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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde von Whistleblower-Netzwerk,
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2026 gibt es für Whistleblower-Netzwerk gleich zweimal Grund zum Feiern: Am 25. September begehen wir in Berlin unser zwanzigjähriges Jubiläum. Mehr wollen wir dazu jetzt noch nicht ankündigen, außer: Save the Date!
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Als Whistleblower-Netzwerk (WBN) gegründet wurde, galten Whistleblower bei vielen Deutschen noch als Verräter:innen oder Denunziant:innen. Das hat sich inzwischen geändert, und wir sind stolz darauf, mit unserer Öffentlichkeits- und Beratungsarbeit zu diesem Einstellungswandel beigetragen zu haben. Es wird allgemein anerkannt, dass Whistleblower im wohlverstandenen Eigeninteresse der Gesellschaft handeln, wenn sie in Wirtschaft und Politik erhebliche Missstände aufdecken.
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Seit zwei Jahren gibt es sogar ein Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
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Allerdings befördert das nicht etwa die Information der Öffentlichkeit über solche Missstände, sondern versucht Whistleblower möglichst von den Medien fernzuhalten. Geschützt ist außerdem nur, wer in seinem Arbeitsumfeld Rechtsverstöße aufdeckt. Auch dieser eng begrenzte sachliche Anwendungsbereich war für uns von Anfang an unzureichend und wir haben uns seither für eine Gesetzesänderung verkämpft. Denn es gibt eine Fülle von Missständen, die unterhalb der Schwelle des Rechtsbruchs liegen: etwa unethisches oder illegitimes Verhalten.
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Was aber tun, wenn die Maßstäbe für „unethisches“ Verhalten sich verschieben? Wenn etwa Gefahren für den Frieden von unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft völlig unterschiedlich bewertet werden? Wenn Kritik am Gaza-Krieg von „Hinweisgeber:innen“ als Antisemitismus denunziert wird und zu Verlust von Fördergeldern führt? Wenn eine womöglich verfassungsfeindliche Partei dazu aufruft, unliebsame Lehrkräfte oder zivilgesellschaftliche Organisationen zu melden, deren Engagement gegen Rechtsextremismus angeblich gegen ein generelles „Neutralitätsgebot“ verstößt?
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Whistleblowing ist nicht gleich Whistleblowing. Es gibt keine „Pflicht zur Gleichbehandlung von Demokraten und Demokratiefeinden“. (s. Beitrag unsers Beiratsmitglieds Prof. Roland Roth). Whistleblower-Netzwerk setzt sich seit 20 Jahren für den Schutz solcher Whistleblower ein, die ihr Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit auch am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld wahrnehmen und erhebliche Missstände oder Risiken für Gesundheit und Umwelt, Menschenrechte, Demokratie, Freiheit und Frieden aufdecken. Handeln, das diesen Werten abträglich ist, unterstützen wir nicht. Wir verstehen Whistleblowing in der Tradition des großen amerikanischen Whistleblowers Daniel Ellsberg, der mit der Veröffentlichung der Pentagon Papers dazu beitrug, den Vietnamkrieg zu beenden, Kriege zu delegitimieren und ein maßgebliches Urteil für die Pressefreiheit zu erstreiten.
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Daran wollen wir mit unserem internationalen Ellsberg Whistleblower Award (EWA) anknüpfen, den wir am 12. März kommenden Jahres zum zweiten Mal verleihen werden. Das ist der zweite Grund zum Feiern.
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Sie alle, unsere Mitglieder, Unterstützer:innen und Freund:innen seien auch dazu herzlich eingeladen.
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Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!
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Ellsberg Whistleblower Award
Nichts verdeutlicht die Relevanz unserer Arbeit eindrücklicher als die Schicksale jener Menschen, die für die Offenlegung gravierender Missstände große persönlich Risiken eingehen. Ein herausragendes Beispiel ist Andrés Olarte Peña, dem eine internationale Jury den Ellsberg Whistleblower Award 2026 zuerkannte. Als Umweltberater des Vizepräsidenten für Nachhaltigkeit beim kolumbianischen Staatskonzern Ecopetrol deckte er mit der Weitergabe der sogenannten „Iguana Papers“ massive Umweltvergehen, systematische Vertuschung, gezielte Überwachung und Einschüchterung von Umweltaktivist:innen sowie den Einsatz staatlicher Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Unternehmensinteressen auf.
