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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde von Whistleblower-Netzwerk,

auch in diesem Jahr möchten wir Sie mit unserem anliegenden Jahresbericht darüber informieren, was wir mit unserer Arbeit dank Ihrer Unterstützung bewirken konnten - und was nicht. Globale Konflikte, Krisen und politische Prioritätenverschiebungen haben den dringend notwendigen Whistleblower-Schutz erneut in den Hintergrund gedrängt. Dabei ist deren Zivilcourage in Zeiten wie diesen so wichtig wie eh und je.

Ob im Kampf gegen Umweltzerstörung, bei der Aufdeckung von Kriegsverbrechen oder im Umgang mit den Risiken der Künstlichen Intelligenz (KI) – Whistleblower leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufklärung von Missständen und zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Aktuelle Beispiele zeigen die Tragweite ihrer Enthüllungen:
  • Umweltskandale: Jüngst deckte ein Whistleblower bei Teslas Gigafactory in Texas gravierende Umweltverstöße auf, darunter ungefiltertes Abwasser und manipulierte Schadstoffprüfungen.
  • Gaza-Krieg: Whistleblower der israelischen Armee enthüllten, dass beim Einsatz einer Künstlichen Intelligenz namens „Lavender“ zur Identifizierung vermeintlicher Terroristen wissentlich hohe Zahlen ziviler Opfer in Kauf genommen wurde.
  • Risiken der Künstlichen Intelligenz (KI): Ehemalige Beschäftigte großer KI-Unternehmen machten auf mangelnde Transparenz und potenzielle Gefahren von KI-Systemen aufmerksam und plädierten für ein „Right to Warn“.
Die Liste aufgedeckter Missstände ließe sich beliebig verlängern. Dennoch bleibt die Lage dieser mutigen Menschen prekär. Whistleblower wie aktuell Eckart Seith, der Steuerhinterziehungen durch CumEx aufdeckte, müssen sich jahrelang dafür vor Gericht verantworten und riskieren Freiheit und Existenz. Die unerbittliche Verfolgung von Julian Assange hat ebenfalls bleibende Spuren hinterlassen – sowohl in Bezug auf dessen Gesundheit als auch durch die einschüchternde und abschreckende Wirkung auf Whistleblower und investigative Journalist*innen weltweit. Seine Freilassung zeigt aber auch, was Druck aus der Zivilgesellschaft bewirken kann.

Als Whistleblower-Netzwerk sehen wir es als unsere Aufgabe, Whistleblowern zu helfen, die Öffentlichkeit für ihren Beitrag zum Gemeinwohl zu sensibilisieren und politischen Druck aufzubauen, um nachhaltige Verbesserungen zu erreichen. Unsere neuen Projekte setzen genau hier an:
  • Umwelt-Whistleblowing: Wir haben ein gezieltes Angebot für Whistleblower aufgebaut, die Risiken für Umwelt und Klima aufdecken wollen und unterstützen Umwelt- und Klimaschutzinitiativen bei der Zusammenarbeit mit Hinweisgeber*innen.
  • Ellsberg Whistleblower Award: Gemeinsam mit unseren Partnern – der taz Panter Stiftung, der Wau Holland Stiftung und der Logan Foundation – haben wir einen internationalen Preis ins Leben gerufen, um Whistleblower zu würdigen und zu unterstützen und die öffentliche Debatte zu den von ihnen aufgedeckten Missständen überhaupt erst zu ermöglichen.
  • KI-Whistleblower-Projekt OAISIS: Mit diesem Projekt schaffen wir eine anonyme Plattform für Beschäftigte der KI-Branche, über die sie Missstände und Rechtverstöße melden und ethische Bedenken vertraulich mit Expert*innen diskutieren können.
Wie aus unserem untenstehendem Jahresbericht hervorgeht, konnten wir unsere Aktivitäten dank Ihre Hilfe in diesem Jahr deutlich erweitern und unser Team verstärken. Doch während der Aufbau neuer Projekte oft von großen Stiftungen gefördert wird, ist es deutlich schwieriger Mittel für deren Verstetigung und Weiterentwicklung einzuwerben. Ihre weitere Unterstützung – sei es durch Spenden, Förderbeiträge oder Weiterempfehlungen – bleibt daher unerlässlich, um unsere Arbeit fortzuführen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

