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Liebe Freundinnen und Freunde von Whistleblower-Netzwerk,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundeskanzlerin hat es in ihrer Rede zur Corona-Krise auf den Punkt gebracht. „Wir sind eine Demokratie. Wir leben nicht von Zwang, sondern von geteiltem Wissen und Mitwirkung.“

Geteiltes Wissen und Mitwirkung. Darum geht es Whistleblower-Netzwerk. Geteiltes Wissen und Mitwirkung, das heißt: Die Bürger*innen sind darüber informiert, worum es geht; sie können es verstehen, weil ihre Bildung sie dazu befähigt; und sie haben das Recht auf Teilnahme am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess. Dies waren für Kant wesentliche Elemente der Aufklärung. Darum bezeichnen wir vom Whistleblower-Netzwerk, Whistleblowing als ein Instrument der Aufklärung. Denn die zutreffende Information steht ganz am Anfang der „Aufklärungskette“.

Aber das Wissen, das durch Whistleblowing erlangt wird, muss auch tatsächlich geteilt werden dürfen. Nicht nur innerhalb einer Organisation, sondern auch außerhalb, sei es mit zuständigen Behörden oder mit der Öffentlichkeit. Die rechtliche Zulässigkeit des öffentlichen Whistleblowing hängt künftig davon ab, wie wichtig eine Information für das Allgemeinwohl ist, für das sogenannte „öffentliche Interesse“. Die neue EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz hat hierfür annehmbare Regeln aufgestellt, die allerdings nur ausgewählte Rechtsbereiche des EU-Rechts betreffen. Whistleblower-Netzwerk geht es darum, dass Deutschland im Zuge der vorgeschriebenen „Umsetzung“ in nationales Recht nun ein eigenes Gesetz schafft, das darüber hinaus für möglichst viele deutsche Regelungssachverhalte gilt, denn Rechtsbrüche und Machtmissbrauch gibt es in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wir wollen ein deutsches Gesetz, das Whistleblower keinesfalls schlechter, sondern vielmehr umfassender und besser schützt, als die europäische Vorgabe es verlangt.

Das ist unsere Herkulesaufgabe für die kommenden eineinhalb Jahre, die den EU-Mitgliedstaaten für die Umsetzung bleibt. Wir haben bereits frühzeitig Anforderungen formuliert, die das deutsche Gesetz mindestens erfüllen sollte. Und wir arbeiten hierfür mit anderen NGOs zusammen, v.a. mit unserer Mitglieds-Organisation Transparency International Deutschland (gemeinsames Positionspapier & Überlegungen zur nationalen Umsetzung).

Aber wir möchten, dass auch Sie alle an dieser Aufgabe mitwirken können. Deswegen haben wir auf unserer neuen Homepage Fragen & Antworten formuliert, die einen für jede und jeden verständlichen Überblick sowohl über die aktuelle Rechtslage als auch über die EU-Richtlinie bieten.

Natürlich werden auf der Website weiterhin unsere angestammten Arbeitsgebiete nicht zu kurz kommen: die Entgegennahme von Anfragen und Beratungsbitten, die Berichterstattung über Whistleblower-Fälle, die Weiterführung unserer Wanderausstellung und unserer Bildungsarbeit und vor allem unser Online-Magazin, mit dem wir Sie über neueste Entwicklungen informieren. Außerdem finden Sie dort auch unseren vierzehntägig erscheinenden Pressespiegel, den Sie übrigens abonnieren können.