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Nachdem interne Meldewege wirkungslos geblieben waren, wandte sich Andrés Olarte Peña an die Environmental Investigation Agency (EIA). Seine Enthüllungen mündeten im Bericht „Crude Lies“ sowie in der BBC-Dokumentation „Petroleum, Pollution and Paramilitaries“. Nach der Bekanntgabe der Preisvergabe griff der lateinamerikanische Ableger der Deutschen Welle den Fall auf und trug zur weiteren internationalen Aufmerksamkeit bei.
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In einem Land, das zu den gefährlichsten der Welt für Umwelt- und Menschenrechtsverteidiger:innen zählt, zahlte Andrés Olarte Peña einen hohen persönlichen Preis: Nach Morddrohungen sah er und sein Familie sich gezwungen, Kolumbien zu verlassen und leben heute im Exil in Europa.
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Von Berlin aus ist es oft schwierig unmittelbaren Schutz zu leisten. Gerade deshalb ist der von uns mitinitiierte Ellsberg Whistleblower Award weit mehr als eine symbolische Ehrung. Er ist ein Zeichen internationaler Solidarität mit Whistleblowern weltweit – und zugleich ein wirksames Instrument, um sowohl den aufgedeckten Missständen als auch dem Thema Whistleblowing insgesamt mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung zu verschaffen.
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Die globale Reichweite des Awards wird durch ein breites Bündnis internationaler NGOs gewährleistet. Dafür haben wir erfahrene Partnerorganisationen aus verschiedenen Weltregionen als „Associated Organisations“ gewonnen, die den Kern der Jury bilden. Ergänzend dazu haben wir die Öffentlichkeit und weitere Akteure erfolgreich dazu aufgerufen, Nominierungen für den Ellsberg Whistleblower Award einzureichen.
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Initiiert wurde der Award gemeinsam von Whistleblower-Netzwerk, der Wau Holland Stiftung, der taz Panter Stiftung sowie der Reva and David Logan Foundation. Die Geschäftsstelle des Awards ist bei Whistleblower-Netzwerk angesiedelt. Dank der großzügigen Förderung durch die Wau Holland Stiftung und die Reva and David Logan Foundation konnten wir im April 2024 eine Referentenstelle in Teilzeit einrichten und die Arbeit des Awards weiter professionalisieren.
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Der Ellsberg Whistleblower Award ist mit 10.000 Euro dotiert und ehrt Whistleblower, deren Handeln maßgeblich dazu beigetragen hat, Informationen öffentlich zu machen, die die freie öffentliche oder wissenschaftliche Debatte fördern und damit das Recht der Öffentlichkeit auf Information – und letztlich die Demokratie – stärken. Benannt ist der Preis nach Daniel Ellsberg, dessen Vermächtnis wir sowohl auf unserer Webseite als auch durch einen eigens produzierten filmischen Beitrag würdigen.
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Die Verleihungszeremonie findet am 12. März 2026 in der taz Kantine in Berlin statt. Sie sind herzlich dazu eingeladen.
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Unterstützung für Whistleblower
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Die zahlreichen Nominierungen für den Ellsberg Whistleblower Award haben uns erneut vor Augen geführt, welch unverzichtbaren Beitrag Whistleblower für das Gemeinwohl leisten – und welchen hohen persönlichen Preis sie dafür allzu oft zahlen. Während ein Award nur wenigen Einzelnen öffentliche Anerkennung verschaffen kann, stehen wir mit unserem ehrenamtlichen Beratungsteam tagtäglich vielen Menschen ganz praktisch zur Seite.