Viele Grüße

Projekte und Beratung

Mut ist ansteckend – der Ellsberg Whistleblower Award

Ein Höhepunkt des Jahres 2024 war der offizielle Start des Ellsberg Whistleblower Awards (EWA). Mit diesem Preis wollen wir zusammen mit unseren Partnern, der „Wau Holland Stiftung“, der „taz Panter Stiftung“ und der „Reva and David Logan Foundation“, Einzelpersonen und Organisationen würdigen, deren Enthüllungen einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte geleistet haben.
Benannt ist der Award nach Daniel und Patricia Ellsberg. Durch die Veröffentlichung des McNamara-Berichts über die Entscheidungsfindung der USA in Vietnam (1971), der später als „Pentagon Papers“ bekannt wurde, deckte Daniel Ellsberg die Lügen mehrerer US-Regierungen auf und trug zur Beendigung des Vietnamkriegs bei.
Die Geschäftsstelle des Ellsberg Whistleblower Awards ist bei Whistleblower-Netzwerk angesiedelt und wird durch Zuwendungen der „Wau Holland Stiftung“ und der „Reva and David Logan Foundation“ finanziert. Dank dieser Zuwendungen konnte wir im April 2024 eine Teilzeit-Referentin einstellen. Mit ihrer Hilfe konnten wir in den folgenden Monaten erste Kontakte knüpfen, die offizielle Webseite aufbauen und einen filmischen Einspieler (Trailer) über Daniel Ellsberg produzieren.

Im Herbst haben wir den ersten Award auf Vorschlag von Daniel Ellsberg an Daniel Everette Hale vergeben, einen ehemaligen Geheimdienstanalysten der National Security Agency (NSA), der die Öffentlichkeit 2014 über staatlichen Machtmissbrauch und hohe zivile Opferzahlen im Zusammenhang mit den US-Drohnenkriegen informiert hat. „Kein Mensch sollte für ein Verbrechen sterben müssen, das er nicht begangen hat. Genauso wenig sollte jemand mit der Last leben müssen, ein unschuldiges, schwaches, wehrloses Leben genommen zu haben“, so Daniel Hale (2019). Sein Whistleblowing weckte ein kritisches Bewusstsein für die Abwägung von Interessen der nationalen Sicherheit, dem Recht der Öffentlichkeit auf Information und ethischen Aspekten der modernen Kriegsführung, wie seine Anwältin Jesselyn Radack in ihrer Laudatio ausführte. Für seine Enthüllungen wurde Daniel Hale nach dem drakonischen US Espionage Act von 1917 angeklagt und 2021 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Im Februar 2024 wurde er nach 33 Monaten Haft entlassen, von denen er sich derzeit erholt.
Daniel Hales Enthüllungen sind nach wie vor aktuell. Dies zeigte sich z.B. im Gaza-Krieg beim Einsatz der Künstlichen Intelligenz „Lavender“ zur Identifizierung und gezielten Tötung von vermeintlichen Terroristen. Den Aussagen von Whistleblowern der israelischen Streitkräfte (IDF) zufolge wurden die von Lavender generierten Empfehlungen kaum überprüft und eine hohe Zahl ziviler Opfer wissentlich in Kauf genommen. Lesen Sie hierzu den für uns verfassten Kommentar von Prof. Dr. Ninon Colneric, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Daniel Hales Auszeichnung mit dem Ellsberg Whistleblower Award ist auf große Resonanz gestoßen. So haben zum Beispiel der bekannte US-Whistleblower Thomas Drake, der Sohn von Daniel Ellsberg Robert, und Julian Assanges Ehefrau Stella, bei X darüber berichtet.

In der nächsten Projektphase des Ellsberg Whistleblower Awards wird es voranging um den Aufbau eines internationalen Netzwerks aus Unterstützerorganisationen gehen. Diese Organisationen werden zum Beispiel die Möglichkeit haben, Whistleblower aus ihren jeweiligen Heimtatregionen für den Preis zu nominieren.

