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Liebe Freundinnen und Freunde des Whistleblower-Netzwerks,
sehr geehrte Damen und Herren,

endlich ist es soweit – die EU hat am 7.10.2019 ein umfassendes Whistleblowerschutzgesetz verabschiedet. Damit werden EU-weite Mindeststandards für Hinweisgeber geschaffen, gerade für Deutschland ein unglaublicher Fortschritt. Der Weg dorthin war lang und steinig, besonders die Bundesregierung hat sich lange gegen einige unabdingbare Mindeststandards wie die gleichrangige Wahlmöglichkeit zwischen internen und externen Meldewegen gewehrt. Am Ende konnten sich die Stimmen der Vernunft an vielen Stellen durchsetzen und die Zivilgesellschaft einen kleinen Sieg erzielen. Jetzt kommt alles auf die notwendige Umsetzung in deutsches Recht an, die wir mit Argusaugen beobachten und uns für einen möglichst umfassenden Schutz für Whistleblower einsetzen. Mehr zu unseren Empfehlungen in diesem Newsletter.

Die ebenfalls im Newsletter vorgestellten aktuellen Whistleblower-Fälle zeigen, welchen positiven Beitrag Whistleblower zum öffentlichen Diskurs und zur Aufdeckung von Missständen leisten können. So hat Volker Gernhardt, Ex-Betriebsrat des landeseigenen Berliner Klinikkonzerns Vivantes, anhand von internen Daten dargelegt, dass die jüngsten politischen Entscheidungen den schlechten Betreuungsschlüssel in der Krankenhauspflege zum Standard gemacht haben. Zum Dank wird er von seinem Arbeitgeber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Repressalien wie diese illustrieren, dass wir weiter an einem kulturellen Wandel hin zu mehr Anerkennung für Whistleblowing arbeiten müssen. Als Verein tun wir dies unter anderem durch die Ausweitung unseres Schulprojekts (mehr dazu unten).

Vor uns als neuen Mitarbeitern der Geschäftsstelle liegen spannende Aufgaben, die wir gemeinsam mit Vorstand und Beirat angehen dürfen. Wir möchten in diesem von nun an alle zwei Monate erscheinenden Newsletter reihum unsere Gremienmitglieder vorstellen und freuen uns, dass wir für diese Ausgabe die ehemalige EuGH-Richterin Prof. Dr. Ninon Colneric gewinnen konnten. Auch auf Ihre Unterstützung sind wir angewiesen, zum Beispiel in Form von Spenden, Mitgliedsbeiträgen oder Fördermitgliedschaften.
Foto Kosmas Zittel
Mit freundlichen Grüßen

Kosmas Zittel
(Referent beim Vorstand)

Inhaltsverzeichnis

1. Editorial
2. Aus Politik & Gesetzgebung

  • EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz
  • Verbandssanktionsgesetz
  • Volksentscheid Transparenzgesetz Berlin

3. Aktuelle Whistleblowing-Fälle

  • Julian Assange
  • Kieler Rocker-Affäre
  • Oldenburger Krankenpfleger Nils Högel
  • US-Präsident Donald Trump
  • Ex-Spiegel-Journalist Claas Relotius
  • Ex-Vivantes Betriebsrat Volker Gernhardt
  • Bundeswehrunteroffizier Patrick J.
  • Cum-Ex-Whistleblower Eckart Seith

4. In eigener Sache

  • Prof. Dr. Ninon Colneric, Beiratsmitglied und ehemalige EuGH-Richterin
  • Dr. Dieter Deiseroth
  • Mitgliederversammlung 2019 mit Wahlen
  • Antonia Peißker und Schulprojekt
  • Neue Mitarbeiter der Geschäftsstelle
  • Kontowechsel des Whistleblower-Netzwerk e.V.

