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Liebe Freundinnen und Freunde von Whistleblower-Netzwerk,
sehr geehrte Damen und Herren,

Whistleblowing bei der Meldung von Datenschutzverstöße zu schützen, bei der von sexueller Belästigung dagegen nicht, nur weil das eine von der EU geregelt wird, das andere nicht – klingt abwegig, könnte aber Realität werden. Während das federführende Bundesjustizministerium in seinem neuen Entwurf für ein Whistleblowing-Gesetz die Meldung von Verstößen gegen europäisches und deutsches Recht schützen will, fordern Bundeswirtschaftsministerium und Wirtschaftsverbände eine Beschränkung auf EU-Recht. Ob das überhaupt mit dem Prinzip „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ vereinbar wäre, ist höchst fragwürdig.

Unstrittig ist dagegen, dass Whistleblower Schaden von Gesellschaft und Organisationen abhalten, wie die Ergebnisse unserer CIVEY-Umfrage belegen: Nach Ansicht von mehr als 78% der Befragten ist es im Interesse der Gesellschaft, wenn Whistleblower Fehlverhalten melden. Auch der deutschen Wirtschaft würde es nach den Skandalen der jüngsten Zeit guttun, wenn „Made in Germany“ für einen transparenten Umgang mit Missständen stehen würde. Trotzdem bremsen Wirtschaftsverbände beim Whistleblowerschutz genauso wie beim Verbandssanktionengesetz und beim Lieferkettengesetz.

Staatliche Aufsichtsorgane sind bei der Aufdeckung von Fehlentwicklungen ebenfalls auf Whistleblower angewiesen. Trotzdem nimmt der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums Verschlusssachen vom Whistleblowerschutz aus. Offenlegungen schützt er nur in sehr wenigen Fällen, z.B. zur Verhinderung eines irreversiblen Schadens. Dabei wären die Missstände bei der hessischen Polizei oder die rechtsextremistischen Vorfälle bei der Bundeswehr ohne die Zusammenarbeit von Whistleblowern und Medien nicht publik geworden.

Eine mangelnde Wertschätzung von Presse- und Meinungsfreiheit ist auch im Umgang mit Julian Assange zu beobachten. Derzeit kämpft er unter mehr als fragwürdigen Bedingungen wie Isolationshaft vor einem britischen Gericht gegen seine Auslieferung in die USA. Dort würden ihn ein politischer Prozess und jahrzehntelange Haft erwarten – nur weil er es Whistleblowern wie Chelsea Manning ermöglicht hat, die Öffentlichkeit über die Kriegsverbrechen der USA zu informieren.

Bei allen Fortschritten liegt daher noch einiges an Arbeit vor uns. Dafür sind wir weiterhin auf Ihre Hilfe angewiesen, zum Beispiel in Form von Mitgliedsbeiträgen und Spenden (z.B. als Weihnachtsgeschenk für andere) oder durch Weiterempfehlungen unserer Angebote wie Organisationsberatung, Workshops für junge Menschen und der Ausstellung mit Whistleblower-Geschichten.

Vielen Dank für vergangene und künftige Unterstützung, genießen Sie die Feiertage trotz der Corona-bedingten Einschränkungen.
Kosmas Zittel
Kosmas Zittel
(Geschäftsstelle)

Inhaltsverzeichnis

1. Editorial
2. Aus Politik und Gesetzgebung
  • Nationale Umsetzung EU-Whistleblowing-Richtlinie
  • Lieferkettengesetz
  • Verbandssanktionsgesetz
  • Anti-Doping-Gesetz
  • BND-Gesetz
  • Berliner Transparenzgesetz
  • SLAPPs
3. Aktuelle Whistleblowing-Fälle
  • Assange
  • Snowden
  • Julia und Witali Stepanow
  • Rui Pinto
  • Fishrot-Files
  • Wirecard
  • Tönnies
  • EDEKA
  • WBN-Hinweisgeberplattform
  • Wirecard und BaFin
  • BAMF
  • Bundeszentralamt für Steuern
4. In eigener Sache
  • Organisationsberatung
  • Arne Semsrott, Beiratsmitglied
  • Marta Böning, Beiratsmitglied
  • Mitgliederversammlung
  • Weihnachtspause Geschäftsstelle
5. Empfehlungen
  • (Online-)Workshops für junge Menschen
  • Projektseite der Gesellschaft für Freiheitsrechte
  • DGB-Gutachten
  • Geschenkspende