Unsere Bitte: Werfen Sie bei Gelegenheit einen Blick auf unsere umgestaltete Website. Machen Sie uns gern darauf aufmerksam, wenn etwas nicht funktioniert oder Ihrer Ansicht nach fehlt. Die komplette Überarbeitung hat unser Team viel Zeit, Mühe und Geduld gekostet und den Verein viel Geld. Wir danken unseren Mitgliedern und Fördermitgliedern. Unser Dank für finanzielle Förderung gilt auch OSIFE (Open Society Initiative for Europe). Aber wir möchten ebenfalls Sie herzlich um Unterstützung bitten. Oder, anders formuliert: Prüfen Sie doch mal die interaktive Funktion unseres Spenden-Buttons! 😘

Wir hoffen, dass Ihnen unser neues Aushängeschild gefällt und dass Sie Zeit für die Lektüre unseres Newsletters finden. Und: Bleiben sie gesund!
Das wünscht Ihnen allen
Ihre

Annegret Falter
Dipl.-Pol. Annegret Falter

Inhaltsverzeichnis

1. Editorial
2. Neue Website
3. Aus Politik & Gesetzgebung
  • Workshop zur nationalen Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie
  • Auswirkungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie in Tschechien und Ukraine
  • Hinweisgeberschutz und Förderung von Sportverbänden
4. Aktuelle Whistleblowing-Fälle
  • Chelsea Manning
  • Julian Assange
  • Glenn Greenwald
  • Corona, China Cables und Luanda Leaks
  • Yanis Varoufakis
  • Retourenvernichtungen
  • Deutscher Journalistenpreis für Toll-Collect-Artikel
5. In eigener Sache
  • Ausweitung der Bildungsarbeit für junge Menschen
  • Beiratssitzung
  • Prof. Dr. Karin Lenhart-Roth, neu im Beirat
  • Ali Fahimi, neu im Beirat
  • Verdi-Schulung für Personalvertretungen
  • Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung
  • Mitgliederversammlung, Beitragseinzug, neue Bankverbindung
6. Empfehlungen
  • re:publica & Netzfest in Berlin
  • Suspektrum in Köln
  • Videointerview mit AcTVism & TedTalk

2. Neue Website

Website Ausschnitt
Inhaltsstark war unsere Webseite schon immer, mit dem Relaunch hat sie ein neues Design erhalten und ist noch aktueller geworden. Unter anderem haben wir FAQs zu aktuellen deutschen Whistleblowing-Rechtslage entwickelt. Schauen Sie rein!
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3. Aus Politik & Gesetzgebung

„In der Debatte zur nationalen Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie gilt es frühzeitig Pflöcke einzuschlagen“, so Annegret Falter bei der Eröffnung eines gemeinsamen Workshops von Whistleblower-Netzwerk und Transparency International Deutschland Ende 2019. Der Zeitplan ist eng, gleichzeitig wird nur eine rechtssichere und umfassende Umsetzung, auch im Öffentlichen Dienst, zu mehr Whistleblowerschutz führen. Was klar ist: Das jahrzehntelange Paradigma des Vorrangs von internem Whistleblowing endet mit der Umsetzung der Richtlinien endlich, wie Prof. Dr. Ninon Colneric, Beiratsmitglied und ehemalige EuGH-Richterin, den anwesenden Expert*innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erläuterte. Ein von der europäischen Zivilgesellschaft hart erkämpfter, aber dringend notwendiger Schritt.
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Zum Vortrag von Prof. Dr. Ninon Colneric
Zum gemeinsamen Positionspapier
Foto Prof. Colneric Workshop
Foto Kastning Workshop
Foto Falter Workshop
Umso bedauerlicher ist, dass einige Ewiggestrige die Whistleblowing-Richtlinie nach wie vor ablehnen. Jüngst forderte die AfD-Bundestagfraktion in einem Antrag eine Subsidiaritätsklage gegen die Whistleblowing-Richtlinie. Darin bemängelte sie die fehlende Zuständigkeit der EU und befürchtete eine Gefährdung des Betriebsfriedens. Erfreulicherweise sind die Fraktionen der anderen Parteien zu einem anderen Schluss gekommen und lehnten die Subsidiaritätsklage ab.
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Die wichtigsten Informationen zur Richtlinie finden Sie übrigens auf unserer neuen Website in einem FAQ, alle wichtigen Entwicklungen der Umsetzungsdebatte in einer Zeitleiste.