5. Empfehlungen

  • Film: „Official Secrets“
  • Buch: „ABC der globalen (Un)Ordnung
  • Buch: „Permanent Record“ von Edward Snowden
  • Ausstellung: „Whistleblowing – Licht ins Dunkel bringen!“ in Kiel
  • Netzpolitischer Abend der Digitalen Gesellschaft in Berlin
  • Tagung „Whistleblowing in Deutschland – Zivilcourage oder Verrat?“ in München
  • Fachveranstaltung „EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz. Und nun?“ in Berlin

2. Aus Politik & Gesetzgebung

Die am 7.10.2019 verabschiedete „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ stellt einen großen Fortschritt für den Whistleblowerschutz dar. Sie sieht unter anderem eine Gleichrangigkeit von internen und externen Meldewegen sowie eine Umkehr der Beweislast bei Repressalien gegen Whistleblower vor. Bei der Umsetzung in nationales Gesetz sollte die Bundesregierung den Anwendungsbereich auf nationale Rechtsverstöße ausweiten und ein dringend notwendiges, umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz schaffen, wie wir in einer gemeinsamen Pressemitteilung und Stellungnahme mit Transparency International Deutschland fordern. Die Nationale Umsetzung der Richtlinie wird auch Thema einer gemeinsamen Fachveranstaltung am 21.11.2019 sein (siehe unten). Zur Pressemitteilung und zur Stellungnahme
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Zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität soll künftig die Qualität des unternehmensinternen Compliance-Systems und damit eines Hinweisgebersystems bei der Bemessung von Strafen berücksichtigt werden. Des Weiteren sieht der Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein Verbandssanktionengesetz eine Neuordnung und erhebliche Verschärfung der Haftung von Unternehmen bei unternehmensbezogenen Straftaten vor.

Je transparenter Politik und öffentliche Verwaltung agieren, desto weniger bedarf es Whistleblowing. Daher unterstützen wir den Berliner Volksentscheid für die Einführung eines Berliner Transparenzgesetzes. Dieses würde die öffentliche Hand verpflichten, Gutachten und Verträge proaktiv und frühzeitig auf einem zentralen Online-Portal öffentlich zugänglich zu machen.
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3. Aktuelle Whistleblowing-Fälle

Ein britisches Gericht wird ab Ende Februar 2020 über das Auslieferungsersuchen der USA für Wikileaks-Gründer Julian Assange verhandeln. Zuvor war Julian Assange von einem Londoner Gericht zu 50 Wochen Haft verurteilt worden, weil er sich durch seine Flucht in die Botschaft Ecuadors dem polizeilichen Zugriff entzogen und so gegen seine Kautionsauflagen verstoßen hatte. Sein jüngster Auftritt vor Gericht warf Fragen zu seinem Gesundheitszustand auf.
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Foto Julian Assange
Dank eines Whistleblowers wird publik, welchen Repressalien von Vorgesetzten Kieler Polizei-Beamte ausgesetzt waren, als sie bei Ermittlungen gegen eine Rocker-Bande auf die Berücksichtigung von entlastenden Beweisen bestehen. Ein Gutachten des Innenministeriums zum Fehlverhalten der Vorgesetzten wird erst durch einen Whistleblower publik. Das Innenministerium erstattet daraufhin Strafanzeige wegen Geheimnisverrats.
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Womöglich hätte eine Vielzahl von Morden des ehemaligen Oldenburger Krankenpfleger Nils Högel verhindert werden können, wenn Vorgesetzte Hinweisen seiner Kolleginnen und Kollegen angemessen nachgegangen wären. Aus Angst um den Ruf der Klinik Klinik wurde Nils Högel aber lediglich versetzt und später mit einem guten Arbeitszeugnis weggelobt. Einige seiner ehemaligen Vorgesetzten wurden deswegen nun angeklagt.
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US-Präsident Donald Trump hat in einem Telefongespräch mit dem ukrainischen Präsidenten kompromittierende Informationen über seinen Konkurrenten Joe Biden verlangt. Nachdem der interne Meldeweg im Sand verlief, hat ein Whistleblower aus dem Geheimdienst diese Informationen weitergegeben. Donald Trump droht nun ein Amtsenthebungsverfahren.
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Dem Spiegel-Journalist Juan Moreno fallen bei der Zusammenarbeit mit seinem Kollegen Claas Relotius Unstimmigkeiten in dessen Texten auf. Als er sich an die Chefredaktion wendet, läuft er gegen eine Wand – keine seltene Reaktion gegenüber Whistleblowern.
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Volker Gernhardt, Ex-Betriebsrat des landeseigenen Berliner Krankenhauskonzerns Vivantes, zeigt anhand von betriebsinternen Daten, dass die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung die schlechten Betreuungsschlüssel in der Krankenhauspflege zum Standard erhebt. Nach Ansicht von Vivantes hat er damit seine Verschwiegenheitspflicht verletzt, obwohl er nur im öffentlichen Interesse gehandelt hat.
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Patrick J., Unteroffizier bei der Bundeswehr, hat seit 2016 auf eine Vielzahl von rechtsextremen Vorfällen in der Bundeswehr hingewiesen. Dem Militärischen Abschirmdienst übersandte er sogar ein eigens angefertigtes ausführliches Dossier mit Beobachtungen und Recherchen in den Sozialen Medien zu Kameraden. Inzwischen wurde er von der Bundeswehr entlassen.
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Ein Schweizer Gericht hat den Stuttgarter Anwalt und Cum-Ex-Whistleblower Eckart Seith vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen. Gleichzeitig wurde er wegen der Anstiftung zum mehrfachen Vergehen gegen das Bankengesetz zu einer hohen Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hat er die Mitangeklagten u.a. zur Weitergabe einer Liste mit Kundennamen der Bank J. Safra Sarasin an deutsche Journalisten animiert.
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4. In eigener Sache

