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Liebe Freundinnen und Freunde von Whistleblower-Netzwerk,
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sehr geehrte Damen und Herren,
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im Spätsommer des Jahres 2025 gibt es in Deutschland immer noch kein umfassendes Whistleblowerschutzgesetz, sondern nur lückenhafte und für Laien kaum verständliche Regelungen für einzelne Rechtsgebiete. Die Offenlegung von gravierenden Missständen aus dem Arbeitskontext ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig, im Geheimschutzbereich sogar de facto verboten. Kurz gesagt: Potentielle Whistleblower werden weiterhin abgeschreckt.
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Das Gegenteil von dem was wir wollen, aber anscheinend das Ziel von Teilen der Politik: Wie aus unseren Wahlprüfsteinen hervorgeht, wollen CDU/CSU auch künftig ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz verhindern, nachdem sie bereits in der laufenden Legislaturperiode eine Einigung blockiert haben. Stattdessen bedienen sie die alten Klischees des Hinweisgebers als Denunziant, wie zuletzt in der Debatte um die Einführung eines anonymen Meldeportals der baden-württembergischen Steuerfahndung. Natürlich darf der Staat die Aufdeckung von Rechtsverstößen nicht einfach an die Bürgerinnen und Bürger delegieren, nur weil er Ermittlungs- und Kontrollbehörden nicht ausreichend mit Ressourcen ausgestattet hat. Gleichzeitig ist die Gesellschaft bei gravierenden Missständen auf externes Whistleblowing angewiesen, wenn staatliche Kontrollmechanismen versagen – wie zum Beispiel im Fall von LuxLeaks, über den aktuell wieder heiß diskutiert wird.
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Erfreulicherweise scheinen die anderen demokratischen Bundestagsparteien dies erkannt zu haben. Anders als die Unionsparteien setzen sich SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und die Linke dafür ein, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie den Whistleblowerschutz auf nationale Regelungsbereiche auszudehnen. Außerdem wollen sie interne und externe Anlaufstellen für Whistleblower verpflichten, fundierten anonymen Meldungen nachzugehen.
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Von einer neuen Bundesregierung erwarten wir, zügig ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz auf den Weg zu bringen und dabei die Mängel des letzten Gesetzesentwurfs vom SPD-geführten Bundesjustizministerium zu beheben. Dazu gehört die Erleichterung von Offenlegungen, schließlich zeigen die Beispiele von CumEx und Edward Snowden, dass oft erst die öffentliche Debatte zu Veränderungen führt – auch im Geheimschutzbereich. Eine pauschale Ausnahme für den Schutz von Whistleblowern, die Hinweise mit Bezug auf behördliche Verschlusssachen abgeben, lehnen wir deswegen strikt ab. Stattdessen schlagen wir die Einführung eines Transparenzbeauftragten vor. Diese unabhängige Instanz könnte die Einstufung von Verschlusssachen stichpunktartig überprüfen und Anlaufstelle für Whistleblower aus dem Geheimschutzbereich sein. Leider sind das Themen, bei denen nicht nur CDU/CSU auf der Bremse stehen, sondern bei einem Teil der anderen Parteien ebenfalls Zurückhaltung zu spüren ist.
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Umso wichtiger ist es, die Parteien davon zu überzeugen, dass sie mit den Themen Whistleblowerschutz und Transparenz in der Bevölkerung punkten können. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe: Gehen Sie zur Wahl, werben Sie für Whistleblowerschutz und unterstützen Sie unserer Arbeit – z.B. durch eine Fördermitgliedschaft, Spenden sowie der Weiterempfehlung unserer Organisationsberatung und unserer Bildungsarbeit.
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Ihnen einen schönen Herbst
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P.S.: Haben Sie eigentlich schon an der anonymen Umfrage des unabhängigen Marktforschungsinstituts feedbaxx teilgenommen? Die Studie soll Erkenntnisse darüber liefern, wie interne Hinweisgebersysteme ausgestaltet sein müssen, damit Mitarbeitende von Unternehmen sie tatsächlich nutzen.