2. Aus Politik & Gesetzgebung

Ein Jahr vor Ablauf der Umsetzungsfrist hat das federführende Bundesjustizministerium endlich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie vorgelegt. Leider sieht er bei der Aufdeckung von gravierenden Missständen anscheinend keinen Schutz für Whistleblower vor – obwohl prominente Whistleblower wie Brigitte Heinisch dringend notwendige Debatten ausgelöst haben, selbst wenn sie „nur“ gravierende Missstände und keine Gesetzesverstöße aufgedeckt haben.
Gesetzesentwurf BMJV
Immerhin sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung des Whistleblowerschutzes auf die Meldung von Verstößen gegen nationales Recht vor und geht damit über eine bloße 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus. Allerdings ist zu befürchten, dass die Ausweitung des Anwendungsbereichs in den anstehenden Verhandlungen zwischen den Ressorts wieder gekippt oder zumindest eingeschränkt wird. Vor allem das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Vorfeld nachdrücklich für eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie und eine Beschränkung auf die Meldung von Verstößen gegen EU-Recht plädiert. Welche absurden Folgen das hätte, haben Dr. Simon Gerdemann und unser Beiratsmitglied Prof. Dr. Ninon Colneric in einem Gutachten für den DGB anschaulich dargelegt: Wenn in einer Bar Geldwäsche und Zwangsprostitution betrieben würden, so dürfte ein Kellner die Geldwäsche anzeigen, müsste aber über die Zwangsprostitution Stillschweigen bewahren, da „nur“ deutsches Strafrecht betroffen wäre. Eine derartig willkürliche Ungleichbehandlung würde unter Umständen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstoßen und wäre damit verfassungswidrig, wie Simon Gerdemann, Christian Thönnes und Robert Brockhaus in einem Beitrag für den Verfassungsblog und bei unserer Diskussionsveranstaltung erläutert haben. Für unternehmensinterne Rechtsabteilungen und die Justiz entstünden zusätzliche Belastungen, da sie in jedem Einzelfall abwägen müssten, ob der Schutz der Richtlinie greift. Das im Streit um eine umfassende Richtlinien-Umsetzung vorgeschobene Gegenargument Bürokratieabbau erscheint damit wenig stichhaltig. Unzweifelhaft ist, dass die entstehende Rechtsunsicherheit potenzielle Whistleblower abschrecken würde – ein gesellschaftlich wenig wünschenswerter Effekt. Verbände wie der Bund deutscher Kriminalbeamte und der Verbraucherzentrale Bundesverband sehen dies ähnlich, genauso wie prominente Journalisten wie Heribert Prantl und große Teile der Gesellschaft. Bis Ende Dezember muss die Bundesregierung die Richtlinie umsetzen, defacto müsste wegen der Bundestagwahl noch vor der Sommerpause ein Gesetz verabschiedet werden.
Umfrageergebnisse
Wenig progressiv sind Gesetzentwurf und EU-Richtlinie beim Umgang mit anonymen Hinweisen, Verschlusssachen und öffentlichem Whistleblowing: Anonymen Hinweisen muss nicht nachgegangen werden. Die Meldung von Verschlusssachen ist sogar gänzlich vom Whistleblowerschutz ausgenommen. Öffentliches Whistleblowing wird nur sehr eingeschränkt erlaubt. Unserer Meinung nach darf die Sicherung durch Geheimhaltungsstufen jedoch kein Grund sein, Informationen über Missstände – besonders, wenn diese Grundrechte und das öffentliche Interesse betreffen – unter Verschluss zu halten und pauschal vom Recht auf geschütztes Whistleblowing auszunehmen. Wie wir in einem gemeinsamen Positionspapier mit Reporter Ohne Grenzen dargelegt haben, muss der Gang an die Öffentlichkeit erlaubt sein, wenn der
Sachverhalt eine das öffentliche Interesse wesentlich berührende Fragen betrifft. Schließlich führte bei Fällen wie Cum-Ex, Wirecard, Panamapapers und Rechtsextremismus in der Bundeswehr erst die Zusammenarbeit von Whistleblowern und Journalist*innen zu politischen Konsequenzen.
Newsletter Screenshot
Wenig vorbildhaft ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der Europäischen Zentralbank (EZB). Sie fühlt sich bei ihren neuen internen Regelungen zum Whistleblowing nicht an die EU-Richtlinie gebunden und fällt bei Offenlegungen sogar noch hinter deren Vorgaben zurück.

