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Urteil im Assange-Prozess: Erleichterung über Entscheidung, Enttäuschung über Begründung
Ein Londoner Gericht hat den Auslieferungsantrag der US-Justiz abgelehnt, die den Wikileaks-Gründer im Zusammenhang mit den Enthüllungen der Whistleblowerin Chelsea Manning der Spionage beschuldigt. Das Urteil ist dennoch kein Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit. Mit ihrer Urteilsbegründung spielt die Richterin den USA in die Arme. Deutschland sollte Assange Asyl anbieten.
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„Richterin sieht bei Assange Suizidgefahr“
Der Spiegel berichtet über die Urteilsverkündung im Auslieferungsverfahren gegen Assange. Die Richterin habe sämtliche Vorwürfe der US-Anklage bestätigt und wies die Bedenken eines unfairen Verfahrens in den USA zurück. Zur Ablehnung der Auslieferung habe einzig der Gesundheitszustand Assanges und die zu erwartende Isolationshaft in den USA geführt.
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„Freilassung abgelehnt: Julian Assange bleibt in Haft“
Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, wurde der Antrag auf Assanges Freilassung gegen Kaution abgelehnt. Richterin Vanessa Baraitser begründete ihre Entscheidung damit, Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gut behandelt werden. Außerdem bestehe Fluchtgefahr. Die Verteidigung kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
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„U.K. Judge Blocks Assange’s Extradition to U.S., Citing Mental Health“
Nach Einschätzung der New York Times ist die Entscheidung im Assange-Prozess zwar eine Niederlage für die US-Justiz, über die Urteilsbegründung habe sich diese aber erfreut gezeigt: In einem Statement heißt es, die USA hätten sich in allen aufgekommenen Rechtsfragen durchgesetzt. Assange ist der erste Journalist, der nach dem Espionage Act von 1917 angeklagt wird, laut Jurist*innen würden anderweitige Anklagen gegen das First Amendment verstoßen.
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„Nur ein erster Erfolg“
Deutschland, 04.01.2021 – ZEIT
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Die Ablehnung des Auslieferungsantrags ist der ZEIT zufolge längst nicht das Ende des Verfahrens gegen Assange. Die USA hätten bereits Berufung angekündigt, der Rechtsstreit durch mehrere Instanzen könne noch Jahre dauern. Offen bleibe die wichtige Frage nach Assanges Unterbringung während des Prozesses, nachdem er bisher unfair behandelt worden sei.
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„Assange-Urteil: Abschreckender Effekt auf Whistleblower trotz Aufatmen“
Deutschland, 05.01.2021 – heise
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Laut heise kritisieren viele NGOs und Beobachter*innen, dass die Auslieferung Assanges nur aus humanitären Gründen abgelehnt wurde und das Urteil damit ein abschreckendes Signal an künftige Whistleblower und Journalist*innen sende. Zitiert werden unter anderem Whistleblower-Netzwerk, Reporter Ohne Grenzen sowie der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer.
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„Relief, not victory“
Die britische Zeitung Guardian kommentiert, der künftige US-Präsident Joe Biden solle die Anklage gegen Assange sofort fallen lassen. Es sei beschämend, dass Donald Trump Verbrecher*innen unverdient begnadigt habe, während Julian Assange, der zur Aufdeckung von Kriegsverbrechen beigetragen habe, strafrechtlich verfolgt werde.
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„Wer hat hier spioniert?“
Angela Richter schildert im Freitag ihre Eindrücke des Prozesses gegen Julian Assange. Der Zugang für Beobachter*innen wie sie sei stark erschwert worden. Sie habe den Eindruck gewonnen, die Öffentlichkeit sei nicht willkommen. Sie berichtet auch von einem persönlichen Treffen mit Assange vor einigen Jahren in der ecuadorianischen Botschaft.
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„Alles unter Verschluss“
Hinweise bezüglich Verschlusssachen sollen dem Vernehmen nach vom Anwendungsbereich des anstehenden Whistleblower-Gesetzes ausgenommen werden. Die Juristen Robert Brockhaus, Dr. Simon Gerdemann und Christian Thönnes halten dies im Verfassungsblog für falsch und schlagen die Schaffung eines Bundestransparenzbeauftragte*n vor. Diese*r solle die Einstufung als Verschlusssache stichpunktartig überprüfen und als externe Meldestelle für Whistleblower bei Verschlusssache fungieren.
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„Transparenz im Geheimschutz“
Die Kontrolle der Nutzung von Geheimhaltungsstufen in deutschen Ämtern ist nach Ansicht von Thomas Kastning Thomas Kastning (Geschäftsführung von WBN) mangelhaft. Er plädiert daher für die Schaffung eines/r Bundestransparenzbeauftragten, an den sich Whistleblower aus dem Geheimschutzbereich wenden könnten.
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„Empörung über Donald Trumps Telefonat mit Wahlleiter“
Hamburg, 04.01.2021 – ZEIT
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Ein geleakter Gesprächsmitschnitt zeigt, wie der amtierende Präsident Donald Trump den Wahlleiter von Georgia am Telefon bedroht – so die ZEIT. Trump forderte demnach, die Wahlergebnisse nachträglich zu verändern. Joe Biden hatte die Wahl in Georgia mit knappem Vorsprung gewonnen.
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„Entlassen: ein Whistleblower im Dieselskandal“
In der Sendung „Made in Germany“ berichtet die Deutsche Welle über Whistleblower Karsten vom Bruch. Er hatte bei seiner Arbeit als Ingenieur bei Bosch falsche Diesel-Abgaswerte aufgedeckt, daraufhin wurde ihm gekündigt. Das sei kein Einzelfall, erklärt Kosmas Zittel, Geschäftsführung bei WBN: Viele Whistleblower verlören innerhalb eines Jahres ihre Arbeitsstelle, erlebten häufig Mobbing und fänden schwerlich einen neuen Job.
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Sächsisches Polizeigesetz: „Verfassungsbeschwerde gegen scharfe Überwachungsinstrumente eingelegt“
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte legt Verfassungsbeschwerde gegen das Sächsische Polizeigesetz ein, wie Netzpolitik.org berichtet. Das Gesetz erlaube der Polizei weitreichende Überwachungsmaßnahmen bereits beim bloßen Verdacht, eine Person könnte eine Straftat begehen, einzuleiten. Zu den Maßnahmen zählen etwa der Einsatz verdeckter Ermittler*innen sowie das Sammeln von Nachrichteninhalten über Mobilfunkanbieter. Journalist*innen befürchteten eine Einschränkung ihrer Berufsausübung.
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