Umwelt-Whistleblower

Verstöße gegen Umwelt- und Klimaschutz wie illegaler Holzhandel oder systematisches Greenwashing sind ein wachsendes globales Problem, bleiben aber häufig unentdeckt. Whistleblower können hier zur Abhilfe beitragen, da sie durch ihre berufliche Tätigkeit frühzeitig Fehlentwicklungen erkennen und Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen darauf aufmerksam machen können.
Um Whistleblower hierbei besser zu unterstützen, haben wir das Projekt „Zur Aufdeckung von Umweltkriminalität und Greenwashing ermutigen“ gestartet. Dank einer Förderung durch die Postcode-Lotterie konnten wir Dr. Christine Heybl ab März als Teilzeit-Referentin einstellen.
Das Projekt verfolgt zwei Ansätze: Zum einem haben wir ein spezielles Beratungs- und Informationsangebot für Klima- und Umweltschutz-Whistleblower aufgebaut. Dafür haben wir praxisnahe FAQs zu Rechtsfragen, Anlaufstellen und Vorgehensweisen beim Whistleblowing ausgearbeitet und auf einer eigenen Webseite des Projekts veröffentlicht.
Zum anderen unterstützen wir Umwelt- und Klimaschutzinitiativen bei der Zusammenarbeit mit Hinweisgeber*innen, u.a. durch Handreichungen, Schulungen, Einrichtung sicherer Meldekanäle und gemeinsame Betreuung von Whistleblower-Fällen. Die Rückmeldungen von Klima- und Umweltschutzorganisationen auf dieses Angebot waren überwiegend positiv und erste Kooperationen konnten bereits etabliert werden.
Besonders vielversprechende entwickelt sich die Kooperationsvereinbarung mit der Organisation „AllRise“ im Rahmen des Projekts aktie.earth, der sich bereits weitere namhafte Partner wie die Deutsche Umwelthilfe und ClientEarth angeschlossen haben.
Darüber hinaus sensibilisieren wir die Zivilgesellschaft durch gezielte Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit für die Bedeutung von Whistleblowing für den Klima- und Umweltschutz. Dafür wurden Flyer, Postkarten, Plakate, Präsentationen erstellt und mehrere Veranstaltungen organisiert, u.a. Workshops und Vorträge an der Leuphana Universität Lüneburg, der Hochschule Hannover, der Universität Eberswalde und Podiumsdiskussionen, z.B. mit dem Bildungswerk der Böll-Stiftung. Weitere Veranstaltungen sind geplant.

KI-Whistleblower-Projekt OAISIS

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) birgt große Chancen, bringt aber erhebliche Risiken mit sich, deren Auswirkungen wir bislang noch schwer einschätzen können. Gerade bei einer neuen Technologie wie dieser fehlt es zudem häufig an effektiven Regulierungen und Kontrollstrukturen. Umso wichtiger sind Whistleblower, die mit ihrem Insiderwissen und ihrer Expertise frühzeitig auf drohenden Fehlentwicklungen hinweisen.
Doch aufgrund fehlendem Schutzes und arbeitsvertraglicher Verschwiegenheitsverpflichtungen stehen sie vor einer schwierigen Wahl: Schweigen und mit ansehen, wie Technologien entwickelt werden, die möglicherweise gravierende Folgen für unsere Gesellschaft haben, oder ihre Stimme erheben und dabei ihre berufliche Zukunft und hohe Vertragsstrafen riskieren. Hochrangige (ehemalige) Beschäftige großer KI-Firmen haben daher im Sommer in einem offenen Brief ein „Right to Warn“ (Recht die Öffentlichkeit zu Warnen) eingefordert.

Um diese mutigen Menschen zu unterstützen, haben wir auf Initiative und in Zusammenarbeit mit Experten aus der Startup-Szene das Projekt OAISIS ins Leben gerufen mit dem Ziel ein spezielles Beratungs- und Unterstützungsangebot für Hinweisgeber*innen aus der KI-Branche aufzubauen. Im ersten Schritt wurde am 12. Dezember 2024 das Teilprojekt „Third Opinion“ gestartet. Die Online-Plattform bietet Beschäftigten der KI-Branche, die Möglichkeit, ihre Bedenken einzureichen, ohne ihre Identität oder sensible Daten preisgeben zu müssen. OAISIS prüft jede Anfrage sorgfältig und ermöglicht einen anonymen Austausch mit vertrauenswürdigen, unabhängigen Expert*innen. Dabei behält jede Person, die sich an Third Opinion wendet, die volle Kontrolle über ihre Anfrage und entscheidet selbst, wie sie mit den erhaltenen Einschätzungen umgeht.

