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Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde von Whistleblower-Netzwerk,
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vor kurzem haben vier Whistleblower bei einer unserer Veranstaltungen von ihren Erfahrungen berichtet. Ihre Geschichten sind uns seit langem bekannt, dennoch macht es immer wieder betroffen zu hören, welchem psychischen und wirtschaftlichen Druck sie und ihre Familien ausgesetzt waren und wie lange sie mit den persönlichen Folgen zu kämpfen haben. Und das, obwohl sie durch ihr Handeln irreparablen Schaden abgewendet und auf Kontroll- und Regelungslücken hingewiesen haben. Unser Vorstandsmitglied Martin Porwoll beispielsweise hat 2016 die Unterdosierung von Krebsmedikamenten für 3.000 bis 5.000 Patient*innen in einer Bottroper Apotheke aufgedeckt. Der Frankfurter Steuerfahnder Rudolf Schmenger (WBN-Gründungsmitglied) hat mit Kolleg*innen darauf aufmerksam gemacht, wie 2001 eine Amtsverfügung die Verfolgung von Steuerhinterziehung von Großverdiener*innen massiv erschwerte.
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Für Whistleblower wie sie setzen wir uns seit vielen Jahren ein. Weil es eben nicht sein darf, dass Menschen, die im öffentlichen Interesse einen gravierenden Missstand aufdecken, Opfer eines zweiten Missstands werden – dem fehlenden Schutz für Whistleblower. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verbietet Repressalien gegen Whistleblower endlich – ein von uns und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen hart erkämpfter Fortschritt. Aber: Ist per Gesetz jetzt alles besser – wie wir im Titel der o.g. Veranstaltung plakativ gefragt haben? Mitnichten!
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Das Gesetz wird nicht verhindern, dass manch ein Arbeitgeber Whistleblower weiter drangsalieren wird. Sie werden nur andere Gründe als deren Whistleblowing vorschieben. Whistleblower müssen dann ihr Recht erkämpfen. Das zieht sich bisweilen über Jahre hin. Ein Arbeitgeber kann auf dem langwierigen Rechtsweg seine wirtschaftlichen und strukturellen Vorteile ausspielen und versuchen, den Whistleblower zu zermürben. Eine neue Stelle zu finden, fällt Whistleblowern oft schwer. In ihrem bisherigen Berufsfeld gelten sie häufig als „verbrannt“.
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Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Whistleblower bei der Bewältigung dieser persönlichen Folgen zur Seite zu stehen, z.B. durch unbürokratische Soforthilfen und die Finanzierung von Rechtsberatung und therapeutischen Maßnahmen. Zuschüsse für Weiterbildungen und die Kompensation von Einnahmeausfällen würden einen beruflichen Neustart erleichtern. Nichts davon beinhaltet das Hinweisgeberschutzgesetz. Der von uns und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen geforderte Unterstützungsfonds für Whistleblower fehlt im Gesetz. Nicht einmal ein Schmerzensgeld für die typischerweise erlittenen psychischen Belastungen sieht es vor (womit das Gesetz unserer Einschätzung nach gegen die EU-Whistleblowing-Richtlinie verstößt). Immerhin hat der Bundestag die Bundesregierung vor knapp einem Jahr beauftragt, finanzielle Hilfen für Whistleblower zu prüfen. Wir werden darauf drängen, dass diesem Beschluss Taten folgen.
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Bis dahin können wir Whistleblowern mit unserem Beratungs- und Unterstützungsangebot Hilfestellungen bieten. Oft müssen dafür umfangreiche Dokumente zu teils juristisch und technisch komplexen Fragestellungen ausgewertet werden. Das könnten wir ohne das große Netzwerk von Jurist*innen, Psycholog*innen und Anderen, die sich ehrenamtlich bei uns engagieren, gar nicht leisten. Ihnen allen sind wir zu Dank verpflichtet. Trotzdem kommen wir zunehmend an unsere Grenzen. Darum brauchen wir Ihre Hilfe: durch Spenden, regelmäßige Förderbeiträge und Werbung für uns in Ihrem Bekanntenkreis. Unterstützen Sie uns dabei, Whistleblower zu unterstützen!
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Wir wünschen Ihnen allen schöne Feiertage
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