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In unzähligen Beratungsstunden hat das Team auch in diesem Jahr Whistleblower dabei unterstützt, ihre Gedanken zu ordnen, Risiken realistisch abzuwägen und den emotionalen Druck der Isolation auszuhalten. Im Zentrum steht dabei die schwierige Entscheidung, ob, wann und auf welchem Weg ein Missstand gemeldet werden soll. Unser Online-Angebot – etwa mit ausführlichen FAQs zur rechtlichen Lage – bietet eine erste Orientierung. In vielen Fällen ist jedoch eine individuelle, vertrauliche Beratung unersetzlich.
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Unsere Unterstützung stößt jedoch an strukturelle Grenzen. Das Beratungsteam arbeitet vollständig ehrenamtlich, während Whistleblower ihr Recht häufig über Jahre hinweg gegen wirtschaftlich deutlich überlegene Arbeitgeber verteidigen müssen, die oft versuchen, sie systematisch zu zermürben – rechtlich, finanziell und psychisch.
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Mit der im April inkraftgetretenen Satzungsänderung und unserer Anerkennung als „mildtätige“ Organisation haben wir die rechtliche Grundlage geschaffen, Whistleblower endlich auch finanziell direkt unterstützen zu können – sei es bei Rechtskosten oder für psychosoziale Hilfe. Was uns jedoch bislang fehlt, sind die erforderlichen Mittel.
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Hier kommen Sie ins Spiel: Um mutigen Whistleblowern nicht nur mit Beratung und Solidarität, sondern auch mit konkreter finanzieller Unterstützung zur Seite stehen zu können, sind wir mehr denn je auf Ihre Hilfe angewiesen. Mit Ihren Beiträgen und Spenden tragen Sie dazu bei, dass Whistleblower die Belastungen nicht allein tragen müssen.
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Advocacy für eine Verbesserung der Rechtslage
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In unserer täglichen Beratungspraxis zeigt sich ein klares Bild: Das Mitte 2023 verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wirkt für viele Betroffene zunächst ermutigend, doch bestehende Schutzlücken und rechtliche Unsicherheiten sorgen weiterhin für erhebliche Verunsicherung. Unsere praktische Arbeit findet in einem rechtlichen Rahmen statt, der trotz wichtiger Fortschritte noch immer deutliche Risse aufweist – mit ganz realen Konsequenzen für Menschen, die Missstände offenlegen wollen.
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In der Praxis zeigt sich nämlich, dass der gesetzliche Schutz oft nicht ausreicht. Meldungen zu schwerwiegenden Missständen, die zwar unethisch, aber (noch) legal sind, oder Informationen aus dem Bereich der nationalen Sicherheit fallen i.d.R. aus dem Schutzbereich raus. Hinzu kommen hohe formale Hürden: Der gesetzliche Schutz greift in der Regel nur dann, wenn Whistleblower sich an die dezidiert dafür eingerichteten internen oder (staatlichen) externen Meldestellen wenden. Dass der Schutz entfällt, wenn sie sich stattdessen an eine fachlich geeignete und naheliegende Behörde oder Stelle wenden, halten wir für schwer nachvollziehbar. Auch öffentliche Offenlegungen sind weiterhin nur in eng begrenzten Ausnahmefällen geschützt .
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Diese Schutzlücken haben wir nicht hingenommen. Zum Jahrestag des HinSchG haben wir sie gezielt öffentlich gemacht und politischen Nachbesserungsbedarf eingefordert.
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Besonders sichtbar wurde unsere Arbeit im Zusammenhang mit der Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof wegen der verspäteten Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie (auf der das HinSchG basiert). Unsere Pressearbeit zu diesem Urteil wurde breit von Medien aufgegriffen und hat das Thema Whistleblowerschutz erneut auf die politische Agenda gesetzt. Diese Resonanz zeigt: Konsequente Öffentlichkeitsarbeit wirkt – sie schafft Aufmerksamkeit, setzt Entscheidungsträger:innen unter Druck und stärkt die Position von Whistleblowern.