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Inhaltsverzeichnis
2. Aus Politik und Gesetzgebung
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- Bundestagswahl und Whistleblowerschutz
- Verschlusssachen
- Öffentliches Whistleblowing und der Fall Raphaël Halet
- Gesetz zu Unternehmenssanktionen
- Staatstrojaner für die Bundespolizei
- Lieferkettengesetz
3. Aktuelle Whistleblowing-Fälle
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- Julian Assange und Craig Murray
- Daniel Hale, ehem. Analyst der US-Luftwaffe
- Emma Reilly, UN-Mitarbeiterin
- Kai E., ehem. Mitarbeiter von Attila Hildmann
- EGMR-Urteil Dr. Gawlik gegen Liechtenstein
- Förderbeiträge von Organisationen
- Einzug der Fördermitgliedsbeiträge
- Dr. Elke Steven, Beiratsmitglied
- Frank Wehrheim, Beiratsmitglied
- Mitarbeiterbefragung zu Hinweisgebersystemen
- Organisationsberatung zur ISO-Whistleblowing-Richtlinie
- “Psychologie of Whistleblowing” bei der ECEC
- Whistleblowing-Workshops von WBN
- ZDF-Dokumentation „Abgezockt! Der Krebsmittel-Skandal“
- Special Report „Whistleblowers: The lifeblood of democracy“
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2. Aus Politik & Gesetzgebung
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Die neue Bundesregierung steht gleich unter enormen Zeitdruck, will sie die EU-Whistleblowing-Richtlinie fristgerecht bis Ende des Jahres umsetzen und ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission vermeiden. Doch was können wir von den demokratischen Bundestagsparteien nach den Wahlen im Bereich Whistleblowing und Transparenz erwarten? Anhand der Wahlprüfsteine und unserer Analyse der Wahlprogramme können wir Ihnen eine Einschätzung geben:
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Während sich Bündnis 90 / Die Grünen, Linke, FDP und SPD für eine umfassende Umsetzung der EU-Richtlinie stark machen, beharren CDU/CSU auf einer 1:1-Umsetzung. Der Whistleblowerschutz wäre damit auf Bereiche beschränkt, in denen die EU Gesetzgebungskompetenz hat, z.B. Datenschutz. An diesem Streitpunkt war im Frühjahr bereits die Einigung der Großen Koalition auf ein Hinweisgeberschutzgesetz gescheitert. Anders als von CDU/CSU eingewandt, wäre ein umfassender Schutz von Hinweisgeber*innen im Interesse der Wirtschaft, zum Beispiel um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen, Geschäftskosten zu verringern und die Anreize für Investitionen zu erhöhen, wie wir in unserer gemeinsamen Pressemitteilung mit Transparency Deutschland und der Gesellschaft für Freiheitsrechte ausgeführt haben. Andere zivilgesellschaftliche Organisationen, der DGB und der DBB sehen dies ähnlich.
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Interessant ist zudem die Frage nach der Wahlfreiheit zwischen externem und internem Whistleblowing. Darf sich ein Whistleblower direkt an Staatsanwaltschaft oder Polizei wenden oder muss er Missstände erst organisationsintern melden? Nur SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und die Linke positionieren sich in unseren Wahlprüfsteinen klar für eine Gleichrangigkeit der beiden Meldewege. Ein Glück, dass die EU-Whistleblowing-Richtlinie da wenig Spielraum lässt…
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Immerhin bietet das Scheitern des Gesetzes die Chance, die Schwächen des Gesetzentwurfes des Bundesjustizministeriums zu beheben. So waren Verschlusssachen und damit Offenlegungen von Geheimdienst-Mitarbeitenden im Gesetzentwurf vom Whistleblowerschutz ausgenommen. Einem deutschen Edward Snowden würden schwere Sanktionen drohen. Das dies nicht im Sinne des Geheimwohls wäre, haben Bündnis 90 / Die Grünen, die Linke und SPD erkannt und befürworten eine Erleichterung von Offenlegungen. Unserer Anregung zur Einführung eines Bundestransparenzbeauftragen stehen sie zumindest offen gegenüber. Diese Institution wäre Anlaufstelle für potentielle Whistleblower aus dem Geheimschutzbereich und würde die ausufernde Einstufung von Informationen als Verschlusssache stichpunktartig überprüfen, wie unser Geschäftsführer Thomas Kastning und unser Beiratsmitglied Christian Thönnes auf netzpolitik.org dargelegt haben.