Dass deutsche Unternehmen entlang ihrer Lieferkette die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellen, erscheint wie eine Selbstverständlichkeit – trotzdem gibt es gegen ein Lieferkettengesetz massiven Widerstand aus der Wirtschaft und dem Bundeswirtschaftsministerium. Zusammen mit unseren Partnern kämpfen wir im Netzwerk Corporate Accountability (CorA) für ein umfassendes Gesetz und plädieren für eine damit verbundene Pflicht zur Einführung von niederschwelligen Hinweisgebersystemen. Whistleblower könnten Unternehmen helfen, frühzeitig von Missständen entlang ihrer Lieferkette zu erfahren.
Umfrage Lieferkettengesetz
Statement Kastning Lieferkettengesetz
Beim Verbandssanktionsgesetz warnen Wirtschaftsverbände ebenfalls vor vermeintlich unzumutbaren Belastungen und stoßen damit bei den Wirtschaftsministern einiger Bundesländer (u.a. Bayern, NRW, Baden-Württemberg) auf offene Ohren. Ein derartiges Gesetz würde die Position von Whistleblowern stärken, weil es Strafmilderung für Unternehmen vorsieht, die entsprechenden Compliance-Strukturen zur Prävention und Verhinderung von Korruption einführen.

Die Bundesregierung will noch in dieser Legislatur eine Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz verankern. Whistleblower wären dann vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. Außerdem sollen Athlet*innen aktiver über die Existenz und Funktionsweise der Hinweisgebersysteme der Nationalen Anti-Doping-Agentur und der Welt-Anti-Doping-Agentur informiert werden.

Der vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Reform des BND-Gesetzes würde es dem BND weiter erlauben, Verkehrsdaten wie Informationen über Kommunikationsverbindungen oder die Betreffzeilen von E-Mails zu sammeln. Reporter ohne Grenzen kritisiert zudem, dass der BND weitgehend nach eigenem Ermessen entscheiden dürfte, wer Journalist*in sei. Journalist*innen im Ausland wären daher nur zu unzureichend vor Überwachung geschützt – auch in ihrer Kommunikation mit Whistleblowern. Nach dem von Reporter Ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstrittenen Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts im Mai war mehr zu erhoffen.
Logo Volksentscheid Transparenz
Whistleblowing braucht es insbesondere da, wo Geheimhaltung herrscht. Der lang erwartete Entwurf des Berliner Senats für ein Transparenzgesetz
hat daher nicht nur bei uns für Ernüchterung gesorgt. Unter anderem sieht er neue Ausnahmen von den Informationspflichten für Universitätskliniken, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen und Verschlusssachen vor. Zusammen mit dem „Volksentscheid Transparenz Berlin“ werden wir uns weiter für ein Berliner Transparenzgesetz einsetzen.
Immer häufiger wird versucht, europäische Journalist*innen und Whistleblower durch strategische Klagen zum Schweigen zu bringen. Die Angst vor Prozesskosten undAufwand soll sie dazu bewegen,
„freiwillig“ ihre Tätigkeit einzustellen. Gemeinsam mit 98 anderen Unterzeichnenden fordern wir von der EU einen besseren Schutz vor diesen SLAPPs (engl. Strategic Lawsuit Against Public Participation).
Logos Offener Brief SLAPPS