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Parallel dazu bringen wir uns auf europäischer Ebene aktiv in die laufende Evaluation der EU-Whistleblowing-Richtlinie ein. Mit einer Stellungnahme an die Europäische Kommission setzen wir uns dafür ein, den Whistleblowerschutz zu stärken. Auch international wirken wir an Reformprozessen mit, etwa durch unsere Mitarbeit am Bericht der „UNCAC Coalition Working Group on Whistleblower Protection“, der zivilgesellschaftliche Perspektiven in die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption einbringt.
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Gleichzeitig nutzen wir alle bestehenden Spielräume, um auch innerhalb des geltenden Rechtsrahmens Verbesserungen zu erreichen – etwa durch Beiträge zu öffentlichen Anhörungen. Ermutigend ist, dass sich der Anwendungsbereich des HinSchG schrittweise erweitert, etwa durch neue EU-Regelwerke wie den „EU Artificial Intelligence Act“. Doch dieser Fortschritt ist fragil und keineswegs selbstverständlich.
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Gerade in Zeiten, in denen unter Schlagworten wie „Entbürokratisierung“ oder „Standortsicherung“ bewährte Schutzmechanismen wieder in Frage gestellt werden, braucht es eine starke, unabhängige Stimme für Whistleblower. Unsere Advocacy-Arbeit – in Politik, Medien und Öffentlichkeit – ist ein zentraler Hebel, um Missstände sichtbar zu machen, Rechte zu verteidigen und langfristig zu verbessern.
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Damit wir diesen politischen Druck aufrechterhalten können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Förderbeiträge und Spenden ermöglichen es uns, kontinuierliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, Stellungnahmen zu erarbeiten, Anhörungen zu begleiten und Reformprozesse kritisch zu begleiten. Jede Unterstützung trägt dazu bei, dass Whistleblowerschutz nicht nur auf dem Papier steht, sondern in der Realität wirkt.
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Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
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Angesichts fortbestehender Schutzlücken und der realen Gefahr, dass erreichte Standards wieder aufgeweicht werden, bleibt Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Whistleblowerschutz wirkt nur dann, wenn Menschen wissen, warum Whistleblowing im öffentlichen Interesse liegt, welche Rechte sie haben – und an wen sie sich im Ernstfall wenden können. Genau hier setzen wir an.
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Im direkten Austausch erreichen wir konkrete Zielgruppen dort, wo Entscheidungen vorbereitet werden. In Workshops und Seminaren an Hochschulen sensibilisieren wir Studierende und zukünftige Fachkräfte frühzeitig für die Bedeutung von Whistleblowing und den verantwortungsvollen Umgang mit Hinweisen. Ein aktuelles Beispiel ist ein Seminar mit Studierenden der Sozialen Arbeit in Hannover. Ergänzend nutzen wir gezielte Social-Media-Kampagnen, um Personen in besonders sensiblen Arbeitsfeldern anzusprechen. Im Rahmen unseres KI-Projekts AIWI (s.u.) richteten sich etwa Informationsanzeigen gezielt an Beschäftigte großer KI-Unternehmen, um sie über ihre Rechte, Schutzmöglichkeiten und sichere Meldewege aufzuklären.
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Gleichzeitig stärken wir zivilgesellschaftliche Organisationen (NGOs) darin, selbst qualifizierte und sichere Anlaufstellen für Whistleblower zu sein. Wir beraten NGOs beim Aufbau eigener Whistleblowing-Strukturen.
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Ergänzt wird dies durch umfassende Informationsangebote, etwa FAQs zur aktuellen Rechtslage, die auch von unseren Partnern genutzt werden können.
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Durch diesen doppelten Ansatz – direkte Aufklärung und indirekte Stärkung – sorgen wir dafür, dass Wissen über Whistleblowing in der Breite der Gesellschaft und der Zivilgesellschaft verankert wird. Gerade in Zeiten zunehmender Unsicherheit ist diese Arbeit entscheidend, um Vertrauen in Whistleblowing als legitimes und notwendiges Instrument demokratischer Kontrolle zu stärken.