Beratung von Whistleblowern

Mit o.g. Projekten wollen wir zu einem Whistleblower konkret unterstützen und ermutigen, zum anderen die öffentliche Debatte zu den von ihnen aufgedeckten Missständen fördern und der Gesellschaft den Beitrag von Whistleblowern zu Gemeinwohl verdeutlichen. Davon erhoffen wir uns eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung von Whistleblowern und perspektivisch besseren rechtlichen Schutz.
Wir können dabei auf der langjährigen Erfahrung unseres Beratungsteams aufbauen, dass auch in diesem Jahr wieder vielen Whistleblower zur Seite gestanden ist. Vermehrt haben sich Whistleblower dabei auf das Hinweisgeberschutzgesetz berufen. Man spürt, dass das Gesetz auf der einen Seite ermutigende Wirkung hat, gleichzeitig die Schutzlücken und Rechtsunsicherheiten für große Verunsicherung sorgen.

Advocacy zur Verbesserung der rechtlichen Lage

Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Den vierjährigen Gesetzgebungsprozess haben wir eng begleitet und immer wieder auf die Notwendigkeit von Nachbesserungen hingewiesen. Insbesondere kritisiert haben wir, dass Offenlegungen gegenüber den Medien künftig weiterhin nur in wenigen Ausnahmefällen geschützt sind. Hinweise zu erheblichen, aber legalen Missständen sind vom Schutzbereich des Gesetzes ausgenommen, staatliche Verschlusssachen und Angelegenheiten der Nationalen Sicherheit (u.a. Nachrichtendienste) auch weitgehend. Ebenfalls bemängelt haben wir das Fehlen eines Schmerzensgeldanspruchs und eines Unterstützungsfonds für Whistleblower. Der vorgesehene Entschädigungsanspruch deckt nur materielle Vermögensschäden ab.

Einige Teile des Gesetzes bleiben nach Einschätzung unserer Expert*innen sogar hinter den Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie zurück und verstoßen damit gegen EU-Recht. Wir haben daher 13 offizielle Beschwerden bei der Europäischen Kommission eingereicht und andere deutsche und europäische Organisationen dadurch inspiriert ebenfalls Beschwerde einzulegen. Inzwischen hat die Europäische Kommission angekündigt, die von uns und anderen Organisationen übermittelten Informationen im bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu berücksichtigen.
Bereits in ihrem Bericht zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in den Mitgliedsstaaten wurde von kritisierte Punkte genannt, in etwa die weitreichende Interpretation des Begriffs „Nationale Sicherheit. Für den Bericht wurde ein Stakeholder-Interview mit uns geführt.

Die Dringlichkeit eines Unterstützungsfonds wurde in der Veranstaltung „Per Gesetz jetzt alles besser?“ im Ende 2023 deutlich. Gemeinsam mit vier Whistleblowern haben wir über die langwierigen Belastungen, denen Whistleblower ausgesetzt sind, gesprochen. Aus den Ergebnissen dieser Veranstaltung entstand eine Resolution, die zum vierjährigen Jubiläum der EU-Whistleblowing-Richtlinie zusammen mit einer Pressemitteilung veröffentlicht wurde.

Wirkung kann das Hinweisgeberschutzgesetz ohnehin nur entfalten, wenn potenzielle Whistleblower den neuen internen und externen Meldemöglichkeiten vertrauen und sich ausreichend informiert, geschützt und unterstützt fühlen. Inwieweit dies der Fall ist, kann nur eine umfassende Evaluation klären. Anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir in einer Pressemitteilung noch einmal die Notwendigkeit einer Evaluierung bekräftigt, für die jedoch im Bundeshaushalt keine Mittel vorgesehen sind.

Parallel dazu haben wir uns in den Umsetzungsprozess der EU-Whistleblowing-Richtlinie in den Bundesländern eingebracht und u.a. die von den federführenden Ausschüssen der Landesparlamente erbetenen Stellungnahmen zu den Ausführungsgesetzen von Thüringen und Nordrhein-Westfalen abgegeben. Zu unserem großen Bedauern haben sich die Bundesländer überwiegend darauf beschränkt, die Minimalvorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes umzusetzen, statt ihren Gestaltungsspielraum für eine Ausweitung des Whistleblower-Schutzes zu nutzen. Wir werden aber nicht nachlassen und uns für eine Verbesserung des Schutzes für Whistleblower einsetzen.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und dessen Werdegang finden Sie auf unserer Webseite.