3. Aktuelle Whistleblowing-Fälle

Dank mutiger Whistleblower wie Chelsea Manning und ihrer Unterstützer*innen um Julian Assange wissen wir von der massiven Überwachung durch die NSA und den Kriegsverbrechen, die im Namen des Kampfs gegen den Terror begangen wurden. Seit Februar kämpft Julian Assange vor einem britischen Gericht gegen seine Auslieferung
in die USA. Die Anhörung wurde Anfang Oktober beendet, eine Entscheidung wird Anfang Januar erwartet. Eine Berufung und damit eine Fortsetzung des Prozesses sind absehbar. In Anbetracht seiner angeschlagenen Gesundheit müsste er allein aus humanitären Gründen freigelassen werden. Aber der US-Regierung dürfte es weniger um Assanges Gesundheit gehen als darum, Whistleblower und ihre Unterstützer*innen abzuschrecken. Umso wichtiger wäre ein Asylrecht für sie.
Julian Assange
Obwohl ein US-Gericht das Telefon-Überwachungsprogramm der NSA für verfassungswidrig erklärt hat, ist Edward Snowden weiter gezwungen, sich fern seiner Heimat aufzuhalten. In Russland hat er ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten und die russische Staatsbürgerschaft beantragt. Aber auch dort droht Whistleblowern Ungemach: Aus Angst vor einem „Unfall“ will das russische Whistleblower-Ehepaar Julia und Witali Stepanow nicht in die Heimat zurückehren. Die frühere Leichtathletin und ihr Mann hatten vor sechs Jahren den Doping-Skandal im russischen Sport enthüllt.

Rui Pinto hat in Zusammenarbeit mit Journalist*innen die Maßlosigkeit im Profifußball und in der angolanischen Politik aufgedeckt. Aufgrund der sogenannten „Football Leaks“ und „Luanda Leaks“ wurde unter anderem Cristiano Ronaldo wegen Steuerhinterziehung verurteilt sowie Verfahren gegen den Fifa-Präsidenten Gianni Infantino und die Tochter des früheren angolanischen Präsidenten José Eduardo dos Santos eingeleitet. Rui Pinto steht ebenfalls vor Gericht: Ihm wird Hacking, Verletzung des Postgeheimnisses und Erpressung der internationalen Sportvermarktungsagentur Doyen vorgeworfen.

Islands größtes Fischereiunternehmen Samherji hat namibischen Politikern Millionen Dollar an Bestechungsgeldern gezahlt, um im Gegenzug lukrative Fischgründe an der Küste Namibias zu erhalten – bis der Whistleblower Johannes Stefansson beschloss, die sogenannten Fishrot-Files auf der Enthüllungsplattform Wikileaks öffentlich zu machen. Mehr zu der Geschichte des Whistleblowers und den Repressalien, denen er ausgesetzt war, erfahren Sie in einem Artikel unserer Bundesfreiwilligen Lotte Ziegler.

Nachdem sie ein Video aus der Kantine des nordrhein-westfälischen Fleischbetriebes Tönnies mit vermeintlichen Verstößen gegen Corona-Schutzregeln veröffentlicht hatte, wurde der Mitarbeiterin der Cateringfirma fristlos gekündigt. Inzwischen hat sie sich mit ihrem Arbeitgeber auf eine Umwandlung der fristlosen in eine ordentliche Kündigung und eine Abfindung von 20.000 Euro geeinigt. Damit bleibt weiter unklar, ob die Kündigung rechtens war und die Frau gegen ihre Pflichten als Arbeitnehmerin verstoßen hat. Zweifellos hat sie eine Debatte zum Umgang mit Werkverträgen und Leiharbeiter*innen in der Fleischindustrie angestoßen, die letztendlich sogar zur Gesetzesverschärfungen führt.