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Ein besonders prägnantes Beispiel für diesen Ansatz ist unser Umwelt-Projekt. Es zeigt, wie die gezielte Unterstützung zivilgesellschaftlicher Partner dazu beitragen kann, Whistleblowing in einem konkreten Problembereich zu etablieren– und so Umwelt- und Klimaschutz ganz praktisch zu stärken.
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Umwelt-Whistleblower
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Verstöße gegen Umwelt- und Klimaschutz – etwa illegaler Holzhandel, Umweltverschmutzung oder systematisches Greenwashing – sind ein wachsendes globales Problem, bleiben jedoch häufig lange unentdeckt. Whistleblower erkennen durch ihre berufliche Tätigkeit und Expertise Missstände und Fehlentwicklungen oft frühzeitig und können Behörden sowie zivilgesellschaftliche Organisationen alarmieren. Wie notwendig dieser Beitrag sein kann, zeigt unter anderem das o.g. Beispiel von Andrés Olarte Peña, Preisträger des Ellsberg Whistleblower Awards. Seine Enthüllungen stehen stellvertretend für viele Fälle, in denen Insiderwissen entscheidend dazu beigetragen hat, Umwelt- und Klimaschäden aufzudecken und öffentlich zu machen.
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Diese Arbeit gewinnt zusätzlich an Bedeutung vor dem Hintergrund politischer Entwicklungen, die eine Absenkung von Klima- und Umweltschutzstandards befürchten lassen – wie zuletzt durch die Aushöhlung der EU-Lieferkettenrichtlinie. Vor diesem Hintergrund zielt unser Umwelt-Projekt darauf ab, Klima- und Umweltschutzinitiativen gezielt bei der Zusammenarbeit mit Whistleblowern zu unterstützen. Wir stellen praktische Hilfestellungen in Form von Handreichungen und Schulungen bereit, helfen ihnen beim Aufbau sicherer Meldekanäle und begleiteten gemeinsam konkrete Whistleblower-Fälle. Die Rückmeldungen der beteiligten Organisationen waren überwiegend sehr positiv, und tragfähige Kooperationen konnten aufgebaut werden.
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Besonders vielversprechend entwickelte sich die Zusammenarbeit mit der Organisation AllRise im Rahmen des Verbundprojekts aktie.earth. Ziel ist es, langfristig eine gemeinsame Struktur zur Aufdeckung von Umweltvergehen zu etablieren, insbesondere entlang der globalen Soja-Lieferkette. Dieser Initiative haben sich bereits weitere namhafte Partner wie die Deutsche Umwelthilfe und ClientEarth angeschlossen.
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Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangeboten, um die Bedeutung von Whistleblowing im Kontext von Klima- und Umweltschutz stärker in der Zivilgesellschaft zu verankern. Wir haben umfangreiche Informationsmaterialien erstellt und Workshops, Vorlesungen, Fachgespräche und Podiumsdiskussionen in Kooperation mit Partnerorganisationen wie der Organisation Kritische Aktionäre veranstaltet.
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Trotz dieser inhaltlichen Erfolge und der sehr positiven Resonanz unserer Partner stehen wir im Umweltbereich derzeit vor einer Zäsur. Die Förderung durch die Postcode Lotterie ist ausgelaufen, und bislang ist es nicht gelungen, eine Anschlussfinanzierung zu sichern. Dies führt dazu, dass wir das Projekt personell vorerst nicht im gewohnten Umfang fortführen können.
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Die Fortsetzung der Arbeit im Umweltbereich zu ermöglichen, wird daher zu einem dringenden Fokus für das kommende Jahr. Hierbei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.