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Auch außerhalb der Geheimdienste wollen Bündnis 90 / Die Grünen, die Linke und mit Abstrichen die SPD Öffentliches Whistleblowing erleichtern – im Gegensatz zu FDP und CDU/CSU und anders als der Gesetzentwurf vorsah. Vielleicht wird die kommende Bundesregierung jedoch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall von Raphaël Halet zu Zugeständnissen gezwungen. Der ehemalige Mitarbeiter von PricewaterhouseCoopers (PwC) hatte durch die Weitergabe von Steuerunterlagen an einen Journalisten zur Aufdeckung von Steuerdeals großer multinationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden beigetragen. Daraufhin wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. In einem ersten Urteil stellte dies für die Mehrheit der EGMR-Richter*innen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in sein Recht auf freie Meinungsäußerung dar (auch wenn zwei der beteiligten Richter in einem Minderheitsvotum zu einem anderem Schluss kamen). Nun wird der Fall erneut vor der Großen Kammer des EGMR verhandelt – eine zweite Chance für die Meinungs- und Pressefreiheit wie wir einer Pressemitteilung ausgeführt haben.
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Welche wesentliche Bedeutung Whistleblower*innen als journalistische Quellen besitzen, haben wir in einer gemeinsamen Veranstaltung mit Reporter ohne Grenzen, u.a. mit Georg Mascolo und Sven Giegold, aufgezeigt (zum Veranstaltungsvideo).
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Gescheitert ist die Bundesregierung im Bundesrat mit ihrem Vorhaben, der Bundespolizei den Einsatz von Staatstrojanern zu erlauben. Zum Glück, schließlich hätte es der Polizei weitreichende Befugnisse zur Überwachung digitaler Endgeräte eingeräumt und Berufsgeheimnisträger*innen, insbesondere Journalist*innen und Rechtsanwält*innen, unzureichend geschützt. Damit wäre die vertrauliche Kommunikation mit Hinweisgeber*innen gefährdet. Welch ein Ausmaß die Überwachung von Kommunikation annehmen kann, hat jüngst der Skandal um die Spähsoftware Pegasus gezeigt, die in abgespeckter Version vom BKA eingesetzt wird.
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3. Aktuelle Whistleblowing-Fälle
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Zwar ließ die Begründung des Urteils die politische Dimension des Falles außer Acht, trotzdem war es eine gute Nachricht für Julian Assange und seine Unterstützer*innen, als ein Londoner Gericht im Januar seine Auslieferung an die USA ablehnte. Doch die Freude war
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von kurzer Dauer: Julian Assange ist trotz seines schlechten Gesundheitszustandes weiter im Gefängnis und die Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen. Die US-Anwält*innen greifen vor allem das psychiatrische Gutachten an, das Julian Assange eine sehr schlechte körperliche und psychischen Verfassung bescheinigt. Es war Grundlage für die Einschätzung der Richterin, dass Julian Assange bei einer Auslieferung akut Suizid gefährdet sei. Der Prozess wird am 27./28. Oktober fortgesetzt. Wir dokumentieren die Entwicklung des Falles von Julian Assange auf unserer Webseite. Ob wir dafür künftig weiter auf die kritischen Prozessbeobachtungen des ehemaligen britischen Botschafters Craig Murray zurückgreifen können kann, ist ungewiss. Er ist als Beobachter eines anderen Prozesses in Haft genommen worden.
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Am Fall von Daniel Hale sieht man ebenfalls, dass die USA ihre Einschüchterungstaktik gegenüber Whistleblowern und ihre Unterstützer*innen unter Joe Biden fortsetzen. Der ehemalige Analyst der US-Luftwaffe hatte Daten an investigative Medien weitergeben, aus denen Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des US-Drohnenprogramms hervorgehen. Ein US-Gericht verurteilte ihn zu 45 Monaten Haft und begründete das unter anderem damit, eine abschreckende Wirkung erzielen zu wollen.
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Beide Fälle zeigen im Übrigen, wie wichtig eine Debatte zu Whistleblowing als Asylgrund wäre. Leider können wir von den Parteien der Großen Koalition hier nicht viel erwarten, in den Antworten auf unsere Wahlprüfsteine verweisen sie auf das bestehende Asylsystem. Bündnis 90 / Die Grünen, Linke und FDP wollen Whistleblower dagegen vor Strafverfolgung ausländischer Staaten schützen.
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Die UN-Mitarbeiterin Emma Reilly machte darauf aufmerksam, dass Daten von Dissident*innen von der UN an China weitergegeben wurden, woraufhin die UN Disziplinarmaßnahmen gegen sie einleitete. In einem Offenen Brief fordern mehr als 30 NGOs UN-Generalsekretär António Guterres auf, diese einzustellen und das dysfunktionale Whistleblowerschutz-System der UN zu reformieren
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Sie sind auf Missstände im Arbeitsumfeld gestoßen und suchen Rat? Dann informieren Sie sich auf unserer Webseite und wenden sich über unsere geschütztes Whistleblowing-Portal an unser Beratungsteam.