Gerade im deutschen Einzelhandel mit seinen vielen Minijobs und befristeten Stelle wäre ein besserer Whistleblowerschutz dringend nötig, wie ein aktueller Fall bei Edeka zeigt. Mitarbeiter*innen hatten einem Kollegen (zurecht) sexuelle Belästigung vorgeworden. Bestraft wurde aber nicht der Kollege, sondern die betroffenen Mitarbeiter*innen und der Schichtleiter, der die Beschwerde weiterleitete.
Logo GlobaLeaks
Whistleblower können sich neuerdings (anonym) über eine geschützte Hinweisgeberplattform mit unserem Beratungsteam austauschen. Dabei setzen wir nicht auf ein teures kommerzielles Produkt, sondern auf die OpenSource-Software GlobaLeaks der italienischen NGO Hermes.
Bereits Anfang 2019 erfuhr die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über einen Whistleblower von möglichen Missständen bei Wirecard. Hätte sie angemessen reagiert, wäre der Bilanzbetrug womöglich viel früher aufgeflogen. Es reicht eben nicht, Hinweisgeberstellen einzurichten, sie müssen auch mit ausreichend Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet werden. Immerhin wollen Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht beim geplanten Ausbau der BaFin untersuchen, wie Hinweise von Whistleblowern stärker genutzt werden und welche Anreize ihnen geboten werden können. Unser Mitarbeiter Thomas Kastning hat mit dem Podcast Handelsblatt True Crime über den Fall gesprochen.

Der Hinweis eines anonymen Whistleblowers könnte für eine Volte im angeblichen Skandal um die Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sorgen. In einem Schreiben an das Landgericht Bremen wirft eine Person, die sich als Mitglied der behördlichen Ermittlungsgruppe ausgibt, ihren Kolleg*innen vor, die Untersuchungen einseitig geführt und entlastende Dokumente nicht berücksichtigt zu haben. Die 2018 begonnenen Ermittlungen hatten für großes Aufsehen gesorgt, da sie vor dem Hintergrund des Streits um die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung geführt wurden.

Das Bundeszentralamt für Steuern soll einen Mitarbeiter unter dem Vorwand schwerer psychischer Störungen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt haben. Zuvor hatte sich der langjährige Betriebsprüfer wegen eines vermeintlich nicht aufgeklärten Korruptionsfalls und eines möglichen Falls von Steuerhinterziehung eines hohen Ministerialbeamten an den damaligen Bundesfinanzminister Schäuble gewandt.
Das Vorgehen erinnert an den Fall von Rudolf Schmenger. Nach beachtlichen Fahndungserfolgen gegen Großbanken wurde Schmenger mittels einer vorsätzlichen psychiatrischen Fehldiagnose zwangspensioniert. Bei einer späteren Begutachtung diagnostizierte ihm ein Psychiater „volle psychische Gesundheit“.
Rudolf Schmenger
Die Fälle Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim sind Teil unserer Ausstellung „Licht ins Dunkel bringen“. Darin porträtieren wir Menschen, die auf Missstände aufmerksam gemacht haben. Gerne zeigen wir unsere Ausstellung in Ihrer Nähe! Mehr Information finden Sie hier.

