Pressespiegel vom 21.12.2021
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Liebe Leserinnen und Leser,
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die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht ist am 17.12.2021 verstrichen. Die alte Bundesregierung hat es unerfreulicherweise versäumt, eine Gesetzesgrundlage für angemessenen und wirksamen Hinweisgeberschutz zu schaffen. Zwar gibt der neue Koalitionsvertrag Grund zur Hoffnung, dass die neue Regierung sich an eine vernünftige Umsetzung macht, aber bis dahin bleibt eine noch größere Rechtsunsicherheit für potenzielle Whistleblower.
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Unsere Stellungnahme zu der Situation sowie unsere Forderungen für einen effektiven Schutz von Whistleblowern finden Sie in unserer Pressemitteilung. Eine Übersicht zur Umsetzung der Richtlinie im europäischen Vergleich haben die Kolleg*innen von WIN (Whistleblowing International Network) erstellt.
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Wir wünschen viel Vergnügen bei der Lektüre und schöne Feiertage!
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Ihr WBN – Whistleblower Netzwerk
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Presseberichterstattung zum Fristende für die Umsetzung der Richtlinie:
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„Schutz vor Kündigung oder Mobbing von Hinweisgebern“
Frankfurt, 20.12.2021 - FAZ
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Wirtschaftsredakteur Marcus Jung skizziert die Positionen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, die beide die verstrichene Frist zur Umsetzung kritisieren und eine zügige Umsetzung in nationales Recht fordern. Laut eines Beitrages in der NJW von Simon Gerdemann, externer juristischer Berater des Whistleblower-Netzwerks, gelte seit Fristende die unmittelbare Direktwirkung der Richtlinie.
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„People exposing abuses remain unprotected while most EU countries miss deadline for transposing EU directive on whistleblowing”
Glasgow, 17.12.2021 – WIN
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Die international agierende NGO Whistleblowing International Netwok (WIN) hat einen europäischen Vergleich der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Whistleblowing erstellt. Lediglich fünf Staaten haben bisher die Vorgabe vollständig in nationales Recht umgesetzt. Deutschland wird bestenfalls ein minimaler Fortschritt attestiert.
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„Pressemitteilung: Die Frist zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie endet morgen (17.12.2021) – nun gilt die Direktwirkung”
Unsere vollständige Positionierung zur verstrichenen Frist, sowie unsere konkreten Forderungen für einen Whistleblowerschutz, der diesen Namen auch verdient, können Sie unserer Pressemitteilung entnehmen.
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„Das bedeuten die EU-Regeln für Deutschland“
Im Deutschlandfunk wird auf die verstrichene Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Whistleblowing eingegangen. Ein Interview mit unserem Geschäftsführer Thomas Kastning.
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„Karlsruhe prüft Befugnisse von Bayerns Verfassungsschützern“
Die Süddeutsche Zeitung berichtet von dem Prozess am Bundesverfassungsgericht um die Befugnisse des Bayrischen Landesamts für Verfassungsschutz. Das bayrische Innenministerium hatte den rechtlichen Rahmen für den Inlandsnachrichtendienst 2016 reformiert. Die Klage wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) angestoßen. Die GFF konnte drei Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) gewinnen, um die Klage als unmittelbar betroffene einzureichen. Moniert wurden unter anderem die zu geringen Hürden, um Menschen zu überwachen, sowie die zunehmende Überlappung von Geheimdienst und Polizei.
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„Bio ist gut, Kontrolle besser“
Jost Maurin schreibt für die taz von einem ehemaligen Kontrolleur auf Bio-Bauernhöfen, der auf Grund angeblich mangelnder Konsequenzen bei Verstößen gegen die Auflagen für das Bio-Siegel an die Öffentlichkeit gegangen ist. Laut des Hinweisgebers sei es bei den Biokontrollstellen sogar üblich zu kritische Kontrolleure, „kalt zu stellen“.
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„Schrems zeigt irische Datenschutzbehörde an“
Netzpolitik berichtet von dem Vorgehen des österreichischen Datenschützers und Juristen Max Schrems gegen die irische Datenschutzbehörde (DPC). Schrems habe die DPC bei der österreichischen Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt, da die DPC im Rahmen einer Klage gegen Facebook die Vertraulichkeit von Dokumenten fordere. Schremms sieht darin die Möglichkeit einer Vorteilsnahme seitens der Behörde.
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Bei Fragen oder Feedback können Sie sich an Friedemann Klehm (Geschäftsstelle) wenden.
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Whistleblower-Netzwerk e.V. c/o DJV (Deutscher Journalisten-Verband) Alte Jakobstr. 79/80 10179 Berlin
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