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Attilas Hildmanns ehemaliger Vertrauter Kai E. hat der Hackergruppe Anonymous Zugriff zu mehr als 100.000 E-Mails und weiteren vertraulichen Informationen des Rechtsextremen und Verschwörungsideologen verschafft. Laut Anonymous geht aus den Daten u.a. hervor, dass Attila Hildmann aus Berliner Justizkreisen über einen bevorstehenden Haftbefehl wegen Volksverhetzung informiert wurde. Attila Hildmann veröffentlichte indes die Kontaktdaten von Kai E. und dessen Mutter und rief dazu auf, ihr „einen Besuch abzustatten“.
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Der Fall von Fall Dr. Gawlik gegen Liechtenstein (s. letzter Newsletter) wird leider nicht, wie von uns und vielen anderen Organisationen in einem Offenen Brief erbeten, an die Große Kammer des EGMR überwiesen. Der deutsche Arzt hatte den Chefarzt des Liechtensteiner Landesspitals bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Tötung auf Verlangen angezeigt. Die daraufhin erfolgte Entlassung von Dr. Gawlik hielt der EGMR in einem Kammerurteil für verhältnismäßig. Dr. Gawlik habe seine Vorwürfe vor einer externen Meldung nicht sorgfältig genug geprüft. Die dem Whistleblower durch das Urteil auferlegten Nachforschungspflichten halten wir für unzumutbar.
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4. In eigener Sache
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Unternehmen und Organisationen können unseren Einsatz für Whistleblower über regelmäßige Förderbeiträge unterstützen. Im Gegenzug erhalten sie Informationen über die neuesten Entwicklungen im Bereich Hinweisgeberschutz, Möglichkeiten zur Vernetzung und eine kostenlose Erstberatung zu offener Kommunikationskultur und Hinweisgebersystemen. Einfluss auf die Arbeit und die Ausrichtung von WBN können Förderer nicht nehmen. Wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber daran Interesse haben, finden Sie hier weitere Informationen und das Beitrittsformular.
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Ende September ziehen wir die ausstehenden Beiträge unserer Fördermitglieder ein. Wer bis dahin noch Mitglied werden will, findet das Beitrittsformular hier. Natürlich freuen wir uns ebenfalls über Spenden. Unsere Bankverbindung lautet:
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IBAN: DE92 1005 0000 0190 8663 65
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Ein Beirat mit Expert*innen verschiedener Fachbereiche und Vertreter*innen verschiedener Organisationen der Zivilgesellschaft berät und unterstützt uns. Mit Dr. Elke Steven und Frank Wehrheim stellen wir im folgenden zwei Mitglieder vor.
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Die Soziologin und Journalistin Dr. phil. Steven Elke war zuletzt Geschäftsführerin der netzpolitischen Organisation „Digitale Gesellschaft e.V.“. Warum sie sich für Whistleblower einsetzt, erzählt sie uns selbst:
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„Für Grund- und Menschenrechte setze ich mich seit langer Zeit ein und weiß um die Vielfältigkeit der Verletzungen dieser grundlegenden Rechte. Whistleblower sind Menschen, die auf fundamentale Gefahren für die Menschen und zugleich für die Funktionsfähigkeit der Demokratie aufmerksam machen. Ihr Risiko, sich selbst zu schaden, ist immens. Wir brauchen aber Menschen, die Gefährdungen von innen kennen und darüber informieren. Mich haben Berichte über Probleme und Straftaten im Gesundheitssystem – ob nun in der Pflege oder in Apotheken bei der Herstellung von lebenswichtigen Medikamenten – immer wieder sehr berührt. Aus meiner Beschäftigung mit dem staatlichen Gewaltmonopol weiß ich sehr genau, dass in Polizei und Geheimdiensten Rechte der Bürger und Bürgerinnen massiv verletzt werden. Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung in diesen Feldern gefährden den demokratischen Rechtsstaat. Vulnerable Gruppen haben selbst kaum Chancen, dies öffentlich zu machen. Deshalb brauchen wir Insider, die informieren. Erst in den letzten Monaten sind viele rassistische Chatgruppen in der Polizei aufgeflogen. Unabhängige Beschwerdestellen sind eine Möglichkeit, besser darüber zu informieren, aber sie sind häufig unzureichend ausgestattet.“
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Wie Frank Wehrheim als Beamter bei der hessischen Landesfinanzverwaltung zum Whistleblower wurde und warum er sich bei uns engagiert ihn antreibt, erzählt er im Folgenden selbst:
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„Mehr als 30 Jahre habe ich für die Steuerfahndungsstelle Frankfurt am Main gearbeitet. Die sogenannte Steuerfahnder-Affäre betraf unsere Dienststelle und hatte weitreichende Folgen. Vier meiner Kollegen wurden aufgrund von Falschgutachten als paranoid querulatorisch diffamiert und in die Frühpension gezwungen. Daraufhin haben wir diesen Vorgang im Fernsehen und Printmedien öffentlich gemacht. 2009 habe ich deshalb zusammen mit einem Kollegen den Whistleblowerpreis von der Vereinigung deutscher Wissenschaftler und der IALANA verliehen bekommen. Unser Buch „Inside Steuerfahndung“, das ich zusammen mit Michael Gösele geschrieben habe, erschien dann zwei Jahre später.