4. In eigener Sache

Mit unserer Organisationsberatung WBS whistleblowing solutions wollen wir Unternehmen, Behörden und NGOs bei der Einführung von Whistleblowing-Management unterstützen und so positiven Einfluss auf die Organisationskultur nehmen – hin zu mehr Zivilcourage, innerorganisatorischer Demokratie und Fehlerfreundlichkeit. Zu unserem Angebot gehören Einführungsvorträge zum Thema Whistleblowing, Schulungen und die Erstellung von Informationsmaterial. Auf Wunsch begleiten wir den gesamten Prozess der Einführung eines Whistleblowing-Systems. Bei der Evaluierung vorhandener Whistleblowing-Systeme setzen wir in Zusammenarbeit mit der STRAUSS Unternehmensberatung u.a. auf eine anonyme Mitarbeiter-Befragung. Über Weiterempfehlungen würden wir uns sehr freuen.
2021-11-09 Unsere Expertise - Kompetenzteam
Bei unserer Arbeit profitieren wir stark von der Expertise und den Erfahrungen unserer Beiratsmitglieder. Bei der letzten Sitzung haben wir uns z.B. über das Thema Whistleblowerschutz bei Verschlusssachen und Dienstgeheimnissen ausgetauscht. Mit Arne Semsrott und Marta Böning stellen wir Ihnen zwei Beiratsmitglieder vor.
Testimonial Arne Semsrott
Arne Semsrott ist Projektleiter für FragDenStaat bei der Open Knowledge Foundation Deutschland. Dort arbeitet er zum Thema Informationsfreiheit und Transparenz. Außerdem leitet er die Arbeitsgruppe Wissenschaft bei Transparency International Deutschland und ist verantwortlich für das Online-Portal Hochschulwatch.de. Er ist Politikwissenschaftler.
Dr. Marta Böning
Dr. jur. Marta Böning ist seit 2013 als Referatsleiterin für Individualarbeitsrecht und angrenzende Rechtsgebiete in der Rechtsabteilung des DGB Bundesvorstands tätig und dort u.a. für Fragen der rechtlichen Ausgestaltung des Schutzes von Whistleblowern im Arbeitsverhältnis zuständig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften promovierte sie über die Harmonisierung des Arbeitsrechts in Europa. Sie ist ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht und Mitglied des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes.
Wegen der Corona-Pandemie haben wir unsere für Ende November geplante Mitgliederversammlung auf das Frühjahr verschoben. Wir freuen uns, dass Sie unsere Arbeit weiter mit Spenden oder Mitgliedsbeiträgen unterstützen. Bitte beachten Sie, dass wir unser Bankkonto bei der Sparkasse KölnBonn wie angekündigt geschlossen haben. Unsere Bankverbindung lautet:

Bank: Berliner Sparkasse
IBAN: DE92 1005 0000 0190 8663 65
BIC: BELADEBEXXX

Unsere Geschäftsstelle ist ab dem 19.12.2020 im Urlaub und, sofern es Corona erlaubt, ab dem 4.1.2021 wieder regulär für Sie erreichbar.

5. Empfehlungen

Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Bekanntenkreis auf der Suche nach einem spannenden Angebot für junge Menschen ist, empfehlen wir unseren Workshop „Whistleblowing – Was geht mich das an“. Extra für Pandemie-Zeiten haben wir mit Unterstützung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung eine digitale Variante für Schulen, Universitäten und Jugendorganisationen entwickelt.
Logo Landeszentrale für Politische Bildung Berlin
Ankündigung Online-Workshop
Spannende Beiträge zum Thema Whistleblowing finden Sie auf der neuen Projektseite der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Einen tiefergehenden Einblick bietet das Gutachten für den DGB zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie von Dr. Simon Gerdemann und unserem Beiratsmitglied Prof. Dr. Ninon Colneric. Eine Empfehlung zum Lesen und Teilen sind natürlich unsere Beiträge in diversen Medien und in unseren Social-Media-Kanälen Twitter, Facebook und Instagram.
Banner Geschenkspende
Wenn Sie auf der Suche nach einem außergewöhnlichen und sinnvollen (Last-Minute-)Präsent sind, dann legen wir Ihnen ganz uneigennützig unsere Geschenkspende ans Herz. Als Dank erhalten Sie per E-Mail eine Urkunde, die Sie ausdrucken und persönlich überreichen oder einfach digital verschicken können.
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