Welche Breitenwirkung die Whistleblowing-Richtlinie hat, zeigt ein Blick über die deutschen Grenzen hinaus. So will die Regierung in Tschechien im Herbst einen Gesetzesentwurf für den Aufbau einer eigenständigen Behörde zum Schutz und zur Beratung von Whistleblowern verabschieden. In der Ukraine ist bereits ein Whistleblower-Schutzgesetz in Kraft getreten, das sich eng an der EU-Richtlinie orientiert: Internes Whistleblowing und externes Whistleblowing sind gleichgestellt. Die Offenlegung über Medien oder Vereine ist in Ausnahmefällen zulässig.
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Doping, Sportwettenbetrug, Korruption, sexualisierte Gewalt – die Missstände im Spitzensport sind immens. Dennoch hat das Aufdecken dieser Zustände in der Vergangenheit viel zu oft das Karriereende von Whistleblowern bedeutet. Das Bundesinnenministerium will nun geschützte externe Hinweisgebersysteme zur Voraussetzung für die Förderung von Spitzensportverbänden machen.
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4. Aktuelle Whistleblowing-Fälle

Chelsea Manning ist wieder frei. Weil sie vor Gericht eine Aussage zu Wikileaks verweigert hatte, wurde sie in Beugehaft genommen und muss für jeden Tag eine Strafe zahlen. Inzwischen hat ein US-Bundesgericht nach mehr als einem Jahr Gefängnisaufenthalt und einem gescheiterten Suizidversuch ihre Freilassung angeordnet. Davon unbenommen bleibt aber die Strafzahlung in Höhe von inzwischen 256.000 US-Dollar.
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Assange Statement Falter
Bei der Veröffentlichung der Dokumente geholfen hat ihr Julian Assange. Derzeit wird in London vor Gericht über seine Auslieferung an die USA verhandelt. Es ist zweifelhaft, wie er mit seiner schwer angeschlagenen Gesundheit diesen Prozess, geschweige denn eine Auslieferung, überstehen soll. Trotz nachlassenden Medieninteresses gibt es weiter breiten Widerstand gegen eine Auslieferung: Einen Aufruf des Investigativjournalisten Günter Wallraff zur Haftentlassung Julian Assanges haben inzwischen mehr als 41.000 Menschen, darunter zahlreiche Prominente und das Whistleblower-Netzwerk, unterzeichnet. Reporter Ohne Grenzen und die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) fordern wie viele andere Organisationen seine Freilassung, ein Bündnis von 120 Ärzt*innen und Psycholog*innen das Ende „der psychologischen Folter und medizinischen Vernachlässigung“. Vertreter*innen des Whistleblower-Netzwerk haben sich in einer ganzen Reihe von Medienberichten zum Fall Assange geäußert.
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Erst werden die Whistleblower attackiert, dann die Journalist*innen – dieses bekannte Muster lässt sich im Fall des bekannten US-Enthüllungsjournalisten Glenn Greenwald beobachten. Er hatte mittels der Veröffentlichung von Handy-Nachrichten unrechtmäßige Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Regierung im Vorfeld der brasilianischen Präsidentschaftswahlen aufgedeckt. Daraufhin wurde er von der Staatsanwaltschaft wegen Cyberkriminalität angeklagt.
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Nicht nur, aber gerade in autoritären Systemen kommen Missstände oft nur dank Whistleblower ans Licht. So warnte der (inzwischen verstorbene) chinesische Augenarzt Dr. Li Wenliang bereits im Dezember 2019 vor dem Coronavirus und wurde von der chinesischen Regierung als „Gerüchteverbreiter“ gebrandmarkt. Bereits zuvor hatten die China Cables belegt, dass in China rund eine Millionen Uigur*innen in Internierungslagern inhaftiert sind. In Angola wäre eine Anklage von Isabel dos Santos, Tochter des ehemaligen Präsidenten und einer der reichsten Frauen der Welt, ohne Whistleblower kaum möglich gewesen
Mehr zum Corona-Whistleblower
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Aber selbst in demokratischen Gesellschaften werden Entscheidungen mit weitreichenden sozialen Folgen häufig nicht mit der notwendigen Transparenz getroffen, wie 2015 die Verhandlungen zur Zukunft Griechenlands zeigten. Die damaligen Treffen der Euro-Gruppe wurden nicht protokolliert, weswegen der ehemalige griechische Finanzminister Yanis Varoufakis nun seine Tonmitschnitte von den Verhandlungsgesprächen veröffentlicht hat.
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Was Enthüllungen von Whistleblowern bewirken können, zeigt die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. 2018 belegten Frontal21 und WirtschaftsWoche mithilfe von Hinweisgeber*innen, dass Amazon massenhaft Rücksendungen und neuwertige Produkte vernichtet. Der neue Gesetzentwurf will diese Praxis nun weitgehend verbieten.
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Foto Preisverleihung
Wie eng die Verzahnung zwischen Whistleblowern und Investigativjournalismus ist, belegt der Fall Toll Collect, den Journalisten der Zeit mithilfe von Joachim Wedler enthüllt haben. Nun wurde der dazugehörige Artikel „Ein Kartell gegen die Steuerzahler“ mit dem Deutschen Journalistenpreis ausgezeichnet. Einen Teil des Preisgelds haben die Redakteure an Whistleblower-Netzwerk weitergegeben. Vielen Dank!