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Seit 2010 engagiere mich im Beirat des Whistleblower-Netzwerk e.V. um mein persönliches Wissen und meine Erfahrungen einzubringen. So konnte ich schon einigen Whistleblowern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Ereignisse der vergangenen Jahre zeigen gerade in meinem Bereich (Steuern,Wirtschaftskriminalität), wie wichtig Whistleblowing für die Gesellschaft und für ihren Anspruch auf Gerechtigkeit ist: Luxembourg Leaks, Panama Papers, Offshore Leaks, Cum-Ex -Geschäfte und Paradies Papers sind einige Beispiele, die ohne Whistleblower nicht aufgedeckt worden wären.“
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Die Fälle von Frank Wehrheim und Rudolf Schmenger sind Teil unserer Ausstellung „Licht ins Dunkel bringen“, in der wir die Geschichten von deutschen Whistleblowern erzählen. Gerne zeigen wir unsere Ausstellung in Ihrer Nähe! Mehr Information finden Sie hier.
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Wir würden gerne mehr über die Mitarbeitersicht auf Whistleblowing-Systeme erfahren und unterstützen daher die Umfrage des unabhängigen Marktforschungsinstituts feedbaxx. Bitte nehmen Sie sich die für die Beantwortung der Fragen 5 bis 10 Minuten Zeit und leiten Sie sie in ihrem Kollegen- und Bekanntenkreis weiter.
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Nach der nationalen Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie müssen tausende Unternehmen, Behörden und Organisationen Hinweisgebersysteme einführen. Doch wie muss ein gutes Whistleblowing-Management aufgebaut sein? Einen guten Orientierungsrahmen bietet die kürzlich verabschiedete ISO-Richtlinie.
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Mit unserem Beratungsangebot unterstützen wird Sie gerne bei der Einführung von Hinweisgebersystemen und der Etablierung einer whistleblowerfreundlichen Organisationskultur. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne darauf an und empfehlen uns weiter.
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In unseren Whistleblowing-Workshops beschäftigen sich die Teilnehmenden auf interaktive Weise mit der gesellschaftlichen Relevanz von Whistleblowing. Gerne führen wir einen dieser Workshops in Ihrer Nähe durch und freuen uns über Weiterempfehlungen, z.B. an Schulen, Universitäten, Bildungswerke, Jugendorganisationen und gewerkschaftliche Bildungsträger.
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Whistleblowerschutz trägt zum Gesundheitsschutz bei, wie eine sehenswerte TV-Dokumentation von ZDF Info und Correctiv über die systematische Unterdosierung von Krebsmedikamenten in der Bottroper Alten Apotheke zeigt – aufgedeckt von unserem Vorstandsmitglied Martin Porwoll.
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Wer lieber etwas lesen will, für den ist vielleicht der neue Special Report „Whistleblowers: The lifeblood of democracy“ des Londoner Magazins „Index on Censorship geeignet. Es setzt sich mit den Einzelschicksalen von Whistleblowern weltweit auseinander.
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Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. Wir benötigen Ihre Unterstützung, damit wir unsere Arbeit machen können! Helfen Sie uns durch Ihre Spende.
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Bankverbindung Whistleblower-Netzwerk e.V. Berliner Sparkasse IBAN: DE92 1005 0000 0190 8663 65 BIC: BELADEBEXXX
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Whistleblower-Netzwerk e.V. c/o DJV (Deutscher Journalisten-Verband) Alte Jakobstr. 79/80 10179 Berlin
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Whistleblower-Netzwerk e.V.
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