Freilassung von Julian Assange

Der Fall Julian Assange ist ein eindrückliches Beispiel dafür, was Druck aus der Zivilgesellschaft bewirken kann. Die jahrelangen Repressalien gegen Julian Assange haben eine abschreckende Wirkung auf Whistleblower und Journalist*innen weltweit entfaltet. Genau davor haben wir und viele andere Organisationen weltweit immer wieder gewarnt. Unter anderem haben wir mehrere Pressemitteilungen veröffentlicht, darunter „#FreeAssange“ und „Damoklesschwert der Auslieferung am seidenen Faden“ und die Entwicklung des Falls auf unserer Webseite dokumentiert.
Ein wichtiges Signal war die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats im Oktober 2024, in der Julian Assange als politischer Gefangener eingestuft wurde. Die Forderung nach einem Asylrecht für Whistleblower und strengeren Kriterien für die Einstufung von Verschlusssachen – langjährige Forderungen von Whistleblower-Netzwerk – werden darin ebenfalls genannt.
Wir haben uns aktiv für diese Resolution eingesetzt und uns unter anderem mit einem offenen Brief an die deutsche Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewandt.

Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit

Auch außerhalb unserer o.g. Projekte haben wir im Berichtszeitraum an einer Reihe von Veranstaltungen, Vorträgen und Workshops mitgewirkt. Unter anderem saß Annegret Falter bei der Viadrina Compliance Konferenz auf dem Podium und war Referentin bei der BSW-Wintertagung. Kosmas Zittel hielt Vorträge bei der Landeszentrale für politische Bildung Bayern und hatte einen Lehrauftrag an der Hochschule Hannover. Antonia Peißker leitete Workshops an Berliner Schulen; ein ähnliches Angebot wurde Hamburger Schulen gemacht. Eine Delegation mexikanischer Journalist*innen besuchte uns auf Einladung des Goethe-Instituts und des Auswärtigen Amts.

Obwohl das Medieninteresse am Thema Whistleblowing nach der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes und der Freilassung von Julian Assange spürbar abflaute, wurden in 14 Medienbeiträgen Einschätzungen von Whistleblower-Netzwerk aufgegriffen wurden (u.a. Financial Times, WDR, taz). Insgesamt wurden neun Pressemitteilungen und zahlreiche Social-Media-Beiträge veröffentlicht.

Vereinsentwicklung

Trotz der Aufstockung der Geschäftsstelle um zwei neue Teilzeitkräfte wäre die Arbeit ohne die tatkräftige Mitwirkung des Vorstands nicht möglich gewesen, in aber vor allem außerhalb der monatlichen Sitzungen.
Dabei können wir erfreulicherweise weiter auf Dr. Detlev Böttcher und Martin Porwoll setzen, die bei der Mitgliederversammlung am 29.11.2024 als Schatzmeister bzw. Mitglied des erweiterten Vorstands wiedergewählt wurden. Unser spezieller Dank gilt Lothar Hausmann und Gamila Kenawi für ihr Engagement als Kassenprüfer/in und ihre Anregungen.
Dr. Detlev Böttcher
Martin Porwoll
Auch unsere Beiratsmitglieder haben uns erneut wertvollen Input geliefert. Besonders freuen wir uns, mit Prof. Maren Burkhart ein neues Mitglied für den Beirat gewonnen zu haben. Sie ist Professorin an der Hochschule Hannover, ehemalige Rechtsanwältin und hat sich u.a. mit Whistleblowing im Kontext Sozialer Arbeit befasst.

Bei unserer Mitgliederversammlung am 29.11.2024 wurden Satzungsänderungen beschlossen, die es uns erleichtern werden, Whistleblower zu unterstützen. So wurden unserer Gemeinnützigkeitszwecke um Mildtätigkeit sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Nr. 1 AO), Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Nr. 16 AO) sowie die Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Nr. 24 AO) erweitert. Auf Wunsch des Finanzamts haben wir den ersten Teil der Satzung neu strukturiert.

Danke!

Unser Dank gilt Ihnen – unseren Mitgliedern, Förderer*innen und Spender*innen – für Ihre anhaltende Unterstützung. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

Ihr Team von WBN

Kontakt:

Whistleblower-Netzwerk e.V. (WBN)
c/o DJV Berlin – JVBB
Markgrafenstr. 15
10969 BerlinTel. 0176 84915150

info@whistleblower-net.de
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