5. In eigener Sache

Gerade junge Menschen müssen für das Thema Whistleblowing sensibilisiert werden. Daher fördert die Berliner Landeszentrale für politische Bildung neuerdings unseren Workshop „Whistleblowing – Was geht mich das an“. Wenn Sie Schulen oder Jugendeinrichtungen kennen, die an diesem interaktiven Format Interesse haben, wenden Sie sich gerne an Antonia Peißker. Als neue Honorarkraft wird sie den Ausbau dieses Projekts vorantreiben. Welch didaktische Qualitäten sie besitzt, hat sie nicht nur bei der Entwicklung des Workshops bewiesen, sondern jüngst auch bei einem Vortrag, der sogar in die TedTalks aufgenommen wurde. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, ist sie gleichzeitig aus dem Vorstand von Whistleblower-Netzwerk zurückgetreten.
Mehr zum Workshop
Logo Landeszentral pol. Bildung Berlin
Foto Material
Foto Peißker
In ihrer Sitzung Anfang des Jahres haben uns unsere Beiratsmitglieder wertvollen Input zur künftigen Ausrichtung von Whistleblower-Netzwerk und zu Themen wie öffentliches Whistleblowing und dem Prozess gegen Julian Assange gegeben. Neu im Beirat vertreten sind unter anderem Prof. Dr. Karin Lenhart-Roth und Ali Fahimi.
Prof. Dr. Karin Lenhart-Roth
Karin Lenhart-Roth studierte in Erlangen und Berlin Politikwissenschaft, Theater- und Medienwissenschaft sowie Germanistik und promovierte an der FU Berlin mit einer Arbeit zum demokratischen Gehalt der Berliner Stadtentwicklungspolitik nach der Wende. Nach Lehr- und Forschungstätigkeiten an der FU Berlin, der Leibniz Universität Hannover und bei diversen Forschungseinrichtungen ist sie seit 2012 als Professorin für Politikwissenschaft an der Hochschule Hannover, Abteilung Soziale Arbeit tätig. Sie beschäftigt sich seit vielen Jahren mit sozial- und arbeitsmarktpolitischen Themen, unter anderem aus Gender- und Menschenrechtsperspektive, sowie mit Fragen zu demokratischer Beteiligung und bürgerschaftlichem Engagement. Ein Schwerpunkt ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit ist das komplexe Themenfeld Menschenhandel mit besonderem Fokus auf Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung.
Ali Fahimi
Durch ein einjähriges Engagement als Geschäftsführer von Whistleblower-Netzwerk sind Ali Fahimi die Vereinsstrukturen gut bekannt. Zuvor hatte Ali Fahimi mehrere Jahre als Berater im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bei der UN in Genf gearbeitet. Seit 2019 ist er als Referent im Bundesfamilienministerium für Digitale Ethik und digitalpolitische Zusammenarbeit zuständig. Ali Fahimi ist überzeugt, dass Missstände von zwei Seiten angegangen werden müssen: Durch Unterstützung der Leidtragenden und Aufklärung bzw. Veränderung der Ursachen.
Foto Infostand
Foto Karsten v. Bruch
Wie groß bei Personal- und Betriebsrät*innen das Interesse am Thema Whistleblowing ist, hat zuletzt eine Schulung von ver.di b+b gezeigt. Moderiert von Annegret Falter wurde dabei insbesondere auf arbeitsrechtliche Aspekte und die Rolle der Personalvertretungen eingegangen. Auch am Infostand nach der Veranstaltung wurde der große Wunsch nach Beratung deutlich. Dies bestätigt uns in dem Ansinnen die Organisationsberatung auszubauen.
Parteien und Lobbyverbände haben kein Monopol auf politische Willensbildung. Trotzdem sind Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich politisch äußern, ständig der Gefahr ausgesetzt, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das wollen wir ändern und setzen uns daher als Mitglied der „Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ für eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts ein.
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Logo Allianz pol. Willensbildung
Wann unsere nächsten Mitgliederversammlung stattfinden wird, hängt vom Verlauf der Corona-Pandemie ab. Davon unbenommen bleibt der Einzug der Beiträge der Fördermitglieder und Vereinsmitglieder, der wie vorgesehen Mitte April von unserem neuen Bankkonto erfolgen wird:

Bank: Berliner Sparkasse
IBAN: DE92 1005 0000 0190 8663 65
BIC: BELADEBEXXX

6. Empfehlungen

Sehr gerne würden wir Ihnen hier wieder Empfehlungen zu spannenden Veranstaltungen gehen. Nur ob und wann diese tatsächlich stattfinden, hängt maßgeblich vom Verlauf der Corona-Pandemie ab.
Sehr zu empfehlen ist ein Besuch der Session „Woher kommt die Story?“ auf der diesjährigen re:publica (verschoben von Mai 2020 auf voraussichtlich 10.8.-12.8.). Dort werden Annegret Falter und Justus von Daniels (Correctiv) unter der Moderation von Thomas Kastning über die Kooperation zwischen Journalismus und Whistleblowern diskutieren. Wer es etwas preisgünstiger vorzieht: Der Besuch unseres Infostands beim zur re:publica gehörenden Netzfest im Berliner Park am Gleisdreieck (Ostpark) und in der Ladestraße des Deutschen Technikmuseums kostet keinen Eintritt.
Zur Session bei der re:publica
Zum Netzfest
re:publica logo
re:publica Programmkachel
Die Rolle von Whistleblowing bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität ist eins der Themen der diesjährigen Suspektrum, (noch) geplant für den 6. und 7. Mai in Köln, unter anderem mit Annegret Falter.
Zur Veranstaltung

Wer sich in diesen Zeiten lieber zu Hause auf der Couch mit Whistleblowing beschäftigen möchte, dem sei das Videointerview mit AcTVism empfohlen. Nach kurzen Einführungen zum Thema äußeren sich unsere Referenten Thomas Kastning und Kosmas Zittel zu einer Vielzahl von Aspekten von Whistleblowing und dessen Rolle für Demokratie, Journalismus und bei der Aufdeckung von Missständen. Ebenfalls spannend ist der oben bereits erwähnte TedTalk von Antonia Peißker beim Hansenberg Summit.
Zum AcTVism-Video
Zum TedTalk
Neue Bankverbindung
Whistleblower-Netzwerk e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN: DE92 1005 0000 0190 8663 65
BIC: BELADEBEXXX

Whistleblower-Netzwerk e.V.
c/o DJV (Deutscher Journalisten-Verband)
Alte Jakobstr. 79/80
10179 Berlin
Tel. 0162 7393651

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