Unsere Vorstands- und Beiratsmitglieder tragen enorm zu unserer inhaltlichen Arbeit bei. Beginnend mit der ehemalige EuGH-Richterin Prof. Dr. Ninon Colneric werden sie sich daher in den nächsten Newslettern nach und nach vorstellen.
„Als Richterin in der Arbeitsgerichtsbarkeit sah ich die Schwächen des Schutzes für Whistleblower im deutschen Recht. Am meisten bedrückte mich der Fall der Veterinärmedizinerin Dr. Margrit Herbst. Sie hatte Indizien dafür entdeckt, dass Rinder auf dem Schlachthof, auf dem sie arbeitete, an BSE erkrankt waren. Dr. Herbst meldete diesen Verdacht intern. Sie wurde vom Stall ans Band versetzt. Ein Brief, den sie
Foto Prof. Dr. Ninon Colneric
an den Landrat richtete, kam dort, aus welchen Gründen auch immer, nicht an. Vom zuständigen Ministeriumkonnte sie keine Hilfe erwarten; denn in einem Bericht dieses Hauses hatte man aus dem Befund eines Spezialisten, wonach „histopathologisch kein eindeutiger Hinweis auf BSE“ bestand, ein „eindeutig negatives Ergebnis“ gemacht. Schließlich informierte sie die Öffentlichkeit und wurde deswegen fristlos entlassen.
Ihre Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen. Die Richter, die über ihren Fall entschieden, sahen die vertragliche Verschwiegenheitspflicht als verletzt an. Auf die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit der Klägerin gingen sie mit keinem Wort ein. Ich war mit diesem Fall befasst, als Dr. Herbst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens versuchte, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Die prozessualen Voraussetzungen hierfür lagen jedoch leider nicht vor. Seitdem habe ich mich für die Einführung einer Whistleblower-Gesetzgebung in Deutschland eingesetzt. Der Beirat des Whistleblower-Netzwerks ist eine hervorragende Plattform für dieses Anliegen.“

Mit seinen Publikationen und Expertisen zu gesetzlichen Regelungen hat Dr. Dieter Deiseroth den Boden für ein überfälliges deutsches Whistleblower-Schutzgesetz bereitet. Er hat vielen Whistleblowern Mut gemacht. Am 12.08.2019 ist er verstorben.
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Traueranzeige Dieter Deiseroth
Am 21.09.2019 fand die Jahreshauptversammlung mit Wahlen statt. Annegret Falter wurde dort erneut zur Vorsitzenden gewählt, OStA a.D. Robert Bungart zu ihrem Stellvertreter. Er ersetzt damit Professor Johannes Ludwig, der in den Erweiterten Vorstand gewechselt ist. Neu im Geschäftsführenden Vorstand ist Antonia Peißker, neu im Erweiterten Vorstand Lothar Hausmann. Günther Steinke ist aus persönlichen Gründen aus dem Vorstand ausgeschieden. Wir danken ihm für sein langjähriges Engagement.
Alle Vorstandsmitglieder

Was unser neues Vorstandsmitglied und unsere ehemalige Bundesfreiwillige Antonia Peißker antreibt, wie mit ihrem Schulprojekt jungen Menschen für das Thema Whistleblowing sensibilisieren will und warum wir dafür Ihre Unterstützung benötigen, erfahren Sie in diesem Interview.

