegen weitere Banken, Kanzleien und Beteiligte werden folgen.
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Die großzügige Unterstützung von OSIFE hat in der Vergangenheit unter anderem die Neugestaltung der Webseite finanziert und uns ermöglicht, unsere Aktivitäten auszubauen und zu professionalisieren. Dennoch sind wir auch weiterhin auf Ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen – gerade jetzt. Beachten Sie dabei bitte, dass wir zur Berliner Sparkasse gewechselt sind und unser altes Konto im Herbst schließen werden. Die dann alleinig gültige Bankverbindung lautet:
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IBAN: DE92 1005 0000 0190 8663 65
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Corona schien für unser Bildungsarbeit ein deutlicher Rückschlag zu sein. Schließlich ist es in Zeiten von geschlossen Schulen und Jugendeinrichtungen nicht möglich dort unseren Workshop „Whistleblowing – Was geht mich das an“ abzuhalten. Gleichzeitig hat der Lock-down den eklatanten Mangel an digitalen Bildungsangeboten gezeigt. Gefördert von der Landeszentrale für Politische Bildung Berlin haben wir daher in Rekordzeit ein interaktives und vielfältiges Online-Seminar entwickelt. Wenn Sie Schulen oder Jugendeinrichtungen in- und außerhalb Berlins kennen, die an diesem Seminar Interesse haben, wenden Sie sich gerne an unsere Bildungsreferentin Antonia Peißker oder an die Geschäftsstelle.
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Unsere Vorstands- und Beiratsmitglieder haben mit ihrer Expertise und ihrem Netzwerk ebenfalls großen Anteil an der erfolgreichen Entwicklung von Whistleblower-Netzwerk. In dieser Ausgabe des Newsletters stellen Ihnen mit Klaus Hennemann und unserem neuen Mitglied Klaus Bergmann zwei Juristen aus unserem Beirat vor.
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Warum Klaus Hennemann Mitglied des Beirates von Whistleblower-Netzwerk e.V. wurde? Seine Antwort in drei Sätzen:
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Es bedurfte erst meiner Pensionierung nach 35 Jahren Arbeitsrichter-Tätigkeit, ehe ich die Zeit fand, die – hier vornehm ausgedrückt – anfangs „zurückhaltende“ Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum arbeitsrechtlichen Schutz von Hinweisgebern vor Diskriminierung (nun ohne konkreten Fall-Bezug) grundsätzlich und kritisch aufzuarbeiten.
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Dann waren es mehrere – von der Mehrheit im Bundestag leider abgelehnte – Gesetzes-Initiativen zum Schutz von Whistleblowern, u.a. die von Bündnis 90/Die Grünen vom Oktober 2011 und der SPD vom Februar 2012, die mich veranlassten, über die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen unter rechtspolitischen wie rechtsdogmatischen Gesichtspunkten im Kreis von Berufskollegen und Anwälten zu diskutieren.
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Als schließlich ein sehr prominenter Vertreter eines namhaften Berufsverbands, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, es unternahm, in einem Editorial einer führenden Zeitschrift für Arbeitsrecht die Gesetzes-Vorhaben als „Denunzianten-Schutz-Gesetze“ zu bezeichnen, hielt ich es für unumgänglich, die stets sachliche und fachkundige Öffentlichkeits-Arbeit von Whistleblower-Netzwerk e.V. zu unterstützen.
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Klaus Bergmann, Jahrgang 1954, arbeitet nach seinem Ruhestand in der Deutschen Welle wieder als Rechtsanwalt in Berlin. Zuletzt leitete er seit 2012 die Abteilung Internationale Angelegenheiten des Deutschen Auslandssenders Deutschen Welle (DW). Bergmann verantwortete von 2009 bis 2017 zugleich die Europarepräsentanz der DW in Brüssel. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster war er zunächst als Rechtsanwalt tätig. Ab 1987 arbeitete er als Personalreferent beim amerikanischen Auslandssender Radio Free Europe in München. 1991 wechselte Bergmann als Personalleiter zur Deutschen Welle nach Köln, zwei Jahre darauf wurde er zum Leiter der DW-Verwaltung am Standort Berlin berufen. Bergmann war Vorsitzender der International Broadcasting Assembly (IBA) der Europäischen Rundfunkunion EBU.
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5. Empfehlungen
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Im Interview in der aktuellen Ausgabe des „Wirtschaftsführer für Junge Juristen“ erläutert Annegret Falter, warum Hinweisgeber Feuermelder für Gesellschaft und Unternehmen sind, welche Risiken sie eingehen, weshalb sie im Bereich Verteidigung und nationale Sicherheit mehr Rechtssicherheit benötigen, warum öffentliches Whistleblowing erleichtert werden sollte und was sich durch die EU-Richtlinie ändert. Andere Beiträge der Ausgabe – u.a. zur Geschichte des Whistleblowing-Rechts und zu Whistleblowing in der Wissenschaft – sind ebenfalls sehr lesenswert.
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Wer Bücher vorzieht: In seinem aktuellen Werk „Mindf*ck“ beschreibt der Cambridge-Analytica-Whistleblower Christopher Wylie detailliert mit welchen digitalen Methoden die Demokratie ausgehöhlt werden kann.
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Neue Bankverbindung Whistleblower-Netzwerk e.V. Berliner Sparkasse IBAN: DE92 1005 0000 0190 8663 65 BIC: BELADEBEXXX
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Whistleblower-Netzwerk e.V. c/o DJV (Deutscher Journalisten-Verband) Alte Jakobstr. 79/80 10179 Berlin
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info@whistleblower-net.de
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