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AI Whistleblower Initiative (AIWI)
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Bei einem anderen, noch vergleichsweise jungen, aber zentralen Zukunftsthema waren unsere Fundraising-Bemühungen erfolgreicher: Whistleblowing im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI/AI). Noch ist offen, wie tiefgreifend KI unsere Gesellschaft verändern wird und welche teils dystopisch anmutenden Risiken tatsächlich Realität werden. Bereits jetzt zeigt sich jedoch: Ohne Insiderwissen lassen sich Gefahren wie Machtmissbrauch, Sicherheitslücken oder unzureichende Schutzvorkehrungen kaum erkennen.
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Gerade Beschäftigte in der KI-Branche verfügen über entscheidende Informationen, um frühzeitig auf problematische Entwicklungen hinzuweisen und fundierte ethische Abwägungen zu ermöglichen. Zugleich stehen sie häufig vor einer kaum lösbaren Entscheidung: zu schweigen – oder erhebliche berufliche und wirtschaftliche Risiken einzugehen.
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Genau hier setzt das bei uns angesiedelte Projekt AIWI an. Ziel ist es, Whistleblowing als ein zusätzliches
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Sicherheitsinstrument im Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu verankern – politisch, rechtlich und ganz praktisch.
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Wir haben die Umsetzung des „EU Artificial Intelligence Act“ aktiv begleitet und mitgestaltet. Durch Hintergrundgespräche mit Vertreter:innen der Europäischen Kommission und eigene Stellungnahmen haben wir dazu beigetragen, dass beim neu geschaffenen AI Office der Europäischen Kommission eine Anlaufstelle für KI-Whistleblower eingerichtet wurde. Auf deren praktische Ausgestaltung konnten wir mit konkretem Feedback Einfluss nehmen. Darüber hinaus wirkten wir gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Partnern am europäischen „Code of Practice“ zum EU AI Act mit und setzten uns auf EU-Ebene für klare, durchsetzungsstarke Zuständigkeiten ein – auch mit Blick darauf, dass ab Mitte 2026 die EU-Whistleblowing-Richtlinie auf bestimmte Verstöße gegen den AI Act Anwendung finden wird.
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Da die führenden KI-Konzerne ihren Sitz überwiegend im Silicon Valley haben, ist Präsenz in den USA ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Beim National Whistleblower Day im US-Senat brachten wir unsere Perspektive in eine Podiumsdiskussion ein und koordinierten einen offenen Brief zahlreicher NGOs gegen Bestrebungen, bestehende Schutzstandards für Whistleblower zu schwächen
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Zudem beteiligten wir uns an der Debatte um den kalifornischen Gesetzentwurf „SB 1047“ zur KI-Sicherheit. Gemeinsam mit über 35 Partnerorganisationen forderten wir im Rahmen von „Publish Your Policies“ die großen KI-Unternehmen auf, ihre Whistleblowing-Regelungen offenzulegen. Erste Erfolge sind sichtbar: Anthropic hat seine Richtlinien veröffentlicht; bei der bereits veröffentlichten Whistleblowing-Policy von OpenAI (u.a. ChatGPT) konnten wir erheblichen Nachbesserungsbedarf aufzeigen.
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Whistleblower benötigen jedoch mehr als gesetzliche Rahmenbedingungen. Mit der Plattform „Third Opinion“ bieten wir die Möglichkeit, sicher und anonym Hinweise einzureichen. Fachleute prüfen diese und ermöglichen einen geschützten Austausch, ohne die Identität der Whistleblower preiszugeben. Ergänzend haben wir ein „Security-&-Privacy-Toolkit“ veröffentlicht sowie die Alpha-Version eines Tools zur Anonymisierung sprachlicher Fingerabdrücke entwickelt. Über unseren „Contact Hub“ vermitteln wir zudem Pro-Bono-Rechtsberatung und klären gemeinsam mit Partnerorganisationen über finanzielle Unterstützungsoptionen auf – ein besonders wichtiger Faktor, insbesondere im US-amerikanischen Kontext.
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Um die bislang häufig getrennten Welten von KI-Forschung, Regulierung und Whistleblowing zusammenzuführen, haben wir Fachpublikationen unterstützt, an Podcasts und Seminaren mitgewirkt und einen eigene Newsletter und geschlossenen Expert:innen-Slack für das Projekt gestartet.