Seit dem 15.08.2019 ist Kosmas Zittel in Teilzeit als Referent des Vorstands beim Whistleblower-Netzwerk angestellt. Nach seinem Studium in „European Law and Policy“ war er Medienanalyst, Wahlkampfmanager und Wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Berliner Abgeordneten. Ebenfalls neu in der Geschäftsstelle tätig ist Thomas Kastning. Er arbeitete nach seinem Politik- und Literaturstudium als Projektmanager für Wirtschaftsverbände und NGOs (u.a. Transparency International Deutschland) sowie als Autor (Im Maulwurfstunnel - 2018, frühlingsreisen - 2020). Nach den guten Erfahrungen im Vorjahr wird die Geschäftsstelle seit dem 01.09.2019 mit Rieke Scholle wieder durch eine kompetente Bundesfreiwillige unterstützt.

Das Whistleblower-Netzwerk ist zu der Berliner Sparkasse gewechselt. Das alte Konto bleibt übergangsweise bis Anfang nächsten Jahres bestehen. Die neue Bankverbindung lautet:

Berliner Sparkasse
IBAN: DE92 1005 0000 0190 8663 65
BIC: BELADEBEXXX

5. Empfehlungen

Der Film Official Secrets erzählt die wahre Geschichte von Katharine Gun. Als Übersetzerin beim britischen Nachrichtendienst GCHQ entdeckt sie, dass die NSA einige Mitgliedsstaaten des UN-Sicherheitsrats ausspionieren will, um eine Zustimmung zur UN-Resolution für den Irakkrieg zu erpressen. Diese Informationen gibt sie an die Medien weiter und gerät dadurch massiv unter Druck. Filmstart in Deutschland ist der 21.11. Für die Vorstellung mit Podiumsdiskussion (u.a. Katherin Gun) am 12.11.2019 um 19 Uhr im Hackesche Höfe Kino in Berlin und die am 13.11. um 19:30 Uhr in den Zeise Kinos in Hamburg verlosen wir insgesamt 15x2 Freikarten. Bei Interesse einfach eine Email mit Nennung der Stadt an info@whistleblower-net.de schicken oder einen Kommentar unter dem dazugehörigen Facebook-Post hinterlassen.
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Filmplakat Official Secrets
Im „ABC der globalen (Un)Ordnung“ stellen 114 Autorinnen und Autoren anhand von 126 Stichwörtern die jüngsten Entwicklungen der Globalisierung vor und erarbeiten politische Orientierungspunkte. Welche Rolle Whistleblower hierbei einnehmen, zeigt Annegret Falter in einem Kapitel.

In seiner Autobiographie „Permanent Record“ erläutert Edward Snowden seinen Werdegang und seine Entscheidungsfindung zum Whistleblower. Eine eindrucksvolle Geschichte über einen Vorkämpfer der Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit.

Unsere Ausstellung „Whistleblowing – Licht ins Dunkel bringen!“ präsentiert Beispiele von mutigen Menschen, die ihr Schweigen gebrochen haben, um Missstände aufzudecken. Vom 22.10.2019 bis zum 22.11.2019 sind die Bilder im Kieler Rathaus zu sehen.
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Foto Ausstellunsgeröffnung Kiel
Unser Vorstandsreferent Kosmas Zittel wird beim Netzpolitischen Abend der Digitalen Gesellschaft am 5.11.2019 ab 20 Uhr in der Berliner c-base über die Situation von Whistleblowern in Deutschland und die anstehenden Änderungen durch die EU-Richtlinie referieren.
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Am 15.11.2019 organisieren Transparency International Deutschland und die Ludwig-Maximilians-Universität München die Tagung „Whistleblowing in Deutschland – Zivilcourage oder Verrat?“, u.a. mit Annegret Falter.
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Am 21.11.2019 laden wir gemeinsam mit Transparency International Deutschland in unsere Berliner Räumlichkeiten zur Fachveranstaltung „EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz.“ Mit Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft diskutieren wir über Chancen, Herausforderungen und Fragen der Umsetzung.
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Neue Bankverbindung
Whistleblower-Netzwerk e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN: DE92 1005 0000 0190 8663 65
BIC: BELADEBEXXX

Whistleblower-Netzwerk e.V.
c/o DJV (Deutscher Journalisten-Verband)
Alte Jakobstr. 79/80
10179 Berlin
Tel. 0162 7393651

info@whistleblower-net.de
http://whistleblower-net.de/

Bitte bedenken Sie: Wir benötigen Ihre Unterstützung, damit wir unsere Arbeit machen können. Helfen Sie uns durch Ihre Spende.
Online spenden: http://whistleblower-net.de/uber-uns/spenden/
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