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Dank der Unterstützung unserer Förderer konnten wir das AIWI-Projektteam um zwei hauptamtliche Mitarbeitende erweitern und eine verlässliche professionelle Infrastruktur aufbauen. Damit tragen wir dazu bei, dass Whistleblower im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz besser gehört, geschützt und unterstützt werden
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Vereinsentwicklung und Gremein
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Das vergangene Jahr war von einem deutlichen Ausbau unserer Aktivitäten geprägt. Wir haben das Jahr genutzt, um unsere administrativen Strukturen weiterzuentwickeln und an die gestiegenen Anforderungen anzupassen. Ein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang unseren Kassenprüfer:innen Gamilah Kenawi und Lothar Hausmann, die trotz deutlich gestiegener Beleg- und Buchungszahlen die Prüfung erneut mit großer Sorgfalt und Verlässlichkeit durchgeführt haben.
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Gerade in bewegten Zeiten ist Kontinuität in den Gremien von unschätzbarem Wert. Die engagierte Mitarbeit unseres Vorstands – weit über die monatlichen Sitzungen hinaus – war auch in diesem Jahr eine wichtige Stütze unserer Arbeit. Wir freuen uns sehr, dass Annegret Falter, OStA a.D. Robert Bungart und Prof. Karin Lenhart-Roth erneut gewählt wurden.
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Zugleich mussten wir uns von geschätzten Wegbegleiter:innen verabschieden. Antonia Peißker schied aus beruflichen Gründen aus dem Vorstand aus. Ebenfalls verabschiedet haben wir unser langjähriges Vorstandsmitglied Prof. Johannes Ludwig, der Whistleblower-Netzwerk seit seiner Gründung begleitet und mitgeprägt hat. Künftig wird er sich verstärkt seinem Projekt ansTageslicht widmen. Die Gewinnung engagierter neuer Persönlichkeiten für die Vorstandsarbeit wird eine Aufgabe für das Jahr 2026 sein.
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Besonders freuen wir uns über die hochkarätige Verstärkung unseres Beirats. Mit Frank Siebens konnten wir einen ausgewiesenen Experten für Arbeits- und Gewerkschaftsrecht gewinnen. Als Referatsleiter für Individualarbeitsrecht beim DGB-Bundesvorstand und ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht bringt er die gewerkschaftliche Perspektive in unsere Arbeit ein.
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Ebenfalls neu im Beirat ist Felix Rohrbeck. Er gehört zu den profiliertesten Investigativjournalisten Deutschlands und war unter anderem an der Aufdeckung des Cum-Ex-Skandals beteiligt. Nach Stationen bei der Financial Times Deutschland und der ZEIT gründete er den Investigativ-Newsletters Flip. Für seine Arbeit wurde er unter anderem mit dem Otto-Brenner-Preis geehrt.
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Die Ereignisse und Erfahrungen dieses Jahres zeigen einmal mehr: Whistleblowerschutz geschieht nicht von selbst. Ob bei der Aufdeckung von Umweltverstößen, der Mitgestaltung ethischer Leitplanken für Künstliche Intelligenz oder in der täglichen Beratung von Menschen – die Arbeit von Whistleblower-Netzwerk ist unverzichtbar.
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Doch Mut allein reicht nicht aus. Um Whistleblowern nachhaltig den Rücken zu stärken, braucht es verlässliche Strukturen und eine solide finanzielle Basis. Unser herzlicher Dank gilt daher allen Förderer:innen, Spender:innen und unseren Mitgliedern, die diese Arbeit möglich machen. Bitte unterstützen Sie uns auch im kommenden Jahr dabei, Whistleblower zu untersützen – sei es durch regelmäßige Förderbeiträge oder über Spenden.
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Kontakt:
Whistleblower-Netzwerk e.V. c/o DJV (Deutscher Journalisten-Verband) Markgrafenstr. 15
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10969 Berlin Tel. 0176 84915150
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